See · Sachsen
Cospudener See
Cospudener See angeln: klarer Tagebausee am Leipziger Stadtrand, bis 54 Meter tief, mit Hecht, Barsch, Aal und Maränen – Bootsangeln erlaubt, Erlaubnisscheine in Markkleeberg.
Der Cospudener See liegt direkt am südlichen Stadtrand von Leipzig, zwischen Leipzig, Markkleeberg und Zwenkau. Er war der erste fertiggestellte Tagebausee im Leipziger Neuseenland und ist heute mit mehr als einer halben Million Besuchern im Jahr einer der meistgenutzten Seen der Region. Für Angler ist er ein tiefer, klarer See mit Raubfisch und Maränen.
Das Gewässer
An der Stelle des Sees lag der Tagebau Cospuden, der 1981 als Abzweig des Tagebaus Zwenkau aufgeschlossen wurde. Laut Zweckverband Neue Harth wurde hier von 1981 bis 1992 Braunkohle gefördert. Nach der Wende forderte die Bürgerinitiative „Stop Cospuden“ das Ende des Tagebaus, der letzte Abbau war im Oktober 1992. Von 1993 bis 2000 wurde das Restloch geflutet, vor allem mit Sümpfungswasser aus den Tagebauen Zwenkau und Profen, das über eine Leitung herangeführt wurde. Die schnelle Flutung verhinderte eine Versauerung des Wassers. Im Jahr 2000 wurde der See als Projekt der Expo 2000 der Öffentlichkeit übergeben.
Laut Zweckverband ist der See 4,4 Quadratkilometer groß, bis 54 Meter tief und fasst 109 Millionen Kubikmeter Wasser. Er misst rund vier Kilometer von Nord nach Süd und 1,6 Kilometer von West nach Ost, die Uferlinie ist etwa elf Kilometer lang, der Wasserspiegel liegt bei 110 Metern über NN. Die Badewasserqualität bewertet der Zweckverband als sehr gut im Sinne der EU-Badegewässerrichtlinie. Über einen Kanal ist der See mit dem Waldsee Lauer und über die Batschke mit Pleiße und Weißer Elster verbunden.
Angeln am Cospudener See
Laut Stadt Markkleeberg sind rund 387 Hektar des Sees beangelbar, davon 171 Hektar auf Markkleeberger und 216 Hektar auf Leipziger Gebiet. Der See ist als allgemeines Angelgewässer eingestuft. Schon 2003 bewertete die Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft den Cospudener See als fischereilich nutzbar; eine Nutzung durch die Berufsfischerei war damals in Vorbereitung.
- Hecht: Nennt die Stadt Markkleeberg unter den Hauptfischarten.
- Barsch: Ebenfalls laut Stadt einer der wichtigsten Fische des Sees.
- Aal: Kommt laut Stadt im See vor.
- Maränen: Laut Stadt Markkleeberg leben Kleine und Große Maräne im See – typische Arten nährstoffarmer, tiefer Tagebauseen.
- Weißfisch: Wird von der Stadt ohne genauere Artangabe genannt.
Laut Stadt Markkleeberg ist das Bootsangeln erlaubt. Zum Angeln brauchst du einen gültigen Fischereischein, einen Erlaubnisschein und ein Fangbuch.
Was du wissen solltest
- Schifffahrt: Die Landesdirektion Sachsen hat den See per Allgemeinverfügung für die Schifffahrt freigegeben. Seit dem 1. Februar 2026 darf der nördliche Teil ganzjährig von Fahrgastschiffen, Sportbooten mit Motor – auch mit Verbrennungsmotor – und Booten ohne Motor befahren werden. Die Südspitze bleibt aus Naturschutzgründen gesperrt.
- Badebetrieb: An den Stränden und rund um den Hafen Zöbigker ist im Sommer viel los. Angle abseits der Badestellen und halte Abstand zu Schwimmern und Booten.
- Zuständigkeit: Der See liegt auf dem Gebiet von Leipzig, Markkleeberg und Zwenkau; für Landschaft und See ist der Zweckverband Neue Harth zuständig.
- Regeln: Schonzeiten und Mindestmaße in Sachsen.
Angelkarten
Das Fischereirecht liegt laut Stadt Markkleeberg bei der IfBB – Interessengemeinschaft zur fischereilichen Bewirtschaftung von Braunkohlentagebaurestgewässern e. V. Erlaubnisscheine gibt es laut Stadt bei der Angel-Domäne in Markkleeberg (Hauptstraße 101) und im Hafenbüro Pier 1 im Hafen Zöbigker. Aktuelle Preise und Bedingungen erfährst du dort.
Schonzeiten und Mindestmaße
Landesrecht Sachsen. Der Fischereiberechtigte kann für dieses Gewässer strengere Regeln festlegen – sie stehen auf deiner Angelkarte und gehen vor.
| Fischart | Schonzeit | Mindestmaß | Heute | Quelle und Stand |
|---|---|---|---|---|
| Aal | keine | 50 cm Anlage Nr. 1; keine Schonzeit. |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 22.04.2022 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Bachforelle | 1. Oktober – 30. April | 28 cm Anlage Nr. 6. |
Schonzeit | Quelle · gültig ab 22.04.2022 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Barbe | 15. April – 30. Juni | 50 cm Anlage Nr. 9 SächsFischVO. |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 22.04.2022 geprüft 30.09.2026 Fehler melden |
| Hecht | 1. Februar – 30. April | 50 cm Anlage Nr. 19. |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 22.04.2022 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Karpfen | keine | 40 cm Anlage Nr. 21. |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 22.04.2022 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Meerforelle | 1. Oktober – 30. April | 60 cm Anlage Nr. 24 SächsFischVO (Salmo trutta trutta). |
Schonzeit | Quelle · gültig ab 22.04.2022 geprüft 30.09.2026 Fehler melden |
| Rapfen | 1. Januar – 31. Mai | 40 cm Anlage Nr. 30. |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 22.04.2022 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Regenbogenforelle | 1. Oktober – 30. April | 25 cm Anlage Nr. 31: Schonzeit 'nur in Fließgewässern'; Mindestmaß 25 cm überall. |
Schonzeit | Quelle · gültig ab 22.04.2022 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Rotfeder | keine | 20 cm Anlage Nr. 32 SächsFischVO: Mindestmaß 20 cm 'nur in Fließgewässern'; keine Schonzeit. |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 22.04.2022 geprüft 30.09.2026 Fehler melden |
| Saibling | 1. Oktober – 30. April | 25 cm Bachsaibling (Salvelinus fontinalis), Anlage Nr. 8 SächsFischVO. Abweichend: Seesaibling (Salvelinus alpinus alpinus), Anlage Nr. 38 SächsFischVO. (Schonzeit 1. Oktober – 30. April, Mindestmaß 28 cm). |
Schonzeit | Quelle · gültig ab 22.04.2022 geprüft 30.09.2026 Fehler melden |
| Schleie | keine | 25 cm Anlage Nr. 34. |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 22.04.2022 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Zander | 1. Februar – 31. Mai | 50 cm Anlage Nr. 44. |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 22.04.2022 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist immer der Text der verlinkten Verordnung bzw. Gewässerordnung. Vereinsregeln können strenger sein als die Landesregeln.
Stand der Angaben: 30.09.2026. Hinweise auf Fehler nehmen wir gern entgegen.
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