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Angelschein · Mecklenburg-Vorpommern

Angelschein in Mecklenburg-Vorpommern: Prüfung, Kosten und Touristenschein

Von der Redaktion anglerkompass · Stand: September 2026 · 4 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

In Mecklenburg-Vorpommern brauchst du ab 14 Jahren für jedes Angeln einen Fischereischein. Du legst eine Prüfung mit 60 Fragen ab, ein Lehrgang ist nicht Pflicht. Die Prüfung kostet 25 €, der Schein auf Lebenszeit 8 €, dazu kommen 10 € Fischereiabgabe im Jahr. Ohne Prüfung gibt es den Touristenfischereischein für bis zu 28 Tage.

25 €Prüfungsgebühr ab 18 Jahren
8 €Fischereischein auf Lebenszeit
10 €Fischereiabgabe pro Jahr
45 von 60Fragen zum Bestehen

Wann brauche ich in Mecklenburg-Vorpommern einen Angelschein?

Ab 14 Jahren immer. Das Landesfischereigesetz verlangt für jede Fischerei einen Fischereischein (§ 7 Abs. 1 LFischG M-V). Eine Ausnahme für Friedfische gibt es nicht. Wer ohne Prüfung angeln will, kann nur den Touristenfischereischein nutzen.

Am Wasser brauchst du laut Landesamt LALLF drei Dokumente: den Fischereischein, eine Angelerlaubnis für das Gewässer und den Nachweis über die gezahlte Fischereiabgabe. Freie Angelgewässer gibt es nach Angaben des LALLF nicht. Das gilt auch an der Küste: Dort brauchst du eine Angelerlaubnis des Landes.

Voraussetzungen und Mindestalter

  • Mindestalter für den Schein: Der Fischereischein wird ab 10 Jahren erteilt (§ 7 Abs. 3 LFischG), Pflicht ist er ab 14.
  • Mindestalter für die Prüfung: Die amtlichen Quellen nennen keines ausdrücklich. Weil es den Schein ab 10 gibt, ist die Prüfung praktisch ab 10 möglich. Minderjährige brauchen laut Stadt Schwerin die Zustimmung der Eltern.
  • Kein Pflichtlehrgang: Du kannst dich laut LALLF mit einem Lehrgang oder im Selbststudium vorbereiten.
  • Zuständigkeit: Den Schein stellt der Bürgermeister oder Amtsvorsteher (Ordnungsamt) deiner Hauptwohnsitzgemeinde aus. Zur Prüfung musst du dich nicht am Wohnort anmelden.

Fischwirte, auch in der Ausbildung, und Absolventen fischereilicher Studiengänge sind von der Prüfung befreit (§ 8 Abs. 2 LFischG).

Der Weg zum Fischereischein in 5 Schritten

So kommst du in Mecklenburg-Vorpommern zum Fischereischein
  1. Lernen

    Der Fragenkatalog steht beim LALLF als fünf PDFs, eines je Sachgebiet. Dazu gibt es einen kostenlosen Online-Übungstest.

  2. Termin finden

    Das LALLF veröffentlicht die Prüfungstermine mindestens vier Wochen vorher. Geprüft wird bei Gemeinden und Ämtern.

  3. Anmelden

    Schriftlich mit dem Formular Nr. 3, spätestens eine Woche vor dem Termin, bei der Gemeinde oder dem Amt, das prüft.

  4. Prüfung ablegen 90 Min.

    60 Fragen mit je drei Antworten, unter Aufsicht vor Ort.

  5. Schein, Abgabe und Erlaubnis

    Schein beim Ordnungsamt am Hauptwohnsitz beantragen, Fischereiabgabe zahlen und eine Angelerlaubnis für dein Gewässer kaufen.

Quelle: LALLF M-V, Stadt Schwerin, LFischG M-V; Stand September 2026

Was kostet der Angelschein in Mecklenburg-Vorpommern?

Der Schein selbst ist günstig und gilt ein Leben lang. Andere Laufzeiten gibt es nicht. Laufende Kosten sind die Fischereiabgabe und die Angelerlaubnis.

