Angelschein · Sachsen
Angelschein in Sachsen: Lehrgang, Prüfung und Fischereischein
Von der Redaktion anglerkompass · Stand: September 2026 · 4 Min. Lesezeit
Kurz gesagt
In Sachsen besuchst du ab 14 Jahren einen Lehrgang mit 30 Unterrichtsstunden und legst dann eine elektronische Prüfung mit 60 Fragen am Prüfungsort ab. Die Prüfung kostet 30 €, der Fischereischein auf Lebenszeit 42 €. Eine Fischereiabgabe gibt es nicht. Kinder von 9 bis 15 Jahren bekommen den Jugendfischereischein ohne Prüfung.
Wann brauche ich in Sachsen einen Angelschein?
Wenn du in Sachsen wohnst und angelst. Einen sächsischen Schein brauchst du nur mit Hauptwohnsitz in Sachsen (§ 20 Abs. 1 SächsFischG). Eine Friedfisch-Ausnahme gibt es nicht. Ausnahmen:
- Bewirtschaftete Anlagen wie Angelteiche: Handangeln ohne Schein ist erlaubt, wenn der Betreiber unterweist und beaufsichtigt oder einen Scheininhaber damit beauftragt. Der Betrieb muss einen Monat vorher bei der Fischereibehörde angezeigt sein und eine Teichordnung aushängen. Pro Aufsichtsperson dürfen höchstens zwei Personen angeln, mehr nur mit ausgehändigtem Informationsblatt (§ 3 Abs. 3 SächsFischG, § 5 SächsFischVO).
- Kinder und Jugendliche unter 16 bei Veranstaltungen von Anglervereinen, unter Aufsicht sachkundiger Vereinsvertreter (§ 20 Abs. 3).
Voraussetzungen und Mindestalter
- Mindestalter: 14 Jahre, vollendet am Prüfungstag. Auch den regulären Schein gibt es ab 14.
- Pflichtlehrgang: 30 Unterrichtsstunden mit Theorie und praktischer Einweisung in Fanggeräte und die Behandlung gefangener Fische (§ 25 Abs. 1 SächsFischVO). Die Lehrgangsleiter brauchen eine Zulassung der Fischereibehörde.
- Ausnahme vom Lehrgang: Wer den Jugendfischereischein hat und mindestens zwei Jahre Mitglied in einem Anglerverein ist, kann ohne Lehrgang zur Prüfung zugelassen werden.
- Zuständig ist das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Referat Fischerei.
Der Weg zum Fischereischein in 5 Schritten
- Lehrgang buchen
Bei einem zugelassenen Lehrgangsleiter. Das Land veröffentlicht eine Übersicht mit Karte (Stand 06/2026).
- Lehrgang besuchen 30 Std.
30 Unterrichtsstunden, die Theorie darf online laufen, die praktische Einweisung nicht.
- Zulassung beantragen
Den Antrag reichst du laut LfULG beim Lehrgangsleiter ein, der ihn über die Behörden-App stellen kann.
- Prüfung ablegen 90 Min.
60 Fragen, elektronisch am Prüfungsort.
- Schein beantragen
Beim LfULG per Post oder in Nossen. Du zahlst vorab per Rechnung; der Schein kommt nach etwa vier Wochen per Post.
Quelle: SächsFischVO, LfULG / fischerei.sachsen.de; Stand September 2026
Die Dienststelle Königswartha ist laut LfULG wegen Umbaus bis Ende 2026 geschlossen; Anträge dorthin gehen nur per Post.
Was kostet der Angelschein in Sachsen?
Sachsen kennt keine Fischereiabgabe und nur den Schein auf Lebenszeit. Nach Lehrgang, Prüfung und Schein fallen also keine staatlichen Kosten mehr an.
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Prüfung | 30 € |
| Fischereischein auf Lebenszeit | 42 € |
| Jugendfischereischein | 9 € |
| Besonderer Fischereischein bei Behinderung | 7 € |
| Gastfischereischein | 15 € (1 Monat) bis 75 € (6 Monate) |
| Duplikat oder Änderung | 7 € |
| Fischereiabgabe | keine |
| Lehrgang | kein amtlicher Wert |
Ein älteres Online-Formular des LfULG nennt für den Lebenszeitschein noch 34 €. Maßgeblich sind laut Kostenverzeichnis und LfULG-Kostenübersicht 42 €. Die frühere Fischereiabgabe wird seit 2012 nicht mehr erhoben.
Quelle: 10. Sächsisches Kostenverzeichnis, lfd. Nr. 38; Lehrgangskosten je nach Anbieter
So ist die Prüfung aufgebaut
Die Prüfung läuft im Antwort-Wahl-Verfahren mit elektronischer Eingabe, laut LfULG „online im Prüfungslokal“. Die 60 Fragen werden zufällig aus dem Katalog der Fischereibehörde gezogen, 12 aus jedem der fünf Sachgebiete.
