Angelschein · Rheinland-Pfalz
Angelschein in Rheinland-Pfalz: Lehrgang, Prüfung und neuer Lebenszeitschein
Von der Redaktion anglerkompass · Stand: September 2026 · 4 Min. Lesezeit
Kurz gesagt
In Rheinland-Pfalz besuchst du einen Lehrgang von mindestens 30 Stunden, davon 8 Stunden Praxis, und legst ab 13 Jahren die Fischerprüfung ab. Sie hat 50 Fragen, in jedem Gebiet brauchst du 7 von 10. Die Prüfung kostet 50 €, ermäßigt 40 €. Seit Februar 2026 gilt der Schein lebenslang; die neuen Gebühren stehen noch nicht fest.
Neues Fischereigesetz seit Februar 2026
Am 19. Februar 2026 ist in Rheinland-Pfalz ein neues Landesfischereigesetz in Kraft getreten. Die wichtigsten Änderungen:
- Schein auf Lebenszeit: Der Fischereischein gilt lebenslang, digital oder als Scheckkarte.
- Abgabe digital: Die Fischereiabgabe kannst du digital zahlen.
- Jugendfischereischein abgeschafft: Kinder ab 7 Jahren angeln stattdessen in Begleitung.
- Gästeschein neu: Für Besucher ohne Wohnsitz in Deutschland.
Die Ausführungsbestimmungen – vor allem Gebühren und die Höhe der Abgabe – waren laut Landesfischereiverband (Stand 1. März 2026) noch im Übergang. Viele Kreis- und Ratgeberseiten sind veraltet und beschreiben noch den Jugendschein, Jahres- und Fünf-Jahres-Scheine oder ein Mindestalter von 14 Jahren.
Wann brauche ich in Rheinland-Pfalz einen Angelschein?
Wenn du selbst angelst. Eine Ausnahme für Friedfische sehen die amtlichen Quellen nicht vor. Du brauchst den Fischereischein, die Fischereiabgabe (bei Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz) und einen Erlaubnisschein für das Gewässer.
Voraussetzungen und Mindestalter
- Mindestalter: Zur Prüfung wirst du ab 13 Jahren zugelassen (§ 5 Landesfischereiordnung). Auch den Schein gibt es nach dem neuen Gesetz ab 13 Jahren (§ 34 LFischG, Stadt Bingen). Der Kreis Mainz-Bingen nennt noch 14 Jahre; das stammt vermutlich aus der alten Rechtslage.
- Pflichtlehrgang: Insgesamt mindestens 30 Stunden, davon mindestens 8 Stunden praktische Einweisung (§ 5 Abs. 2 LFischO). Die Lehrgänge bieten die Fischereiverbände an, zum Beispiel der Landesfischereiverband Rheinland-Pfalz.
- Schein: Ausgestellt wird er von der Gemeindeverwaltung an deinem Hauptwohnsitz (§ 38 LFischG).
Der Weg zum Fischereischein in 5 Schritten
- Lehrgang besuchen 30 Std.
Mindestens 30 Stunden bei einem Fischereiverband, davon 8 Stunden Praxis. Die Theorie bietet der Landesverband auch online an.
- Prüfung beantragen
Bei der unteren Fischereibehörde an deinem Wohnort, spätestens 4 Wochen vor dem Termin.
- Prüfung ablegen 2 Std.
50 Fragen schriftlich, an einem landeseinheitlichen Termin.
- Fischereischein beantragen
Bei der Gemeindeverwaltung deines Hauptwohnsitzes. Der Schein gilt lebenslang.
- Abgabe zahlen und Erlaubnisschein kaufen
Jährliche Fischereiabgabe entrichten und die Karte für dein Gewässer kaufen.
Quelle: LFischG Rheinland-Pfalz 2026, Landesfischereiordnung, LFV Rheinland-Pfalz; Stand September 2026
Geprüft wird vor einem Ausschuss bei jeder unteren Fischereibehörde, also bei der Kreisverwaltung oder kreisfreien Stadt. Es gibt bis zu vier landeseinheitliche Termine: jeweils am ersten Freitag im März, Juni, September und Dezember, landesweit zur gleichen Uhrzeit.
Online-Vorbereitung
Der Landesfischereiverband Rheinland-Pfalz bietet 22 Stunden Online-Selbststudium plus einen Praxistag von 8 Stunden an und bezeichnet diese Kombination als „vollständig anerkannt“. Die Landesfischereiordnung erlaubt, den Teilnahmenachweis auch elektronisch zu führen. Eine ausdrückliche amtliche Regelung zu Online-Kursen haben wir in den Rechtstexten aber nicht gefunden – die Anerkennung ist nur durch den Verband belegt. Die 8 Stunden Praxis finden in jedem Fall vor Ort statt, ebenso die Prüfung.
Was kostet der Angelschein in Rheinland-Pfalz?
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Online-Kurs LFV RLP, ab 18 Jahren | 119 € |
| Online-Kurs LFV RLP, unter 18 oder mit Behinderung | 99 € |
| Praxistag LFV RLP | 90 € |
| Fischerprüfung | 50 € |
| Fischerprüfung, ermäßigt | 40 € |
| Fischereischein auf Lebenszeit | noch nicht festgelegt |
| Fischereiabgabe pro Jahr | noch nicht festgelegt |
Ermäßigt zahlen Schüler, Auszubildende, Studierende, Menschen mit Behinderung und Leistungsbezieher (Kreis Südwestpfalz, LFV RLP, Stand 5. Februar 2026). Manche Seiten nennen noch 29 € Prüfungsgebühr; das ist veraltet. Die Kurspreise sind Angaben des Landesverbands.
