See · Bayern
Altmühlsee
Altmühlsee angeln: flacher Stausee bei Gunzenhausen mit Brassen, Karpfen, Hecht, Zander und Wels – Erlaubnisschein des Fischereiverbands Mittelfranken, Schonzeiten und Sperrzonen.
Der Altmühlsee liegt nördlich von Gunzenhausen im Altmühltal und gehört zur Überleitung Donau–Main. Laut Wasserwirtschaftsamt Ansbach entstand er von 1976 bis 1985. Weil das Tal zu flach für einen Querdamm war, fasst ihn ein 12,5 Kilometer langer Ringdamm ein. Die Wasserfläche beträgt rund 4,5 Quadratkilometer, der Stauraum 13,9 Millionen Kubikmeter. Im Mittel ist der See nur 2,2 Meter tief; nur an der Auslauftulpe reicht er bis etwa sechs Meter.
Ein flacher Zwischenspeicher
Der Altmühlsee nimmt Hochwasser der oberen Altmühl auf und leitet es über den rund 8,7 Kilometer langen Altmühlüberleiter mit seinem Stollen weiter zum Brombachsee. Im Mittel fließen so laut WWA rund 25 Millionen Kubikmeter im Jahr über Altmühlsee und Kleinen Brombachsee in den Großen Brombachsee. Am See liegt das Naturschutzgebiet Vogelinsel mit Aussichtsturm und Lehrpfad; über 220 Vogelarten sind dort nachgewiesen. Zwischen See und Ornbau schließt das Wiesenbrütergebiet Wiesmet an. Auf dem Wasser sind außerdem viele Segler und Surfer unterwegs.
Angeln am Altmühlsee
Bewirtschaftet wird der See vom Fischereiverband Mittelfranken. Der Verband beschreibt ihn als sehr strukturarm, aber gut besetzt: Karpfen, Schleie, Brassen mit sehr starkem Bestand, Aal, Hecht, Zander, Barsch und in den letzten Jahren vermehrt Welse, dazu einheimische Weißfische. Der Zweckverband Altmühlsee nennt zusätzlich Rutten, Renken und Seeforellen. Laut Verband eignet sich der See gut zum Spinnfischen vom Ufer; die Plätze sind leicht erreichbar. Nachtangeln ist erlaubt, vom Boot aus darfst du von 5 bis 24 Uhr fischen.
Die folgenden Punkte stammen aus den Angelbedingungen des Verbands, die Bestandteil des Erlaubnisscheins sind:
- Raubfisch: Vom Ufer ist Raubfischangeln vom 1. Juni bis 14. Februar erlaubt. Vom 15. Februar bis 31. Mai sind Kunstköder, Köderfische, Spinnfischen und Dropshot verboten.
- Boot: Aktives Bootsangeln auf Raubfisch ist vom 1. Juni bis 31. Dezember erlaubt, vom 1. Januar bis 1. April nur Transport, Auslegen und Drillen. Auf Wels darfst du vom Boot ab 1. April nur mit unbewegten Montagen fischen. Elektroboote musst du anmelden, Verbrennungsmotoren sind verboten.
- Seitenarme: Im Streudorfer Arm und im Arm bei Muhr am See ist jedes Angeln verboten, auch mit Boot, Belly Boat oder Futterboot.
- Schonzeiten und Schonmaße laut Erlaubnisschein: Hecht 15. Februar bis 31. Mai, 60 cm; Zander 15. Februar bis 31. Mai, 50 cm; Aal 1. Oktober bis 31. Dezember, 50 cm; Schleie 1. Mai bis 30. Juni, 35 cm; Karpfen 35 cm.
- Tageslimit: Ein Hecht oder Zander, fünf Barsche, zwei Aale, zwei Karpfen und eine Schleie. Für Rotauge, Güster und Brasse gibt es kein Limit; Welse, Katzenwelse und Sonnenbarsche musst du entnehmen.
- Ganzjährig geschützt sind laut Angelbedingungen unter anderem Rapfen, Rutte, Barbe und Nase.
- Gerät: Höchstens zwei Ruten, pro Friedfischrute eine und pro Raubfischrute zwei Anbissstellen. Live-Echolote, Drohnen und Hegene sind verboten. Als Köderfische sind nur Arten ohne Schonzeit und Schonmaß erlaubt, anfüttern darfst du höchstens 3 Kilogramm am Tag.
