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See · Bayern

Großer Brombachsee

Großer Brombachsee angeln: größter Stausee im Fränkischen Seenland mit Hecht, Zander, Wels und Karpfen – Erlaubnisschein des Fischereiverbands Mittelfranken, Schonzeiten, Bootsregeln und Tageslimits.

Der Große Brombachsee ist laut Fischereiverband Mittelfranken der größte Stausee des Fränkischen Seenlands. Laut Wasserwirtschaftsamt Ansbach wurde er von 1983 bis 1999 gebaut; ein 1.700 Meter langer und 36 Meter hoher Damm staut auf 8,7 Quadratkilometern bis zu 144,6 Millionen Kubikmeter Wasser. An der tiefsten Stelle misst der See 32,5 Meter. Er liegt im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen zwischen Pleinfeld, Spalt und Gunzenhausen und bildet zusammen mit dem Kleinen Brombachsee und dem Igelsbachsee die Seenkette im Brombachtal.

Ein Speicher für Nordbayern

Der See ist Teil der Überleitung Donau–Main, die das Wasserwirtschaftsamt Ansbach betreibt. Hochwasser der Altmühl fließt über den Altmühlsee und den Kleinen Brombachsee in den Großen Brombachsee, im Mittel rund 25 Millionen Kubikmeter im Jahr. In Trockenzeiten gibt der Speicher dieses Wasser über die unterhalb liegenden Flüsse in das Regnitz-Main-Gebiet ab. Zwei Vorsperren halten den Wasserstand in den kleineren Seen ruhig, im Hauptsee kann er laut WWA um bis zu sieben Meter schwanken. Rund um die Seenkette sind 487 Hektar als Naturschutzgebiete ausgewiesen.

Angeln am Großen Brombachsee

Bewirtschaftet wird der See vom Fischereiverband Mittelfranken. Der Verband nennt Hecht, Barsch, Zander, Aal, Wels, Karpfen, Schleie, Brassen, Rutte und einheimische Weißfischarten. Die Ufer sind überwiegend flach, das Wasser ist mäßig klar mit Sichttiefen um zwei Meter. Bei kräftigem Wind können sich gefährliche Wellen aufbauen; der Verband rät, dann den Windschatten aufzusuchen. Nachtangeln ist erlaubt, vom Boot aus darfst du von 5 bis 24 Uhr fischen.

Die folgenden Punkte stammen aus den Angelbedingungen des Verbands, die Bestandteil des Erlaubnisscheins sind:

  • Raubfisch: Vom Ufer ist Raubfischangeln vom 1. Juni bis 14. Februar erlaubt. Vom 15. Februar bis 31. Mai sind Kunstköder, Köderfische und Fischfetzen verboten, ebenso Spinnfischen und Dropshot in jeder Form.
  • Boot: Aktives Bootsangeln auf Raubfisch ist vom 1. Juni bis 31. Dezember erlaubt. Vom 1. Januar bis 1. April dient das Boot nur zum Transport, zum Auslegen und zum Drillen. Auf Wels darfst du vom Boot ab 1. April mit unbewegten Montagen fischen. Elektrisch betriebene Boote musst du anmelden, Verbrennungsmotoren sind verboten.
  • Schonzeiten und Schonmaße laut Erlaubnisschein: Hecht 15. Februar bis 31. Mai, 60 cm; Zander 15. Februar bis 31. Mai, 50 cm; Aal 1. Oktober bis 31. Dezember, 50 cm; Schleie 1. Mai bis 30. Juni, 35 cm; Karpfen 35 cm.
  • Tageslimit: Ein Hecht oder Zander, fünf Barsche, zwei Aale, zwei Karpfen, eine Schleie und zehn Weißfische. Welse, Katzenwelse und Sonnenbarsche musst du entnehmen, für sie gibt es kein Limit.
  • Ganzjährig geschützt sind laut Angelbedingungen unter anderem Rapfen, Rutte, Barbe, Seeforelle und Renke.
  • Gerät: Höchstens zwei Ruten, pro Friedfischrute eine und pro Raubfischrute zwei Anbissstellen. Mehrfachhaken auf Friedfisch und Hegene sind verboten, ebenso Live-Echolote und Drohnen. Klassische 2D-, Side- und Downscan-Echolote bleiben erlaubt. Als Köderfische sind nur Arten ohne Schonzeit und Schonmaß erlaubt, anfüttern darfst du höchstens 3 Kilogramm am Tag.
  • Verbotszonen: Kein Angeln in Naturschutzgebieten, in und von Häfen, Stegen, Slipanlagen, Dämmen und Brücken. An den Badestränden ruht die Fischerei vom 15. April bis 14. Oktober zwischen 7.30 und 24 Uhr.