Posten Betrag
Prüfung ab 18 Jahren 25 €
Prüfung unter 18 Jahren 15 €
Fischereischein auf Lebenszeit 8 € (10 € bei besonderen Umständen)
Fischereiabgabe, ab 14 Jahren 10 € pro Kalenderjahr
Angelerlaubnis Küste 6 € Tag, 12 € Woche, 30 € Jahr
Angelerlaubnis Küste, Jugendliche unter 18 10 € pro Jahr
Lehrgang (freiwillig) kein amtlicher Preis

Seit dem 1. September 2025 zahlen alle, die in Mecklenburg-Vorpommern fischen, die Abgabe – auch wer sie schon in einem anderen Bundesland gezahlt hat. Befreit sind Kinder unter 14 und Personen, die nach § 7 Abs. 7 LFischG befreit sind. Zahlen kannst du bei den Gemeinden oder online unter erlaubnis.angeln-mv.de.

Der Einstieg kostet in MV rund 43 € – ohne Lehrgang
Prüfung25 €
Fischereischein8 €
Fischereiabgabe10 €

Beispielrechnung Erwachsene: Prüfung, Lebenszeitschein, Abgabe für ein Jahr; ohne Angelerlaubnis. Quellen siehe unten.

So ist die Prüfung aufgebaut

Die Prüfung ist ein Multiple-Choice-Test unter Aufsicht der unteren Fischereibehörde. Du bekommst 60 Fragen, 12 aus jedem der fünf Sachgebiete, und hast 90 Minuten Zeit. Jede Frage hat drei Antworten.

60Fragen
90 Min.Bearbeitungszeit
45richtige Antworten zum Bestehen
6 von 12Mindestens je Sachgebiet

Zum Bestehen brauchst du mindestens 45 richtige Antworten und in jedem Sachgebiet mindestens 6. Die fünf Sachgebiete:

  1. Allgemeine Fischkunde
  2. Besondere Fischkunde
  3. Gerätekunde
  4. Gewässerkunde
  5. Rechtskunde

Einen praktischen Teil sehen die amtlichen Quellen nicht vor.

Online vorbereiten

Weil es keine Lehrgangspflicht gibt, ist jede Form der Vorbereitung zulässig. Das LALLF bietet einen kostenlosen Online-Übungstest ohne Anmeldung an (fs-pruefungstest.m-v.de) und veröffentlicht den kompletten Fragenkatalog. Der Landesanglerverband M-V bietet freiwillige Lehrgänge mit mindestens 30 Unterrichtsstunden an, meist an zwei bis drei Wochenenden; einen Preis nennt er nicht. Außerdem verweist er auf einen Online-Kurs eines Partners.

Die Prüfung selbst legst du immer vor Ort ab – der Online-Test dient nur zur Übung. Zum Aufwärmen kannst du auch unseren Prüfungstrainer nutzen. Er arbeitet mit dem amtlichen Katalog aus Brandenburg; die Fragen in Mecklenburg-Vorpommern sind eigene.

Kinder und Jugendliche

  • Unter 14 Jahren brauchen Kinder keinen Fischereischein und zahlen keine Abgabe. Sie brauchen aber eine Angelerlaubnis und angeln unter Aufsicht eines Erwachsenen.
  • Unter 16 Jahren ist ein amtlicher Lichtbild- oder Schülerausweis mitzuführen.
  • Ab 10 Jahren ist mit bestandener Prüfung der reguläre Lebenszeitschein möglich. Unter 18 kostet die Prüfung 15 €, der Schein 8 €.
  • Einen eigenen Jugendfischereischein gibt es nicht.

Touristenfischereischein: Angeln ohne Prüfung

Den Touristenfischereischein bekommst du ohne Prüfung. Er steht Ausländern, Menschen aus anderen Bundesländern und auch Einwohnern von Mecklenburg-Vorpommern offen.

