See · Schleswig-Holstein
Großer Plöner See
Großer Plöner See angeln: Schleswig-Holsteins größter See, bis 58 m tief – Freiwasserhechte, Barsch, Aal und Maräne, Boote nur mit Muskelkraft, gemeinsamer Erlaubnisschein der Pächter.
Der Große Plöner See ist mit knapp 30 Quadratkilometern der größte See Schleswig-Holsteins und mit bis zu 58 Metern auch einer der tiefsten. Er liegt mitten im Naturpark Holsteinische Schweiz, ist reich an Inseln und bekannt für große Freiwasserhechte, Barsche und Aale.
Das Gewässer
Laut Seenbericht des Landesamts misst der See 29,97 Quadratkilometer bei einer mittleren Tiefe von 12,4 Metern; das Institut für Binnenfischerei gibt in seinem Gutachten von 2022 eine maximale Tiefe von 56 Metern an. Im Sommer ist der See stabil geschichtet. Die Schwentine durchfließt ihn von den oberhalb gelegenen Seen – darunter Großer Eutiner See, Kellersee, Dieksee und Behler See – in Richtung Kleiner Plöner See und weiter zur Kieler Förde. Im Verhältnis zu Fläche und Volumen ist das Einzugsgebiet klein, der natürliche Zustand wäre daher nährstoffarm.
In den 1960er und 1970er Jahren galt der See als stark eutroph. Seitdem sind die Phosphorwerte gesunken; das Landesamt stufte ihn 1998 als schwach eutroph ein. Die ökologische Gesamtbewertung nach Wasserrahmenrichtlinie liegt seit 2004 fast durchgehend bei „mäßig“. Bei der Befischung im Juli 2022 lag die Sichttiefe bei 3,3 Metern. Auffällig ist der Rückgang des Schilfs: 1998 waren nur noch 7,7 Prozent des Ufers mit Röhricht bewachsen, 1953 waren es 55 Prozent.
Die Inseln im See und die Halbinsel Störland sind Naturschutzgebiet und dürfen nicht betreten werden. Der See gehört zum FFH-Gebiet „Seen des mittleren Schwentinesystems und Umgebung“ und zum Vogelschutzgebiet „Großer Plöner See-Gebiet“. Motorboote sind laut Tourismusverband bis auf wenige Ausnahmen verboten, Elektromotoren brauchen eine Sondergenehmigung.
Angeln am Großen Plöner See
Beim Monitoring des Instituts für Binnenfischerei 2022 wurden 17 Fischarten nachgewiesen. Barsch, Kaulbarsch und Dreistachliger Stichling dominierten die Netzfänge, im Freiwasser waren Kleine Maräne und Stint häufig. Plötze, Rotfeder, Blei und Güster waren auffällig selten. Die Gutachter führen das vor allem auf den hohen Fraßdruck durch Kormorane und den Nährstoffrückgang durch die eingewanderte Quagga-Muschel zurück. Hecht, Plötze, Blei und Kleine Maräne wuchsen gut. Aal, Kleine Maräne und Großmaräne werden laut Gutachten regelmäßig besetzt; Zander ist laut Fischer Lasner sehr selten, Karpfen gibt es nur in Einzelnachweisen.
- Hecht: Laut Landesangelverband ist der See für kapitale Freiwasserhechte bekannt, die oft in Maränenschwärmen jagen. Laut Erlaubnisscheinbedingungen Mindestmaß 50 Zentimeter, Schonzeit 1. Januar bis 30. April, höchstens zwei Hechte pro Tag.
- Barsch: Laut Verband beliebter Zielfisch, häufig um 30 Zentimeter. Für Barsch und Maräne sind laut Fischerei Lasner Barschpilker mit bis zu drei Beihaken oder eine Hegene mit bis zu vier Haken erlaubt.
- Aal: Laut Verband für seine Größe bekannt. Laut Erlaubnisscheinbedingungen Mindestmaß 45 Zentimeter, höchstens zwei Aale pro Tag.
- Zander: Laut Bedingungen Mindestmaß 50 Zentimeter, Schonzeit 1. Januar bis 31. Mai, höchstens einer pro Tag.
