Angelschein · Bayern
Angelschein in Bayern: Lehrgang, Fischerprüfung und Fischereischein
Von der Redaktion anglerkompass · Stand: September 2026 · 6 Min. Lesezeit
Kurz gesagt
In Bayern besuchst du einen Pflichtlehrgang von 30 Stunden und legst ab 12 Jahren eine computergestützte Fischerprüfung mit 60 Fragen ab. Die Prüfung kostet 50 €, der Fischereischein auf Lebenszeit 35 € und wird ab 14 Jahren ausgestellt. Dazu kommt die Fischereiabgabe, zum Beispiel 40 € für fünf Jahre.
Wann brauche ich in Bayern einen Angelschein?
Immer, wenn du selbst angelst. Bayern kennt keine Ausnahme für Friedfische (Art. 46 Bayerisches Fischereigesetz). Wer mit der Handangel fischt, braucht einen gültigen Fischereischein, den Nachweis der Fischereiabgabe und einen Erlaubnisschein für das Gewässer.
Ausnahmen gibt es nur für wenige Gruppen: Kinder und Jugendliche von 7 bis 17 Jahren dürfen in Begleitung ohne eigenen Schein angeln, Urlauber ohne Wohnsitz in Deutschland bekommen einen befristeten Schein ohne Prüfung. Beides erklären wir weiter unten.
Voraussetzungen und Mindestalter
- Prüfung ab 12 Jahren: Zur Fischerprüfung darfst du antreten, wenn du am Prüfungstag 12 Jahre alt bist (Art. 48 BayFiG, § 4 AVBayFiG).
- Schein ab 14 Jahren: Den Fischereischein auf Lebenszeit stellt die Gemeinde nach bestandener Prüfung ab 14 Jahren aus (Art. 47 Abs. 3 BayFiG).
- Pflichtlehrgang: Vor der Prüfung besuchst du einen Vorbereitungslehrgang von mindestens 30 Stunden zu je 60 Minuten (§ 6 AVBayFiG).
- Wohnsitz: In der Regel brauchst du deinen Erstwohnsitz in Bayern. Wer außerhalb wohnt, braucht laut Landesanstalt für Landwirtschaft eine schriftliche Genehmigung seines eigenen Bundeslandes.
Der Weg zum Fischereischein in 6 Schritten
In Bayern ist die Reihenfolge ungewöhnlich: Du meldest dich zuerst zur Prüfung an und zahlst die Gebühr – erst danach folgt der Lehrgang.
- Online anmelden und zahlen
Auf fischerpruefung-online.bayern.de registrieren und die Prüfungsgebühr von 50 € zahlen. Das geht ganzjährig, Anmeldefristen gibt es nicht.
- Lehrgang besuchen 30 Std.
Mindestens 30 Stunden bei einem Kursleiter, davon 8 Stunden Praxis. Der Kursleiter trägt deine Stunden im System ein.
- Prüfungstermin buchen
Erst wenn die Gebühr verbucht ist und die 30 Stunden eingetragen sind, kannst du einen Termin an einem Prüfungsort wählen.
- Prüfung ablegen 60 Min.
60 Fragen am Computer, unter Aufsicht am Prüfungsort. Das Ergebnis siehst du sofort.
- Fischereischein beantragen
Bei deiner Wohnortgemeinde, ab 14 Jahren. Der elektronische Antrag über das BayernPortal geht ohne Unterschrift.
- Abgabe zahlen und Erlaubnisschein kaufen
Fischereiabgabe entrichten und beim Verein oder Bewirtschafter einen Erlaubnisschein für dein Gewässer holen.
Quelle: LfL Institut für Fischerei, AVBayFiG, BayernPortal; Stand September 2026
Prüfungsbehörde ist die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), Institut für Fischerei in Starnberg. Termine und Orte organisiert der Landesfischereiverband Bayern. Geprüft wird mehrmals im Jahr in allen Regierungsbezirken; die LfL nannte zuletzt 27 Prüfungsorte (Stand September 2023). Die aktuellen Termine stehen im Anmeldeportal.