Zum Nachtangeln darfst du ein dunkles Bivvy bis neun Quadratmeter aufstellen und musst eine mobile Toilette dabeihaben. Fahrzeuge bleiben auf den ausgewiesenen Parkplätzen, zwischen zwei Anglern gelten 25 Meter Abstand. Was die Angelbedingungen nicht regeln, richtet sich nach dem bayerischen Fischereirecht, siehe Regeln in Bayern.

Angelkarten

Seit dem 1. Januar 2024 gibt es die Erlaubnisscheine für die Seen im Fränkischen Seenland nur noch online über hejfish. Der Fischereiverband Mittelfranken verlinkt dort den Tageserlaubnisschein für den Großen Brombachsee und nennt Angelgeschäfte in der Region als Ausgabestellen. Du brauchst einen gültigen staatlichen Fischereischein im Original. Wer öfter kommt, kann den Jahreserlaubnisschein des Verbands prüfen: Er gilt 2026 für 60 Angeltage an neun Verbandsgewässern, darunter auch Altmühlsee und Kleiner Brombachsee; Gäste zahlen 600 €.

Schonzeiten und Mindestmaße

Landesrecht Bayern. Der Fischereiberechtigte kann für dieses Gewässer strengere Regeln festlegen – sie stehen auf deiner Angelkarte und gehen vor.

FischartSchonzeitMindestmaßHeuteQuelle und Stand
Aal 1. Oktober – 31. Dezember 50 cm
Anlage Nr. 2.30; gilt nur in den Flussgebieten Elbe, Rhein, Weser (E/R/W), nicht im Donaugebiet; Aalbewirtschaftung § 12 (Allgemeinverfügungen des Staatsministeriums können auch den Aalfang der Angelfischerei regeln, § 12 Abs. 5)
Schonzeit Quelle · gültig ab 10.04.2025
geprüft 29.09.2026
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Bachforelle 1. Oktober – 15. März 26 cm
Anlage Nr. 2.32 (Salmo trutta forma fario)
Schonzeit Quelle · gültig ab 10.04.2025
geprüft 29.09.2026
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Barbe 1. Mai – 30. Juni 40 cm
Anlage Nr. 2.33; gilt in D/E/R/W (ganz Bayern)
Erlaubt Quelle · gültig ab 10.04.2025
geprüft 30.09.2026
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Hecht 15. Februar – 30. April 50 cm
Anlage Nr. 2.36; gilt in D/E/R/W
Erlaubt Quelle · gültig ab 10.04.2025
geprüft 29.09.2026
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Karpfen keine 35 cm
Anlage Nr. 2.38; keine Schonzeit
Erlaubt Quelle · gültig ab 10.04.2025
geprüft 29.09.2026
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Meerforelle 1. Januar – 31. Dezember keins
Anlage Nr. 2.15: ganzjährig geschont; gilt in den Flussgebieten Elbe, Rhein, Weser (E/R/W)
Schonzeit Quelle · gültig ab 10.04.2025
geprüft 30.09.2026
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Rapfen 1. März – 30. April 40 cm
Anlage Nr. 2.46 (Schied/Rapfen); gilt in D/E/R/W
Erlaubt Quelle · gültig ab 10.04.2025
geprüft 29.09.2026
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Regenbogenforelle 15. Dezember – 15. März 26 cm
Anlage Nr. 2.43
Erlaubt Quelle · gültig ab 10.04.2025
geprüft 29.09.2026
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Saibling 1. Oktober – 31. Dezember 30 cm
Anlage Nr. 2.49 'Seesaiblinge, Salvelinus spp.'; gilt nur im Donaugebiet (D). Bachsaibling (Nr. 2.52) steht unter 'Fische ohne Schonbestimmungen' – keine Schonzeit, kein Schonmaß
Schonzeit Quelle · gültig ab 10.04.2025
geprüft 30.09.2026
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Schleie 1. Mai – 30. Juni 26 cm
Anlage Nr. 2.47
Erlaubt Quelle · gültig ab 10.04.2025
geprüft 29.09.2026
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Zander 15. Februar – 30. April 50 cm
Anlage Nr. 2.50; gilt in D/E/R/W (ganz Bayern)
Erlaubt Quelle · gültig ab 10.04.2025
geprüft 29.09.2026
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Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist immer der Text der verlinkten Verordnung bzw. Gewässerordnung. Vereinsregeln können strenger sein als die Landesregeln.

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