  • Voraussetzungen: ein Antrag, eine Erklärung, dass du die fischerei- und tierschutzrechtlichen Vorschriften kennst, und ein Ausweis. Dazu gibt es eine Informationsbroschüre. Per Post beantragst du ihn mindestens 21 Tage vor Angelbeginn.
  • Gültigkeit: bis zu 28 aufeinanderfolgende Tage (§ 10 Nr. 2 LFischG). Im Kalenderjahr kannst du ihn gegen Vorlage des Originals mehrfach verlängern. Er gilt nur in Mecklenburg-Vorpommern und lässt sich nicht in einen Schein eines anderen Landes umtauschen.
  • Bezug: bei Gemeinde- und Amtsverwaltungen und ihren Ausgabestellen, seit dem 10. Dezember 2024 auch online unter erlaubnis.angeln-mv.de.

Zu den Kosten widersprechen sich die amtlichen Angaben: Die LALLF-Seite zum Touristenfischereischein nennt 24 € für die Ersterteilung inklusive Abgabemarke und Broschüre. Die Gebührenseite des LALLF und der Online-Shop nennen 23 € für das digitale Dokument inklusive Abgabe. Die Verlängerung kostet 13 €. Laut einer Pressemitteilung des Ministeriums vom 1. September 2025 kommen bei Nutzung oder Verlängerung eines befristeten Scheins 5 € Abgabe hinzu. Wie sich diese Beträge genau zusammensetzen, ist aus den Quellen nicht eindeutig zu erkennen.

Angeln als Gast mit eigenem Schein

Scheine anderer Bundesländer und aus dem Ausland gelten wie ein Schein aus Mecklenburg-Vorpommern, solange sie gültig sind und du deinen Hauptwohnsitz nicht im Land hast (§ 7 Abs. 8 LFischG). Die Fischereiabgabe für Mecklenburg-Vorpommern musst du zusätzlich zahlen. Wer ins Land zieht, kann einen vergleichbaren Schein in einen Lebenszeitschein aus Mecklenburg-Vorpommern umtauschen.

Besonderheiten

  • Wettfischveranstaltungen und lebende Köderfische sind verboten (§ 12 Abs. 2 LFischG).
  • Schwerbehinderte oder per amtsärztlichem Attest verhinderte Personen dürfen ohne Schein angeln, wenn ein volljähriger Scheininhaber sie beaufsichtigt (§ 7 Abs. 7 LFischG).
  • Fischereidokumente gibt es seit dem 10. Dezember 2024 auch digital.

Schonzeiten und Mindestmaße findest du auf unserer Seite Schonzeiten und Mindestmaße Mecklenburg-Vorpommern.

Häufige Fragen

Brauche ich in Mecklenburg-Vorpommern einen Angelschein?

Ab 14 Jahren ja, für jede Fischerei. Eine Friedfisch-Ausnahme gibt es nicht. Ohne Prüfung geht es nur mit dem Touristenfischereischein.

Ist ein Lehrgang Pflicht?

Nein. Laut LALLF kannst du dich mit einem Lehrgang oder im Selbststudium vorbereiten. Fragenkatalog und Online-Übungstest stellt das Land kostenlos bereit.

Was kostet der Touristenfischereischein?

Die amtlichen Angaben weichen ab: Die LALLF-Seite zum Touristenschein nennt 24 €, Gebührenseite und Online-Shop nennen 23 € für das digitale Dokument, jeweils inklusive Abgabe. Die Verlängerung kostet 13 €.

Muss ich die Abgabe zahlen, wenn ich schon in meinem Bundesland zahle?

Ja. Seit dem 1. September 2025 zahlen alle, die in Mecklenburg-Vorpommern fischen, die Abgabe von 10 € im Jahr – auch mit Abgabe aus einem anderen Land. Kinder unter 14 sind befreit.

Brauche ich an der Ostsee eine Angelerlaubnis?

Ja. An der Küste brauchst du eine Angelerlaubnis des Landes: 6 € für einen Tag, 12 € für eine Woche, 30 € für ein Jahr, für Jugendliche 10 € im Jahr.

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