Der Pflichtlehrgang: 30 Stunden, neu geregelt ab 1. Oktober 2026
Ab dem 1. Oktober 2026 gilt ein neuer Ausbildungsplan der LfL. Er ersetzt die Fassung von März 2022. Der Lehrgang dauert weiterhin mindestens 30 Stunden, verteilt auf mindestens vier Kalendertage mit höchstens acht Stunden pro Tag.
| Lehrgangsteil | Stunden |
|---|---|
| Fischkunde | 7 |
| Gewässerkunde | 4 |
| Schutz und Pflege der Fischgewässer | 3 |
| Fanggeräte (Theorie) | 3 |
| Rechtsvorschriften | 5 |
| Fanggeräte (Praxis) | 3 |
| Behandlung gefangener Fische (Praxis) | 3 |
| Praxis am Gewässer | 2 |
| Summe | 30 |
Das sind 22 Stunden Theorie und 8 Stunden Praxis. Neu ist eine klare Pflicht: Jeder Teilnehmer muss unter Anleitung selbst einen Fisch betäuben, töten und ausnehmen.
Angelschein in Bayern online machen?
Hier ändert sich gerade viel, und viele Ratgeber sind nicht auf dem neuesten Stand. Deshalb die Regeln nach Stichtag:
- Bis 30. September 2026: Seit August 2021 erkennt die LfL nur Online-Präsenzlehrgänge an. Das ist Live-Unterricht per Videokonferenz, bei dem deine Kamera eingeschaltet sein muss. Reine Selbstlernkurse waren laut LfL nicht vorgesehen.
- Ab 1. Oktober 2026: Der neue Ausbildungsplan erlaubt ausdrücklich einen „Onlinelehrgang im Selbststudium“ für die Theorie. Der Kurs muss von der LfL freigegeben sein. Spätestens alle 20 Minuten kommen Wissensfragen aus dem amtlichen Fragenkatalog. Vorspulen oder schnelleres Abspielen ist nicht erlaubt, und deine Bewegungsdaten im Kurs werden protokolliert.
- Immer vor Ort: Die 8 Stunden Praxis bleiben Präsenzpflicht in Bayern – egal, wie du die Theorie lernst.
Viele Portale werben schon länger mit einem „anerkannten Bayern-Onlinekurs“. Amtlich waren bis Ende September 2026 nur Live-Kurse zugelassen. Wenn du einen Selbstlernkurs buchst, frag nach, ob er von der LfL freigegeben ist.
Die Prüfung selbst machst du nie von zu Hause. Sie heißt zwar „Online-Prüfung“, läuft aber am Computer an einem Prüfungsort unter Aufsicht. Eine Papierprüfung gibt es nur ausnahmsweise für Menschen, die keinen Computer bedienen können.
Was kostet der Angelschein in Bayern?
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Fischerprüfung inklusive Zeugnis | 50 € |
| Fischereischein auf Lebenszeit | 35 € |
| Fischereiabgabe für 5 Jahre | 40 € |
| Fischereiabgabe auf Lebenszeit | nach Alter, siehe unten |
| Vorbereitungslehrgang | frei kalkuliert, laut LFV ca. 250 € inkl. Material |
| Erlaubnisschein für dein Gewässer | je nach Bewirtschafter |
Die Lehrgangspreise legen die Anbieter selbst fest, eine amtliche Angabe gibt es nicht. Die Schätzung von ca. 250 € stammt vom Landesfischereiverband Bayern (ohne Datum).
Die Fischereiabgabe kannst du für fünf Jahre (40 €) oder einmalig für dein ganzes Leben zahlen. Die Lebenszeit-Abgabe berechnet sich nach der Formel (70 − Alter) ÷ 5 × 40 €, abzüglich 20 %. Das Alter wird dabei auf volle fünf Jahre gerundet. Mit 30 Jahren wären das zum Beispiel (70 − 30) ÷ 5 × 40 € = 320 €, abzüglich 20 % also 256 €. Jugendliche mit Prüfung zahlen bei der Fünf-Jahres-Zahlung die Hälfte, ebenso volljährige Menschen mit Behinderung (§ 9 AVBayFiG, gültig seit 1. Juni 2025).
