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Angelschein · Niedersachsen

Angelschein in Niedersachsen: Brauchst du ihn überhaupt?

Von der Redaktion anglerkompass · Stand: September 2026 · 2 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

In Niedersachsen schreibt das Gesetz für Binnengewässer keinen Fischereischein vor: Du brauchst einen Personalausweis und den Erlaubnisschein des Gewässers. In der Praxis verlangen die meisten Vereine aber die Fischerprüfung. Sie kostet beim Landesfischereiverband Weser-Ems 70 €, der Schein zum Beispiel in Hannover 45 € und gilt unbefristet. Eine Fischereiabgabe gibt es nicht.

keinestaatliche Scheinpflicht im Binnenland
70 €Fischerprüfung (LFV Weser-Ems)
45 €Fischereischein in Hannover, unbefristet
0 €Fischereiabgabe

Warum Niedersachsen anders ist

Niedersachsen ist das einzige Flächenland ohne staatliche Fischereischeinpflicht für Binnengewässer. Wer in fremden Gewässern angelt, muss nach § 57 Niedersächsisches Fischereigesetz einen Fischereischein oder einen amtlichen Personalausweis dabeihaben – und den Erlaubnisschein des Fischereiberechtigten. Die Ausführungsbestimmungen formulieren es so: Für Binnengewässer ist der Fischereischein nicht mehr vorgeschrieben, er wird aber auf Antrag ausgestellt.

In der Praxis verlangen die Vereine und Verbände, die die Erlaubnisscheine ausgeben, fast immer die bestandene Fischerprüfung. Ob du ohne Prüfung eine Karte bekommst, entscheidet also der Gewässerinhaber.

Wofür du den Schein trotzdem brauchst

  • Vereinsgewässer: Die meisten Vereine setzen die Fischerprüfung voraus.
  • Andere Bundesländer: Dort ist der Fischereischein Pflicht. Mit dem niedersächsischen Schein kannst du auch dort angeln.
  • Küste: Laut Ausführungsbestimmungen gilt für die Küstenfischerei Fischereischeinzwang; die Stadt Hannover nennt den Schein für das Küsten- und Meeresangeln verpflichtend. Wie weit das für Freizeitangler an der Küste im Einzelnen reicht, haben wir nicht abschließend klären können.

Der Weg zur Fischerprüfung

So kommst du in Niedersachsen zum Fischereischein
  1. Vorbereiten

    Präsenzkurs eines Vereins (meist rund 30 Stunden), Online-Kurs oder Selbststudium – je nach Prüfungsverband.

  2. Prüfung anmelden

    Beim Anglerverband Niedersachsen (landesweit) oder beim Landesfischereiverband Weser-Ems (im Weser-Ems-Gebiet).

  3. Prüfung ablegen

    An festen Prüfungsorten, zum Beispiel Hannover, Bad Fallingbostel, Emden, Northeim oder Rastede.

  4. Schein beantragen (optional)

    Bei deiner Wohnsitzgemeinde, ab 14 Jahren und mit Hauptwohnsitz in Niedersachsen. Unbefristet gültig.

  5. Erlaubnisschein kaufen

    Beim Verein oder Bewirtschafter deines Gewässers.

Quellen: Nds. FischG, Anglerverband Niedersachsen, LFV Weser-Ems, Stadt Hannover; Stand September 2026

Lehrgang: Pflicht oder nicht?

Das Gesetz schreibt keinen Lehrgang vor, die beiden Prüfungsverbände regeln es unterschiedlich:

  • Anglerverband Niedersachsen (AVN): Du kannst dich auch nach Selbststudium oder einem fremden Kurs anmelden. Mit einem Partner bietet der AVN eine Online-Akademie mit Lernvideos und App an.
  • Landesfischereiverband Weser-Ems: Laut Ausbildungs- und Prüfungsordnung ist ein Lehrgang von 12 bis 15 Doppelstunden Zulassungsvoraussetzung; Teilnehmer von Online-Lehrgängen werden aber zugelassen.

Was kostet der Angelschein in Niedersachsen?

Posten Betrag
Fischerprüfung (LFV Weser-Ems) 70 €
Fischereischein (Beispiel Stadt Hannover, unbefristet) 45 €
Fischereiabgabe keine
Vorbereitungskurs je nach Anbieter

Die Gebühr für den Fischereischein legt die Gemeinde fest und kann außerhalb Hannovers abweichen. Niedersachsen erhebt grundsätzlich keine Fischereiabgabe.

Die Prüfung

Die Prüfungsordnung des Anglerverbands Niedersachsen war bei unserer Recherche nicht abrufbar. Nach Angaben eines Kurspartners des AVN besteht die Prüfung aus 60 Multiple-Choice-Fragen in 60 Minuten, zufällig gezogen aus 360 Fragen – je zehn aus sechs Gebieten. Bestanden hat demnach, wer mindestens 45 Fragen und in jedem Gebiet mindestens sechs richtig beantwortet. Der Landesfischereiverband Weser-Ems nennt zusätzlich einen praktischen Teil. Diese Angaben haben wir nicht bei der Prüfungsstelle selbst bestätigen können; wir ergänzen sie, sobald die Prüfungsordnung wieder erreichbar ist.

Mindestalter, Kinder und Gäste

  • Mindestalter: Der Fischereischein wird ab 14 Jahren ausgestellt. Auch der AVN nennt für die Prüfung mindestens 14 Jahre.
  • Jugendfischereischein: Einen staatlichen gibt es nicht. Für Kinder gelten die Regeln der Vereine.
  • Gäste: Einen Touristenfischereischein gibt es nicht – er ist im Binnenland auch nicht nötig. Ausweis und Erlaubnisschein reichen rechtlich aus. Scheine anderer Bundesländer werden anerkannt.

Häufige Fragen

Brauche ich in Niedersachsen einen Angelschein?

Gesetzlich nicht für Binnengewässer: Personalausweis und Erlaubnisschein reichen. Die meisten Vereine verlangen aber die Fischerprüfung, bevor sie eine Karte ausgeben.

Was kostet die Fischerprüfung in Niedersachsen?

Beim Landesfischereiverband Weser-Ems 70 €. Der Fischereischein kostet zum Beispiel in Hannover 45 € und gilt unbefristet.

Gibt es in Niedersachsen eine Fischereiabgabe?

Nein. Niedersachsen erhebt grundsätzlich keine Fischereiabgabe.

Kann ich mit einem niedersächsischen Schein in anderen Ländern angeln?

Ja. Die Fischerprüfung wird bundesweit anerkannt; in anderen Ländern brauchst du dort zusätzlich die jeweilige Angelkarte und gegebenenfalls die Fischereiabgabe.

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