Fluss · Hamburg
Elbe bei Hamburg
Elbe bei Hamburg angeln: Tidestrom mit fast vier Metern Tidenhub – Zander, Rapfen, Aal und Flunder, freie Gewässer im Hafen, Gastkarten des Anglerverbands und strenge Hamburger Angelregeln.
In Hamburg ist die Elbe ein Tidestrom: Zweimal am Tag läuft das Wasser auf und wieder ab. Zwischen Hafen, Buhnen und Vierlanden angeln hier viele Menschen – laut Umweltbehörde leben in Hamburg rund 120.000 Anglerinnen und Angler. Besonders ist das Hamburger Modell der „freien Gewässer“.
Der Fluss
Als Tideelbe gilt der Abschnitt zwischen dem Wehr Geesthacht bei Stromkilometer 586 und der Mündung bei Cuxhaven, rund 140 Kilometer lang. An der Bunthäuser Spitze teilt sich der Strom in Norder- und Süderelbe, die sich unterhalb des Hafens wieder vereinen. Der Tidenhub am Pegel St. Pauli liegt laut Umweltbehörde bei bis zu vier Metern. Seit Mitte des 19. Jahrhunderts ist er von unter zwei auf 3,8 Meter gestiegen, vor allem durch Ausbauten in den 1960er- und 1970er-Jahren. Mit der Flut gelangt mehr Sediment stromauf, als die Ebbe wieder abführt; Hafen und Fahrrinne müssen deshalb laufend gebaggert werden.
Die Wasserqualität überwacht das Hamburger Wassergütemessnetz, unter anderem mit Messstationen in Bunthaus, Seemannshöft und Blankenese. Wichtig für den Fischbestand ist der Stint, eine Schlüsselart im Nahrungsnetz der Tideelbe. Laut einer Studie im Auftrag der Umweltbehörde (2021 bis 2025) ist sein Bestand stark zurückgegangen. Das Hauptlaichgebiet liegt oberhalb der Hamburger Stromspaltung, das wichtigste Aufwuchsgebiet unterhalb davon.
Angeln an der Elbe
Der Anglerverband Hamburg nennt für seine Elbstrecken Hecht, Zander, Rapfen, Flunder, Barsch, Aal, Weißfische sowie Lachs und Meerforelle. In der Broschüre „Angeln in Hamburg“ der Umweltbehörde kommen Brassen und Aland, Karpfen und zunehmend Welse dazu.
- Zander: Laut Behördenbroschüre sind Juni und Juli gute Monate, wenn die Fische nach dem Laichen in den flachen, sandigen Buchten fressen.
- Rapfen: Jagt im Sommer an der Oberfläche in starker Strömung auf Stint, Laube und junge Rotaugen.
- Flunder: Zieht aus der Mündung bis über den Hafen hinaus stromauf. Gefangen wird sie vor allem im Herbst mit Wattwurm am Grund.
- Die Tide: Sie bestimmt die Beißzeiten. Buhnen, die bei Ebbe trocken liegen, sind wenige Stunden später überflutet.
Lachs, Finte, Stör und weitere geschützte Arten darfst du laut Verordnung nicht gezielt befischen; fängst du sie, setzt du sie sofort schonend zurück.
Was du wissen solltest
- Laut Durchführungsverordnung zum Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetz darfst du mit zwei Handangeln mit bis zu zwei Anbissstellen fischen; Schleppangeln ist verboten. Vorgeschrieben sind ein Unterfangkescher mit gummiertem Netz und eine Abhakmatte.
- Während der Zanderschonzeit sind tote Köderfische, Fischfetzen und Kunstköder verboten. Im unmittelbaren Strömungsbereich des Elbe-Hauptstroms gilt eine Ausnahme, nicht aber in Hafenbecken, Kanälen und Buhnenfeldern.
- Hamburg hat Entnahmefenster und Tagesfanglimits. Die Werte findest du unter Schonzeiten und Mindestmaße in Hamburg.
- Du brauchst einen Fischereischein nach bestandener Prüfung und musst die Hamburger Fischereiabgabe zahlen. Touristenfischereischeine anderer Länder gelten in Hamburg nicht.
- Geh nie bei Hochwasser zum ersten Mal an eine Buhne. Bei Flut sind die Buhnen überspült, Schiffswellen reichen weit ans Ufer.