Schein und Abgabe: Die Gebühr für den neuen Lebenszeitschein stand bei unserer Recherche noch nicht fest; laut Landesfischereiverband fehlte die Umsetzung durch das Ministerium. Die Höhe der Fischereiabgabe bestimmt das Ministerium per Rechtsverordnung (§ 40 LFischG), ein aktueller Betrag ist nicht veröffentlicht. Nach altem Recht unterschieden sich die Gebühren stark: In Bingen kostete die Ersterteilung mit einem Jahr 33,40 €, mit fünf Jahren 55 €; der Kreis Germersheim nahm 7 € für den Jahresschein und 25 € für fünf Jahre. Diese Beträge gelten für das neue Recht nicht mehr sicher.
Beispielrechnung Erwachsene: Online-Kurs 119 €, Praxistag 90 €, Prüfung 50 € (LFV RLP, Stand 05.02.2026). Schein und Abgabe noch nicht festgelegt.
So ist die Prüfung aufgebaut
Rheinland-Pfalz prüft anders als die meisten Länder: mit nur 50 Fragen, aber der strengsten Bestehensregel. Die Prüfung ist schriftlich; in begründeten Fällen kann der Ausschuss mündlich prüfen (§ 6 LFischO).
Aus jedem der fünf Gebiete kommen 10 Fragen. Bestanden hast du nur, wenn du in jedem Gebiet mindestens 7 von 10 richtig beantwortest. Bleibst du in genau einem Gebiet darunter, wirst du noch am selben Termin mündlich nachgeprüft (§ 7 LFischO). Eine Wiederholung ist nur vollständig möglich. Einen praktischen Teil hat die Prüfung nicht. Die fünf Gebiete:
- Allgemeine Fischkunde
- Spezielle Fischkunde
- Gewässerkunde
- Gerätekunde
- Gesetzeskunde
Laut Landesfischereiverband umfasst der amtliche Katalog 750 Fragen. Eine öffentliche amtliche Download-Adresse haben wir nicht gefunden. Wie Multiple-Choice-Fragen aufgebaut sind, kannst du im Prüfungstrainer mit Fragen aus Brandenburg üben.
Kinder und Jugendliche
- Ab 7 Jahren dürfen Kinder und Jugendliche ohne eigenen Schein fischen, wenn eine volljährige Person mit Fischereischein sie begleitet (§ 33 LFischG).
- Unter 10 Jahren sind Abködern, Betäuben und Töten verboten. Das übernimmt die Begleitperson.
- Ab 13 Jahren sind Prüfung und eigener Schein möglich.
Bis Februar 2026 gab es den gelben Jugendfischereischein für 7- bis 16-Jährige, jeweils ein Jahr gültig. Einige Kreisseiten beschreiben ihn noch, neu ausgestellt wird er nach dem neuen Gesetz nicht mehr.
Angeln als Gast und ohne Prüfung
- Gäste aus anderen Bundesländern: Fischereischeine anderer Länder werden anerkannt (§ 33 Abs. 2 LFischG).
- Gäste ohne Wohnsitz in Deutschland: Sie bekommen den neuen Gästeschein, höchstens zweimal pro Jahr für jeweils bis zu 30 Tage (§§ 36, 37 LFischG). Die Kosten sind noch nicht veröffentlicht.
- Sonderfischereischein: Für Menschen mit Beeinträchtigung ab 18 Jahren, nur in Begleitung und jeweils ein Kalenderjahr gültig.
- Diplomaten erhalten einen Besucherfischereischein.
Schonzeiten und Mindestmaße findest du auf unserer Seite Schonzeiten und Mindestmaße Rheinland-Pfalz.
Häufige Fragen
Wie viele Fragen hat die Fischerprüfung in Rheinland-Pfalz?
50 Fragen, je 10 aus fünf Gebieten. In jedem Gebiet brauchst du mindestens 7 richtige. Wer nur in einem Gebiet darunter bleibt, wird am selben Tag mündlich nachgeprüft.
Wann sind die Prüfungstermine in Rheinland-Pfalz?
Es gibt bis zu vier landeseinheitliche Termine, jeweils am ersten Freitag im März, Juni, September und Dezember. Den Antrag stellst du spätestens vier Wochen vorher bei der unteren Fischereibehörde.
Wie lange gilt der Fischereischein in Rheinland-Pfalz?
Seit dem neuen Landesfischereigesetz vom 19. Februar 2026 lebenslang. Die Gebühr für den neuen Schein und die Höhe der jährlichen Abgabe standen bei unserer Recherche noch nicht fest.
Kann ich den Angelschein in Rheinland-Pfalz online machen?
Die Theorie ja: Der Landesfischereiverband bietet 22 Stunden Online-Selbststudium an und nennt es vollständig anerkannt. Der Praxistag von 8 Stunden und die Prüfung finden vor Ort statt.
Gibt es in Rheinland-Pfalz noch den Jugendfischereischein?
Nein, er wurde mit dem neuen Gesetz im Februar 2026 abgeschafft. Kinder ab 7 Jahren angeln in Begleitung eines volljährigen Scheininhabers, unter 10 ohne Abködern, Betäuben und Töten.
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