Angelschein · Baden-Württemberg
Angelschein in Baden-Württemberg: Lehrgang, Prüfung und Fischereischein
Von der Redaktion anglerkompass · Stand: September 2026 · 4 Min. Lesezeit
Kurz gesagt
In Baden-Württemberg besuchst du einen anerkannten Lehrgang von mindestens 32 Stunden und legst ab 10 Jahren die staatliche Fischerprüfung mit 60 Fragen beim Landesfischereiverband ab. Die Prüfung kostet laut Verband 50 €. Den Schein stellt deine Gemeinde aus, dazu kommen 12 € Fischereiabgabe pro Jahr. Kinder ab 7 bekommen einen Jugendfischereischein.
Wann brauche ich in Baden-Württemberg einen Angelschein?
Wenn du selbst angelst, brauchst du einen Fischereischein. Eine Ausnahme für Friedfische nennen die amtlichen Quellen nicht. Dazu kommen der Nachweis der Fischereiabgabe und ein Erlaubnisschein für das Gewässer. Ohne Prüfung angeln dürfen nur Kinder mit Jugendfischereischein und Urlauber mit kurzem Aufenthalt in Deutschland.
Voraussetzungen und Mindestalter
- Prüfung ab 10 Jahren: Du musst am Prüfungstag 10 Jahre alt sein (§ 15 Abs. 2 Landesfischereiverordnung). Das ist das niedrigste Prüfungsalter im Südwesten.
- Schein ab 10 Jahren: Mit bestandener Prüfung ist der reguläre Fischereischein ab 10 Jahren möglich; die Gemeinde Rheinstetten spricht vom „Lebenszeitschein ab 10“.
- Pflichtlehrgang: Vor der Prüfung besuchst du einen anerkannten Vorbereitungslehrgang von mindestens 32 Zeitstunden (§ 16 LFischVO).
Der Weg zum Fischereischein in 6 Schritten
- Lehrgang wählen
Nur Lehrgänge, die das Regierungspräsidium anerkannt hat. Ein Verzeichnis steht auf rp.baden-wuerttemberg.de.
- Lehrgang besuchen 32 Std.
Mindestens 32 Stunden, davon ein Praxistag von 8 Stunden. Die Theorie darf auch online stattfinden.
- Zur Prüfung anmelden
Beim Landesfischereiverband, spätestens 4 Wochen vor dem Termin und höchstens 2 Jahre nach Lehrgangsende.
- Prüfung ablegen 2 Std.
60 Fragen schriftlich, an einem landeseinheitlichen Termin in deinem Stadt- oder Landkreis.
- Fischereischein beantragen
Bei der Gemeinde deines Wohnorts.
- Abgabe zahlen und Erlaubnisschein kaufen
12 € Fischereiabgabe pro Jahr, zahlbar für 1, 5 oder 10 Jahre. Dazu die Karte für dein Gewässer.
Quelle: LFischVO Baden-Württemberg, Landesfischereiverband Baden-Württemberg; Stand September 2026
Die staatliche Fischerprüfung nimmt der Landesfischereiverband Baden-Württemberg ab, den das Land damit beliehen hat. Er legt landesweit einheitliche Termine fest, die im Staatsanzeiger bekannt gegeben werden, und prüft in jedem Stadt- und Landkreis. Die nächsten Termine laut Verband: 21. November 2026, 24. April 2027 und 17. Juli 2027.
Der Lehrgang: 32 Stunden mit Praxistag
Die Anlage zur Landesfischereiverordnung legt fest, wie die 32 Stunden aufgeteilt sind:
| Lehrgangsteil | Stunden |
|---|---|
| Allgemeine Fischkunde | 4 |
| Spezielle Fischkunde | 4 |
| Gewässerökologie und Hege | 8 |
| Gerätekunde (Theorie) | 3 |
| Recht | 5 |
| Praxistag | 8 |
| Summe | 32 |
Damit hat Baden-Württemberg den umfangreichsten Pflichtlehrgang im Südwesten. Die Teilnahmebescheinigung gilt zwei Jahre – so lange hast du Zeit, dich zur Prüfung anzumelden.
Online-Vorbereitung
Die Theorie darfst du online lernen. Die Anlage zur Landesfischereiverordnung sieht ausdrücklich vor, dass der Theorieteil „als Präsenzkurs oder als Online-Kurs“ stattfinden kann. Der Praxistag von 8 Stunden bleibt aber Präsenzpflicht. Auch die Prüfung selbst legst du vor Ort ab; online prüfen lässt sich in Baden-Württemberg nicht.
Was kostet der Angelschein in Baden-Württemberg?
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Lehrgang beim LFV BW, Erwachsene (inkl. Praxistag) | 260 € |
| Lehrgang beim LFV BW, unter 18 (inkl. Praxistag) | 210 € |
| Praxistag einzeln (LFV BW) | 150 € |
| Staatliche Fischerprüfung | 50 € |
| Fischereischein | Gebühr der Gemeinde |
| Fischereiabgabe | 12 € pro Jahr |
| Jugendfischereischein | Gebühr der Gemeinde, abgabefrei |
Die Prüfungsgebühr von 50 € nennt der Landesfischereiverband. Einzelne andere Seiten nennen 40 €; das ist amtlich nicht bestätigt. Die Gebühr für den Schein legt jede Gemeinde selbst fest, einen landesweit einheitlichen Betrag gibt es nicht. Die Lehrgangspreise sind Angaben des Verbands, andere Anbieter können abweichen.
