See · Bayern
Chiemsee
Chiemsee angeln: Bayerns größter See mit Renken, Hecht, Zander und Seeforelle – Erlaubnisschein der Fischereigenossenschaft, Fangzeiten, Schonzonen und Tageslimits 2026.
Der Chiemsee ist mit rund 80 Quadratkilometern der größte See Bayerns. Er ist bis zu 73 Meter tief und fasst gut zwei Milliarden Kubikmeter Wasser. Mit Herren- und Fraueninsel, Schilfbuchten und dem Blick auf die Chiemgauer Alpen ist er ein Revier, an dem die Berufsfischerei auf eine jahrhundertealte Tradition zurückblickt und heute neben dem Angeln besteht.
Der See und seine Fischer
Die Chiemseefischer sind in der Fischereigenossenschaft Chiemsee zusammengeschlossen, gegründet 1850. Laut Genossenschaft ist ein eigenes Seerichteramt schon aus dem Jahr 1346 überliefert. Heute besteht sie aus 16 Berufsfischern. In ihrer Fischbrutanstalt am Harras zieht die Genossenschaft laut eigenen Angaben jedes Jahr rund 100 Millionen Renken und 500.000 Hechtbrütlinge auf. Als wichtigste Arten nennt sie Renke, Seesaibling, Seeforelle, Hecht, Brachse, Aal, Barsch, Zander, Mairenke und Rotauge.
Angeln am Chiemsee
Der Erlaubnisschein gilt für Schlepp-, Spinn- und Handangel vom Ufer und vom Boot. Du darfst mit zwei Handangeln fischen, jede mit einem Köder und höchstens drei Anbissstellen.
- Renken: Vom 1. Mai bis 14. Oktober ist die Hegene mit höchstens fünf Anbissstellen erlaubt – dann aber nur an einer Angel. Nach fünf Renken am Tag ist Schluss mit dem Renkenangeln.
- Raubfische: Von Hecht, Zander, Rapfen und Forelle darfst du zusammen höchstens drei am Tag fangen. Zander, Rapfen und Forelle zählen dabei immer mit, auch wenn du sie zurücksetzen musst.
- Seeforelle: Für alle Forellen gilt am Chiemsee ein Schonmaß von 60 Zentimetern. Eine nicht mehr lebensfähige, untermaßige Forelle darfst du nicht behalten; sie wird bei einem Mitglied der Genossenschaft abgeliefert. Hintergrund: Die Genossenschaft will mit der Fachberatung für Fischerei Oberbayern den Seeforellenbestand wieder aufbauen.
Regeln laut Erlaubnisschein 2026
- Fangzeiten vom Boot: 1. Mai bis 15. August von 5.30 bis 22 Uhr, 16. August bis 30. September von 6.30 bis 20.30 Uhr, im Oktober von 7 bis 19 Uhr.
- Vom Ufer: 1. Mai bis 31. Oktober von 5.30 bis 23.30 Uhr.
- Schonmaße am Chiemsee: Hecht 50 cm, Aal 50 cm, Renke 28 cm, Zander 50 cm, alle Forellen 60 cm. Der Zander ist bis einschließlich 14. Mai geschont.
- Boot: Während du fischst, ist nur Muskelkraft erlaubt. Beim Schleppen darf kein Motor im Wasser sein. Elektromotoren mit GPS-Ankerfunktion dürfen das Boot nur auf der Stelle halten.
- Echolot: Geräte mit Live-Sonar, die Fischbewegungen in Echtzeit zeigen, sind verboten. Herkömmliche Echolote bleiben erlaubt.
- Fangliste: Jede Renke, jeden Hecht, Zander, Rapfen und jede Forelle trägst du sofort ein. Hältern ist nicht erlaubt.
- Den Netzen der Berufsfischer weichst du aus. Angelguiding und andere gewerbliche Angebote sind untersagt.
Schutzgebiete
Im Naturschutzgebiet an der Mündung der Tiroler Achen, im Irschener Winkel und in den Ruhezonen für Vögel, Fische und Schilf ist jede Fischerei verboten, ebenso das Befahren. Ganzjährig gesperrt sind unter anderem Greamandl Weiher, Schafwaschner Winkel, die Nordostseite der Herreninsel und der Bereich Seebruck–Esbaum. Vom 1. Mai bis 31. Juli kommen die Halbinsel Sassau bis Kailbach, die Südwestseite der Herreninsel und die Rottspitze hinzu. An Alz und Prien endet das Fischwasser an der Alzbrücke in Seebruck beziehungsweise an der Rad- und Fußgängerbrücke; auf den Brücken selbst darfst du nicht angeln.