Beispielrechnung Erwachsene: Lehrgang laut Schätzung LFV Bayern, Prüfung 50 €, Schein 35 €, Abgabe für 5 Jahre 40 €. Der LFV nennt selbst eine Gesamtsumme von ca. 375 €.
So ist die Prüfung aufgebaut
Du beantwortest am Bildschirm 60 Fragen, die zufällig aus dem amtlichen Katalog gezogen werden. Jede Frage hat drei Antworten, genau eine ist richtig. Aus jedem der fünf Fachgebiete kommen 12 Fragen.
Nicht bestanden hat, wer mehr als ein Viertel aller Fragen oder mehr als die Hälfte der Fragen eines Fachgebiets falsch beantwortet. Du brauchst also mindestens 45 richtige Antworten und darfst in keinem Gebiet mehr als 6 Fehler machen. Das Ergebnis erscheint sofort. Die fünf Fachgebiete:
- Fischkunde
- Gewässerkunde
- Schutz und Pflege der Fischgewässer, Fischhege
- Fanggeräte, fischereiliche Praxis, Behandlung gefangener Fische
- Rechtsvorschriften
- Kein praktischer Teil: Die Praxis steckt im Pflichtlehrgang.
- Sprache: Die Prüfung gibt es nur auf Deutsch.
- Nachteilsausgleich: Mit ärztlichem Attest bei Lese-Rechtschreib-Schwäche bekommst du 25 % mehr Zeit, also 75 Minuten, und kannst eine Vorlesefunktion buchen.
- Wiederholen: Zwischen Erst- und Wiederholungsprüfung wird nicht unterschieden. Nach einem Täuschungsversuch gilt die Prüfung als nicht bestanden, und du bist drei Monate gesperrt.
Mit dem amtlichen Fragenkatalog lernen
Der bayerische Fragenkatalog ist öffentlich. Er umfasst rund 1.000 Textfragen und 50 Bildfragen und steht auf der Seite der LfL zum Download. Für die Bildfragen gelten bei gewerblicher Nutzung Urheberrechte. Wie Multiple-Choice-Fragen in der Fischerprüfung grundsätzlich funktionieren, kannst du im Prüfungstrainer ausprobieren. Er arbeitet mit dem Brandenburger Katalog, die Themen überschneiden sich aber stark.
Kinder und Jugendliche
Den Jugendfischereischein gibt es in Bayern seit 1. Januar 2025 nicht mehr. An seine Stelle ist das Begleitangeln getreten:
- Von 7 bis einschließlich 17 Jahren dürfen Kinder und Jugendliche ohne eigenen Schein fischen – aber nur in verantwortlicher Begleitung einer volljährigen Person mit Fischereischein (Art. 47 Abs. 2 BayFiG). Scheinkosten entstehen nicht, ein Erlaubnisschein für das Gewässer ist trotzdem nötig.
- Heranführen in jedem Alter: Nach den Verwaltungsvorschriften können Personen jeden Alters unter Aufsicht ohne Schein an die Fischerei herangeführt werden, wenn sie nicht gewerblich fischen und ein Scheininhaber die volle Verantwortung trägt.
- Ab 12 Jahren ist die Prüfung möglich, ab 14 Jahren gibt es den eigenen Fischereischein auf Lebenszeit. Jugendliche mit Prüfung zahlen die halbe Fünf-Jahres-Abgabe.
Angeln als Gast und ohne Prüfung
- Gäste aus anderen Bundesländern: Ihr Fischereischein wird anerkannt, wenn sie bei der Ausstellung keinen Hauptwohnsitz in Bayern hatten. Scheine, die ohne gesetzliche Prüfung erteilt wurden, zählen nicht. Auch Prüfungen anderer Länder werden gleichgestellt, wenn zum Prüfungszeitpunkt kein Hauptwohnsitz in Bayern bestand (§ 2 AVBayFiG).