Die Hürde je Sachgebiet ist in Sachsen höher als in vielen anderen Ländern: Du brauchst mindestens 45 richtige Antworten und mindestens 8 in jedem Sachgebiet (§ 28 SächsFischVO). Die fünf Sachgebiete:
- Allgemeine Fischkunde
- Spezielle Fischkunde
- Gewässerkunde
- Gerätekunde
- Gesetzeskunde
Einen praktischen Prüfungsteil gibt es nicht; die Praxis gehört zum Lehrgang. Du kannst die Prüfung beliebig oft wiederholen. Trittst du aber später als ein Jahr nach der nicht bestandenen Prüfung an, musst du den Lehrgang wiederholen. Aus wichtigem Grund sind im Einzelfall schriftliche oder mündliche Prüfungen möglich.
Online vorbereiten
Den theoretischen Teil des Lehrgangs dürfen zugelassene Lehrgangsleiter online anbieten (§ 25 Abs. 1 SächsFischVO). Die praktische Einweisung findet in Präsenz statt. Der Fragenkatalog 2025 ist öffentlich: Das Land stellt für jedes der fünf Sachgebiete ein eigenes PDF bereit. Zusätzlich kannst du mit unserem Prüfungstrainer üben; er arbeitet mit dem Brandenburger Katalog, die sächsischen Fragen sind eigene.
Kinder und Jugendliche
- Jugendfischereischein: vom vollendeten 9. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, ohne Prüfung, für 9 €. Er wird für bis zu sieben Jahre erteilt und wird mit dem 16. Geburtstag ungültig.
- Begleitung: Mit dem Jugendschein angelst du in Begleitung eines volljährigen Scheininhabers – außer du bist seit mindestens einem Jahr Mitglied in einem Anglerverein.
- Vereinsveranstaltungen: Unter 16 brauchst du dort keinen Schein, wenn sachkundige Vereinsvertreter beaufsichtigen.
- Ab 14 sind Prüfung und regulärer Schein möglich. Mit Jugendschein und zwei Jahren Vereinsmitgliedschaft geht es ohne Lehrgang.
Gastfischereischein und Gäste aus anderen Ländern
Den Gastfischereischein bekommen nur Menschen mit Hauptwohnsitz außerhalb Deutschlands (§ 22 Abs. 3 SächsFischG). Sie weisen Sachkunde im Umgang mit gefangenen Fischen nach, vor allem beim tierschutzgerechten Töten. Laut LfULG legst du dazu Kopien deiner heimischen Fischereipapiere und deines Reisedokuments vor.
- Gültigkeit: grundsätzlich ein Monat, in begründeten Einzelfällen bis zu sechs Monate; nur mit amtlichem Lichtbildausweis
- Kosten: 15 € für einen Monat bis 75 € für sechs Monate
- Ausgabe: beim LfULG und bei den Anglerverbänden
Gäste aus anderen Bundesländern: Weil ein sächsischer Schein nur mit Hauptwohnsitz in Sachsen nötig ist, angelst du als Gast mit deinem Heimatschein. Ausdrücklich steht das nicht im Gesetz, es folgt aus § 20 Abs. 1. Wer nach Sachsen zieht, behält seinen bisherigen Schein im bisherigen Umfang.
Brauchst du nach einem Umzug doch einen sächsischen Schein, gilt ein früherer Fischereischein als Sachkundenachweis (§ 21 Abs. 3 SächsFischG). Das gilt nicht, wenn er in einem anderen Land ohne Sachkundeprüfung ausgestellt wurde oder ein Jugendschein ist. Gleichwertige Prüfungen anderer Länder werden anerkannt. Die Gebühr zahlst du nach Rechnung innerhalb von 30 Tagen.
Besonderheiten
- Den besonderen Fischereischein gibt es ohne Prüfung bei Merkzeichen „H“ oder einem GdB ab 50 wegen geistiger Beeinträchtigung. Geangelt wird nur in Begleitung eines volljährigen Scheininhabers.
- Fischwirte und Absolventen der Fischereiwissenschaft gelten als sachkundig.
Schonzeiten und Mindestmaße findest du auf unserer Seite Schonzeiten und Mindestmaße Sachsen.
Häufige Fragen
Was kostet der Angelschein in Sachsen?
Die Prüfung kostet 30 €, der Fischereischein auf Lebenszeit 42 €. Eine Fischereiabgabe gibt es nicht. Dazu kommt der Lehrgang, dessen Preis der Anbieter festlegt.
Kann ich den Angelschein in Sachsen online machen?
Teilweise. Die Theorie des Lehrgangs darf online laufen, die praktische Einweisung nicht. Die Prüfung legst du elektronisch am Prüfungsort ab.
Wie viele Fragen muss ich in Sachsen richtig haben?
Mindestens 45 von 60 und in jedem der fünf Sachgebiete mindestens 8 von 12.
Ab wann dürfen Kinder in Sachsen angeln?
Ab 9 Jahren mit dem Jugendfischereischein ohne Prüfung, in Begleitung eines volljährigen Scheininhabers oder nach einem Jahr Vereinsmitgliedschaft allein. Bei Vereinsveranstaltungen dürfen Kinder unter 16 auch ohne Schein angeln.
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