See · Nordrhein-Westfalen
Baldeneysee
Baldeneysee angeln: Ruhrstausee in Essen mit Hecht, Barsch, Zander und Weißfischen – Tagesscheine des Fischereivereins Essen, Fenstermaß für Hecht und Zander, kein Bootsangeln mit Gastkarte.
Der Baldeneysee liegt im Süden von Essen im schiffbaren Bereich der Ruhr. Laut Ruhrverband ist der Stausee 7,8 Kilometer lang und 2,64 Quadratkilometer groß, bei einer Stauhöhe von 8,7 Metern. Für Angler ist er ein Stadtgewässer mit Hecht, Barsch und Zander, an dessen Ufer ein Rundweg führt.
Das Gewässer
Das Stauvolumen betrug bei Fertigstellung rund 8,3 Millionen Kubikmeter. Weil der See als Flusskläranlage arbeitet, lagerten sich Sedimente ab; 1981 fasste er nur noch 6,5 Millionen Kubikmeter. Von April 1983 bis Mai 1984 wurden 1,1 Millionen Kubikmeter Schlamm ausgebaggert. Das Wehr in Essen-Werden hat drei Öffnungen, die mit Hubwalzen verschlossen werden.
Eine Fischbestandsuntersuchung im Auftrag der Ruhrfischereigenossenschaft beschreibt, wie sich der See verändert hat: Mit weniger Nährstoffen breiteten sich Unterwasserpflanzen aus. Davon profitieren laut Gutachten Hecht, Rotauge, Rotfeder und Schleie, während sich die Bedingungen für Zander und Brasse verschlechtern. Auch der Fraßdruck durch Kormorane spielte eine Rolle.
Angeln am Baldeneysee
Laut Gutachten hat die Ruhrfischereigenossenschaft den See an den Fischereiverein Essen verpachtet. Nach der Befischung im Herbst 2009 setzte sich der Bestand, gemessen an der gemittelten Dominanz, vor allem aus Rotauge (30,9 Prozent), Hecht (22,8 Prozent), Flussbarsch (15,8 Prozent) und Brasse (11,1 Prozent) zusammen. Dazu kamen Kaulbarsch, Güster, Aal, Schleie und Aland; Zander, Hasel, Rotfeder, Döbel und Ukelei machten jeweils weniger als ein Prozent aus. Die Zahlen sind über 15 Jahre alt, der Bestand kann sich seither verändert haben. Die Gewässerordnung des Vereins gilt auf der Strecke vom Wehr Werden (Ruhr-Kilometer 29,3) bis zur Grenze Bochum-Dahlhausen (Kilometer 48,8).
- Hecht: 2009 nach gemittelter Dominanz die zweithäufigste Art und häufigster Raubfisch. Schonzeit vom 15. Februar bis 30. April.
- Zander: Schonzeit vom 15. Februar bis 31. Mai. Für Hecht und Zander gilt ein Fenstermaß: Entnehmen darfst du nur Fische zwischen 60 und 90 Zentimetern.
- Barsch, Rotauge, Brasse: Die häufigsten Arten im Gutachten. Mindestmaße laut Gewässerordnung: Rotauge 18, Brasse 35 Zentimeter.
- Aal und Schleie: Mindestmaß 60 beziehungsweise 30 Zentimeter.
Was du wissen solltest
Laut Tageserlaubnisschein und Gewässerordnung des Fischereivereins Essen:
- Geräte: Zwei Handangeln oder eine Kunstköderangel. Boote darfst du mit dem Tagesschein nicht verwenden. Der Schein gilt von 0 bis 24 Uhr.
- Tageslimit: Ein Hecht oder ein Zander oder zwei Karpfen oder 5 Kilogramm sonstiger Fisch.
- Köderverbot: Vom 15. Februar bis 30. April sind Köderfisch, Fischfetzen und Kunstköder aller Art verboten.
- Verboten: Setzkescher, lebend hältern, unbeaufsichtigte Ruten und Angeln von Brücken. Halte mindestens 15 Meter Abstand zu anderen Anglern.
- Geschützt: Die Rotfeder ist ganzjährig geschützt. Die Barbe hat eine Schonzeit vom 15. Mai bis 15. Juni und ein Mindestmaß von 50 Zentimetern.
- Sperrstrecken: Unter anderem das Vogelschutzgebiet am rechten Ufer in Heisingen, der Hafen des Yachtclubs Ruhrland, 50 Meter um die Deilbachmündung, die Ruhr von der Kampmannbrücke bis zur Konrad-Adenauer-Brücke und die Heisinger Becken.
Die Gewässerordnung trägt kein Datum; prüf die Bedingungen beim Kartenkauf. Landesweite Vorgaben findest du unter Regeln in Nordrhein-Westfalen.
Angelkarten
Tagesscheine gibt der Fischereiverein Essen aus. Laut Verein bekommst du sie online über MeineAngelkarte, hejfish und fiskado oder in Angelgeschäften in Essen und Mülheim an der Ruhr. Die Tageskarten sind nicht übertragbar. Der Rheinische Fischereiverband nennt für die Tageskarte 13 €. Du brauchst außerdem einen gültigen Fischereischein.
Schonzeiten und Mindestmaße
Landesrecht Nordrhein-Westfalen. Der Fischereiberechtigte kann für dieses Gewässer strengere Regeln festlegen – sie stehen auf deiner Angelkarte und gehen vor.
| Fischart | Schonzeit | Mindestmaß | Heute | Quelle und Stand |
|---|---|---|---|---|
| Aal | keine | 50 cm § 3; Schonzeit nur im Rheinhauptstrom (siehe zweiter Eintrag) Abweichend: § 2 Nr. 2: 'im Rheinhauptstrom (ohne Nebengewässer)' (Schonzeit 1. Oktober – 1. März, Mindestmaß 50 cm). |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 18.11.2025 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Bachforelle | 20. Oktober – 15. März | 25 cm § 2 Nr. 1; § 3 |
Schonzeit | Quelle · gültig ab 18.11.2025 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Barbe | 15. Mai – 15. Juni | 35 cm § 2 Nr. 5; § 3 |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 18.11.2025 geprüft 30.09.2026 Fehler melden |
| Hecht | 15. Februar – 30. April | 45 cm § 2 Nr. 6; § 3 |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 18.11.2025 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Karpfen | keine | 35 cm § 3 |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 18.11.2025 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Meerforelle | 1. Januar – 31. Dezember | keins § 1: darf dem Wasser nicht entnommen werden (ganzjährige Schonzeit); Fänge binnen sieben Tagen mit Fundort der unteren Fischereibehörde melden (§ 4 Abs. 2) |
Schonzeit | Quelle · gültig ab 18.11.2025 geprüft 30.09.2026 Fehler melden |
| Saibling | 20. Oktober – 15. März | 30 cm § 2 Nr. 1 und § 3: gilt nur für den Seesaibling (Salvelinus alpinus L.); der Bachsaibling ist in der LFischVO nicht geregelt |
Schonzeit | Quelle · gültig ab 18.11.2025 geprüft 30.09.2026 Fehler melden |
| Schleie | keine | 25 cm § 3 |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 18.11.2025 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Zander | 1. April – 31. Mai | 40 cm § 2 Nr. 4; § 3 |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 18.11.2025 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist immer der Text der verlinkten Verordnung bzw. Gewässerordnung. Vereinsregeln können strenger sein als die Landesregeln.
Stand der Angaben: 30.09.2026. Hinweise auf Fehler nehmen wir gern entgegen.
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