Angelkarten
Weite Teile der Hamburger Gewässer sind laut Umweltbehörde freie Gewässer: Das Fischereirecht ist dort nicht verpachtet. Dort darfst du angeln, wenn du die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllst. Welche Abschnitte frei sind, zeigt die digitale Angelkarte des Anglerverbands Hamburg. Den größten Teil des Hamburger Ufers oberhalb der Hafengrenze hat der Anglerverband Hamburg gepachtet. Für die Strom-Elbe von der Zollenspieker Fähre bis zur Einmündung In der Weide (rechtes Ufer bis Strommitte) gibt er Gastkarten aus, kombiniert mit der Alten Süderelbe: laut Verband 30 € im Jahr oder 20 € für drei Tage, für Mitglieder des Anglerverbands Niedersachsen 23 € im Jahr. Die Strecke liegt im Naturschutzgebiet „Auenlandschaft Obere Tideelbe“. Fürs Angeln vom Boot im Hamburger Hafen und auf Teilen der Elbe (Geltungsbereich des Hafenverkehrs- und Schifffahrtsgesetzes) braucht laut hamburg.de jede angelnde Person im Boot eine Bootsangelkarte der Umweltbehörde: 15 € online oder 30 € im Hamburger Angelzentrum am Entenwerder, gültig bis Ende des Ausstellungsjahres.
Schonzeiten und Mindestmaße
Landesrecht Hamburg. Der Fischereiberechtigte kann für dieses Gewässer strengere Regeln festlegen – sie stehen auf deiner Angelkarte und gehen vor.
| Fischart | Schonzeit | Mindestmaß | Heute | Quelle und Stand |
|---|---|---|---|---|
| Aal | keine | 45 cm max. 3 je Tag Entnahmefenster 45–75 cm (oberes Maß 75 cm), Anlage 1 Nr. 1. |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 01.02.2022 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Bachforelle | 15. Oktober – 15. Februar | 20 cm Entnahmefenster 20–40 cm (oberes Maß 40 cm), Anlage 1 Nr. 2; Schonzeit Bach- und Meerforelle Anlage 2 Nr. 1, gilt nicht in gewerblichen Fischzuchtbetrieben (§ 8 Abs. 1). |
Schonzeit | Quelle · gültig ab 01.02.2022 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Barsch | keine | 10 cm Flussbarsch: Entnahmefenster 10–35 cm (oberes Maß 35 cm), Anlage 1 Nr. 3; keine Tageshöchstfangmenge. |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 01.02.2022 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Hecht | 1. Februar – 31. Mai | 45 cm max. 2 je Tag Entnahmefenster 45–75 cm (oberes Maß 75 cm), Anlage 1 Nr. 4 / Anlage 2 Nr. 3. |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 01.02.2022 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Karpfen | keine | 35 cm Anlage 1 Nr. 10: unteres Maß 35 cm, kein oberes Maß, keine Tageshöchstfangmenge. |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 01.02.2022 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Meerforelle | 15. Oktober – 15. Februar | 40 cm max. 2 je Tag Anlage 1 Nr. 5 HmbFAnGDVO: Entnahmefenster 40–65 cm (oberes Maß 65 cm), Tageshöchstfangmenge 2 (gilt nur für Angler in den Freien Gewässern, § 7 Abs. 1); Schonzeit Anlage 2 Nr. 1 'Bachforelle und Meerforelle' 15. Oktober bis 15. Februar. |
Schonzeit | Quelle · gültig ab 01.02.2022 geprüft 30.09.2026 Fehler melden |
| Rapfen | keine | 50 cm max. 1 je Tag Entnahmefenster 50–70 cm (oberes Maß 70 cm), Anlage 1 Nr. 6. |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 01.02.2022 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Schleie | keine | 25 cm Entnahmefenster 25–45 cm (oberes Maß 45 cm), Anlage 1 Nr. 7; keine Tageshöchstfangmenge. |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 01.02.2022 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Zander | 1. Februar – 31. Mai | 45 cm max. 2 je Tag Entnahmefenster 45–75 cm (oberes Maß 75 cm), Anlage 1 Nr. 9 / Anlage 2 Nr. 4. Während der Zanderschonzeit Verbot von toten Köderfischen, Fischfetzen und Kunstködern mit Ausnahmen (§ 8 Abs. 2). Tageslimit nur für Angler in Freien Gewässern (§ 7 Abs. 1). |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 01.02.2022 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist immer der Text der verlinkten Verordnung bzw. Gewässerordnung. Vereinsregeln können strenger sein als die Landesregeln.
Stand der Angaben: 30.09.2026. Hinweise auf Fehler nehmen wir gern entgegen.
Die Saison im Blick
Der kostenlose Saisonplaner 2027: Zielfische und Schonzeiten Monat für Monat, zum Ausdrucken.