Alles Weitere regelt das bayerische Fischereirecht, siehe Regeln in Bayern.
Angelkarten
Den Erlaubnisschein gibt die Fischereigenossenschaft Chiemsee aus, gemeinsam mit der Bayerischen Schlösserverwaltung, Außenstelle Chiemsee. 2026 kostet er 17 € für einen Tag, 50 € für eine Woche, 70 € für zwei Wochen, 95 € für einen Monat und 200 € für die Saison, jeweils plus 4 € Ausstellungsgebühr. Kinder und Jugendliche von 7 bis 18 Jahren sowie Schwerbeschädigte ab 60 Prozent zahlen die Hälfte; Mitglieder bestimmter Fischereivereine zahlen für die Saisonkarte 185 €. Tageskarten gibt es online bei hejfish, alle Karten in den Tourist-Informationen in Prien, Seebruck, Gstadt und Chieming, bei Angelgeschäften in Übersee und Wasserburg sowie bei einzelnen Fischern.
Schonzeiten und Mindestmaße
Landesrecht Bayern. Der Fischereiberechtigte kann für dieses Gewässer strengere Regeln festlegen – sie stehen auf deiner Angelkarte und gehen vor.
| Fischart | Schonzeit | Mindestmaß | Heute | Quelle und Stand |
|---|---|---|---|---|
| Aal | 1. Oktober – 31. Dezember | 50 cm Anlage Nr. 2.30; gilt nur in den Flussgebieten Elbe, Rhein, Weser (E/R/W), nicht im Donaugebiet; Aalbewirtschaftung § 12 (Allgemeinverfügungen des Staatsministeriums können auch den Aalfang der Angelfischerei regeln, § 12 Abs. 5) |
Schonzeit | Quelle · gültig ab 10.04.2025 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Bachforelle | 1. Oktober – 15. März | 26 cm Anlage Nr. 2.32 (Salmo trutta forma fario) |
Schonzeit | Quelle · gültig ab 10.04.2025 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Barbe | 1. Mai – 30. Juni | 40 cm Anlage Nr. 2.33; gilt in D/E/R/W (ganz Bayern) |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 10.04.2025 geprüft 30.09.2026 Fehler melden |
| Hecht | 15. Februar – 30. April | 50 cm Anlage Nr. 2.36; gilt in D/E/R/W |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 10.04.2025 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Karpfen | keine | 35 cm Anlage Nr. 2.38; keine Schonzeit |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 10.04.2025 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Meerforelle | 1. Januar – 31. Dezember | keins Anlage Nr. 2.15: ganzjährig geschont; gilt in den Flussgebieten Elbe, Rhein, Weser (E/R/W) |
Schonzeit | Quelle · gültig ab 10.04.2025 geprüft 30.09.2026 Fehler melden |
| Rapfen | 1. März – 30. April | 40 cm Anlage Nr. 2.46 (Schied/Rapfen); gilt in D/E/R/W |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 10.04.2025 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Regenbogenforelle | 15. Dezember – 15. März | 26 cm Anlage Nr. 2.43 |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 10.04.2025 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Saibling | 1. Oktober – 31. Dezember | 30 cm Anlage Nr. 2.49 'Seesaiblinge, Salvelinus spp.'; gilt nur im Donaugebiet (D). Bachsaibling (Nr. 2.52) steht unter 'Fische ohne Schonbestimmungen' – keine Schonzeit, kein Schonmaß |
Schonzeit | Quelle · gültig ab 10.04.2025 geprüft 30.09.2026 Fehler melden |
| Schleie | 1. Mai – 30. Juni | 26 cm Anlage Nr. 2.47 |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 10.04.2025 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Zander | 15. Februar – 30. April | 50 cm Anlage Nr. 2.50; gilt in D/E/R/W (ganz Bayern) |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 10.04.2025 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist immer der Text der verlinkten Verordnung bzw. Gewässerordnung. Vereinsregeln können strenger sein als die Landesregeln.
Stand der Angaben: 30.09.2026. Hinweise auf Fehler nehmen wir gern entgegen.
Die Saison im Blick
Der kostenlose Saisonplaner 2027: Zielfische und Schonzeiten Monat für Monat, zum Ausdrucken.