- Sperrzonen: An den Badestränden ruht die Fischerei vom 15. April bis 14. Oktober zwischen 7.30 und 24 Uhr. In den beschilderten Gänseausstiegskorridoren gilt laut Angelbedingungen ab 1. April bis in den September ein Angelverbot.
Nicht angeln darfst du außerdem in Naturschutzgebieten, von Stegen, Dämmen und Slipanlagen sowie zwischen den Bootsanlegeplätzen und der Anlegestelle der MS Altmühlsee. Was die Angelbedingungen nicht regeln, richtet sich nach dem bayerischen Fischereirecht, siehe Regeln in Bayern.
Angelkarten
Seit dem 1. Januar 2024 gibt es die Erlaubnisscheine im Fränkischen Seenland nur noch online über hejfish. Der Fischereiverband Mittelfranken verlinkt dort den Tageserlaubnisschein für den Altmühlsee, Angelgeschäfte in der Region helfen als Ausgabestellen weiter. Du brauchst einen gültigen staatlichen Fischereischein. Der Jahreserlaubnisschein des Verbands gilt 2026 für 60 Angeltage an neun Verbandsgewässern, auch am Großen Brombachsee; Gäste zahlen 600 €.
Schonzeiten und Mindestmaße
Landesrecht Bayern. Der Fischereiberechtigte kann für dieses Gewässer strengere Regeln festlegen – sie stehen auf deiner Angelkarte und gehen vor.
| Fischart | Schonzeit | Mindestmaß | Heute | Quelle und Stand |
|---|---|---|---|---|
| Aal | 1. Oktober – 31. Dezember | 50 cm Anlage Nr. 2.30; gilt nur in den Flussgebieten Elbe, Rhein, Weser (E/R/W), nicht im Donaugebiet; Aalbewirtschaftung § 12 (Allgemeinverfügungen des Staatsministeriums können auch den Aalfang der Angelfischerei regeln, § 12 Abs. 5) |
Schonzeit | Quelle · gültig ab 10.04.2025 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Bachforelle | 1. Oktober – 15. März | 26 cm Anlage Nr. 2.32 (Salmo trutta forma fario) |
Schonzeit | Quelle · gültig ab 10.04.2025 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Barbe | 1. Mai – 30. Juni | 40 cm Anlage Nr. 2.33; gilt in D/E/R/W (ganz Bayern) |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 10.04.2025 geprüft 30.09.2026 Fehler melden |
| Hecht | 15. Februar – 30. April | 50 cm Anlage Nr. 2.36; gilt in D/E/R/W |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 10.04.2025 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Karpfen | keine | 35 cm Anlage Nr. 2.38; keine Schonzeit |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 10.04.2025 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Meerforelle | 1. Januar – 31. Dezember | keins Anlage Nr. 2.15: ganzjährig geschont; gilt in den Flussgebieten Elbe, Rhein, Weser (E/R/W) |
Schonzeit | Quelle · gültig ab 10.04.2025 geprüft 30.09.2026 Fehler melden |
| Rapfen | 1. März – 30. April | 40 cm Anlage Nr. 2.46 (Schied/Rapfen); gilt in D/E/R/W |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 10.04.2025 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Regenbogenforelle | 15. Dezember – 15. März | 26 cm Anlage Nr. 2.43 |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 10.04.2025 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Saibling | 1. Oktober – 31. Dezember | 30 cm Anlage Nr. 2.49 'Seesaiblinge, Salvelinus spp.'; gilt nur im Donaugebiet (D). Bachsaibling (Nr. 2.52) steht unter 'Fische ohne Schonbestimmungen' – keine Schonzeit, kein Schonmaß |
Schonzeit | Quelle · gültig ab 10.04.2025 geprüft 30.09.2026 Fehler melden |
| Schleie | 1. Mai – 30. Juni | 26 cm Anlage Nr. 2.47 |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 10.04.2025 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Zander | 15. Februar – 30. April | 50 cm Anlage Nr. 2.50; gilt in D/E/R/W (ganz Bayern) |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 10.04.2025 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist immer der Text der verlinkten Verordnung bzw. Gewässerordnung. Vereinsregeln können strenger sein als die Landesregeln.
Stand der Angaben: 30.09.2026. Hinweise auf Fehler nehmen wir gern entgegen.
Die Saison im Blick
Der kostenlose Saisonplaner 2027: Zielfische und Schonzeiten Monat für Monat, zum Ausdrucken.