Zur Fischereiabgabe kursieren zwei Beträge: Die Lesefassung der Landesfischereiverordnung von 2022 nennt noch 8 €. Seit dem 1. Januar 2024 gilt nach einer Änderung der Verordnung (GBl. 2023 S. 411) aber 12 € pro Kalenderjahr. Das bestätigen auch der Landesfischereiverband und die Gemeinden.
So ist die Prüfung aufgebaut
Die Prüfung ist schriftlich im Multiple-Choice-Verfahren, nur ausnahmsweise wird mündlich geprüft (§ 17 LFischVO). Du beantwortest 60 Fragen in zwei Stunden, laut Verband 12 aus jedem Sachgebiet.
Bestanden hast du mit mindestens 45 richtigen Antworten und mindestens der Hälfte richtig in jedem Sachgebiet (§ 17 Abs. 4 LFischVO). Einen praktischen Teil hat die Prüfung nicht, die Praxis gehört zum Lehrgang. Die fünf Sachgebiete:
- Allgemeine Fischkunde
- Spezielle Fischkunde
- Gewässerökologie, Fischhege
- Gerätekunde, Fangtechnik, Behandlung und Verwertung der gefangenen Fische
- Fischereirechtliche und andere Rechtsvorschriften
Der Fragenkatalog ist mit dem Ministerium abgestimmt und öffentlich. Du kannst ihn beim Landesfischereiverband herunterladen; laut Verband gilt die Fassung ab 1. April 2025. Wie die Fragen typischerweise aufgebaut sind, zeigt unser Prüfungstrainer mit Fragen aus Brandenburg.
Kinder und Jugendliche
- Jugendfischereischein ab 7 Jahren: Seit dem 24. Oktober 2024 gibt es ihn schon ab 7 statt ab 10 Jahren, und zwar bis vor dem 16. Geburtstag. Eine Prüfung ist nicht nötig, die Eltern müssen einverstanden sein.
- Nur unter Aufsicht: Kinder mit Jugendfischereischein angeln unter Aufsicht einer mindestens 18-jährigen Person mit Fischereischein. Laut Landesfischereiverband dürfen sie dabei den ganzen Fangvorgang selbst ausführen, auch das Töten des Fisches.
- Kosten: Die Verwaltungsgebühr legt die Gemeinde fest, eine Fischereiabgabe fällt nicht an. Laut Gemeinde Rheinstetten gilt der Schein bis zum Ende des Jahres, in dem der Inhaber 16 wird.
- Ab 10 Jahren ist die reguläre Prüfung möglich. Wer unter 16 ist und keine Prüfung hat, bekommt nur den Jugendfischereischein.
Für Kinder unter 7 Jahren nennen die ausgewerteten amtlichen Quellen keine eigene Regelung.
Angeln als Gast
- Urlauber mit kurzem Aufenthalt: Wer sich höchstens einen Monat in Deutschland aufhält, braucht keinen Sachkundenachweis (§ 14 Abs. 3 Nr. 3 LFischVO). Die Gemeinde Rheinstetten beschreibt dafür einen Touristenschein für ausländische Besucher, gültig vier Wochen im Kalenderjahr. Die Kosten setzen sich aus Gemeindegebühr und Abgabe zusammen; einen konkreten Betrag nennen die Quellen nicht.
- Prüfungen aus anderen Bundesländern gelten als Sachkundenachweis – aber nur, wenn du zum Prüfungszeitpunkt keinen Wohnsitz in Baden-Württemberg hattest. Die Fischereibehörde kann Ausnahmen zulassen (§ 14 LFischVO).
Typische Stolperfallen
- Nicht anerkannter Kurs: Zur Prüfung zählt nur ein Lehrgang, den das Regierungspräsidium anerkannt hat. Prüf das vor der Buchung im Verzeichnis.
- Frist verpasst: Die Anmeldung muss spätestens vier Wochen vor dem Termin beim Landesfischereiverband sein. Da es nur wenige landeseinheitliche Termine gibt, kann eine verpasste Frist mehrere Monate kosten.
- Bescheinigung abgelaufen: Die Teilnahmebescheinigung gilt zwei Jahre. Zur Prüfung anmelden kannst du dich höchstens zwei Jahre nach Lehrgangsende.
- Prüfung außerhalb: Wer mit Wohnsitz in Baden-Württemberg in einem anderen Land prüfen lässt, bekommt die Prüfung hier nicht als Sachkundenachweis anerkannt. Ausnahmen kann nur die Fischereibehörde zulassen.
Schonzeiten und Mindestmaße des Landes findest du auf unserer Seite Schonzeiten und Mindestmaße Baden-Württemberg.
Häufige Fragen
Kann ich den Angelschein in Baden-Württemberg online machen?
Teilweise. Den Theorieteil des Lehrgangs darfst du laut Landesfischereiverordnung online absolvieren. Der Praxistag von 8 Stunden und die Prüfung finden vor Ort statt.
Wann sind die nächsten Prüfungstermine in Baden-Württemberg?
Laut Landesfischereiverband am 21. November 2026, 24. April 2027 und 17. Juli 2027. Anmelden musst du dich spätestens vier Wochen vorher.
Wie hoch ist die Fischereiabgabe in Baden-Württemberg?
Seit dem 1. Januar 2024 12 € pro Kalenderjahr, zahlbar für 1, 5 oder 10 Jahre. Der Jugendfischereischein ist abgabefrei.
Ab welchem Alter kann mein Kind in Baden-Württemberg angeln?
Ab 7 Jahren mit dem Jugendfischereischein, ohne Prüfung und unter Aufsicht einer volljährigen Person mit Fischereischein. Ab 10 Jahren ist die reguläre Fischerprüfung möglich.
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