- Urlauber ohne Wohnsitz in Deutschland: Volljährige, die sich nur vorübergehend hier aufhalten, bekommen den Jahresfischereischein ohne Prüfung (§ 3 AVBayFiG). Er gilt ein Jahr, aber für höchstens drei selbst gewählte Monate. Du bestätigst schriftlich, dass du Angelerfahrung hast und das bayerische Fischereirecht kennst. Kosten: 7,50 € Gebühr plus 15 € Abgabe.
- Weitere Ausnahmen: Einen Schein ohne Prüfung gibt es außerdem für Diplomaten, bestimmte Berufsfischer und Menschen mit Schwerbehinderung (GdB 80, oder 50 mit Förderschulhintergrund), die die Prüfung wegen ihrer Behinderung nicht ablegen können.
Typische Stolperfallen
- Falsche Reihenfolge: In Bayern kommen die Anmeldung im Portal und die Zahlung der Prüfungsgebühr vor dem Lehrgang. Einen Prüfungstermin kannst du erst buchen, wenn die Gebühr verbucht ist und der Kursleiter deine 30 Stunden eingetragen hat.
- Nicht freigegebener Online-Kurs: Ein Selbstlernkurs zählt nur, wenn die LfL ihn freigegeben hat, und frühestens ab dem 1. Oktober 2026. Die Praxisstunden holst du in jedem Fall in Bayern nach.
- Prüfung in einem anderen Land: Prüfungen anderer Länder werden nur gleichgestellt, wenn du zum Prüfungszeitpunkt keinen Hauptwohnsitz in Bayern hattest.
- Kinder ohne Begleitung: Unter 18 Jahren ohne eigenen Schein darf niemand allein ans Wasser. Die Begleitperson muss volljährig sein und selbst einen Fischereischein haben.
Gut zu wissen
- Catch & Release: Fische gezielt zu fangen und wieder freizulassen, ist nach Auffassung des Landwirtschaftsministeriums tierschutzrechtlich nicht zulässig.
- Fragen zur Prüfung: Die LfL erreichst du unter fischerpruefung@lfl.bayern.de oder 08161 8640-6130, den Landesfischereiverband Bayern unter 089 6427-2650.
Welche Schonzeiten und Mindestmaße am Wasser gelten, steht auf unserer Seite Schonzeiten und Mindestmaße Bayern. Was dein Angelschein insgesamt kostet, rechnest du im Kostenrechner aus.
Häufige Fragen
Kann ich den Angelschein in Bayern komplett online machen?
Nein. Ab dem 1. Oktober 2026 darfst du die Theorie in einem von der LfL freigegebenen Selbstlernkurs lernen, vorher nur in Live-Online-Kursen. Die 8 Stunden Praxis und die Prüfung finden immer vor Ort statt.
Was kostet der Angelschein in Bayern insgesamt?
Amtlich festgelegt sind 50 € für die Prüfung, 35 € für den Schein auf Lebenszeit und 40 € Abgabe für fünf Jahre. Den Lehrgang kalkulieren die Anbieter frei; der Landesfischereiverband schätzt ihn auf ca. 250 € und den Einstieg insgesamt auf ca. 375 €.
Ab wann darf ich in Bayern die Fischerprüfung machen?
Ab 12 Jahren am Prüfungstag. Den eigenen Fischereischein bekommst du ab 14 Jahren. Vorher dürfen Kinder ab 7 Jahren in Begleitung eines volljährigen Scheininhabers angeln.
Wie viele Fragen muss ich in Bayern richtig beantworten?
Mindestens 45 von 60. Zusätzlich darfst du in keinem der fünf Fachgebiete mehr als 6 der 12 Fragen falsch beantworten.
Gibt es in Bayern noch den Jugendfischereischein?
Nein, er wurde zum 1. Januar 2025 abgeschafft. Kinder und Jugendliche von 7 bis 17 Jahren angeln stattdessen ohne eigenen Schein in Begleitung eines volljährigen Scheininhabers.
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