Was du wissen solltest
- Laut Landesangelverband darfst du ganzjährig und auch nachts angeln, mit bis zu drei Handangeln; mit Kunstköder ist laut Fischerei Lasner nur eine Raubfischrute erlaubt. Uferangeln ist erlaubt.
- Eigene Boote dürfen laut Verband genutzt werden, müssen aber gerudert oder gepaddelt werden. Schleppangeln ist laut Fischerei Lasner nur mit Muskelkraft und einer Schleppangel erlaubt, Downrigger sind verboten, Live-Sonar ebenfalls.
- In den Naturschutzgebieten darf nicht geangelt und nicht gefahren werden. Vom Boot aus ist laut Bedingungen 50 Meter Abstand zu Schilf und Ufer zu halten, ebenso 50 Meter zu Fanggeräten der Berufsfischer.
- Alle weiteren Regeln: Schonzeiten und Mindestmaße in Schleswig-Holstein.
Angelkarten
Den gemeinsamen Erlaubnisschein für den Großen Plöner See mit Bischofsee und weiteren Seen geben die Fischerei Lasner in Ascheberg, der Landesangelverband Schleswig-Holstein und die Fischerei Schwarten aus. Laut Landesangelverband kostet er online über hejfish 17 € für 24 Stunden, 70 € für eine Woche und 215 € für ein Jahr; laut Fischerei Lasner kostet er dort 2026 15 € am Tag, 60 € die Woche und 200 € im Jahr. Weitere Ausgabestellen sind Campingplätze in Ascheberg, Dersau und Nehmten, die Segelschule Plön und Vereine in Bosau. Der Verband vermietet in Bosau drei Ruderboote für 10 € am Tag.
Schonzeiten und Mindestmaße
Landesrecht Schleswig-Holstein. Der Fischereiberechtigte kann für dieses Gewässer strengere Regeln festlegen – sie stehen auf deiner Angelkarte und gehen vor.
| Fischart | Schonzeit | Mindestmaß | Heute | Quelle und Stand |
|---|---|---|---|---|
| Aal | keine | 50 cm Binnengewässer: Anlage 1 BiFVO. Abweichend: Küstengewässer: Anlage 1 Nr. 1 KüFVO. (Mindestmaß 45 cm). |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 16.12.2025 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Bachforelle | 1. Oktober – 28. Februar | 30 cm Binnengewässer: Anlage 1 BiFVO (Salmo trutta fario). Zusätzlich Winterschonzeit 1.10.–31.12. (Fischfangverbot) in den Gewässern der Anlage 3 (§ 5 BiFVO). Abweichend: Küstengewässer: Anlage 1 Nr. 5 KüFVO; Schonzeit nur 'für Fische im Laichkleid, silbrige Fische mit losen Schuppen sind ausgenommen'. (Schonzeit 1. Oktober – 31. Dezember, Mindestmaß 40 cm). |
Schonzeit | Quelle · gültig ab 16.12.2025 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Barbe | 1. Januar – 31. Dezember | keins Binnengewässer: Anlage 1 BiFVO – Barbe (Barbus barbus) Schonzeit ganzjährig, kein Mindestmaß. |
Schonzeit | Quelle · gültig ab 16.12.2025 geprüft 30.09.2026 Fehler melden |
| Dorsch | keine | 38 cm keine Entnahme erlaubt Küstengewässer: Anlage 1 Nr. 13 KüFVO – Ostsee 38 cm, Nordsee 35 cm. EU-Recht: Verordnung (EU) 2025/2454 des Rates vom 1. Dezember 2025 (Fangmöglichkeiten Ostsee 2026) – Freizeitfischerei auf Dorsch in der Ostsee 2026 ganzjährig verboten, gefangene Dorsche unverzüglich schonend zurücksetzen (Quelle: Landesportal schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/F/fischerei/dorsch, abgerufen 29.09.2026). tageslimit 0 = Aneignung verboten. Für 2027 neu prüfen. Abweichend: Binnengewässer (z. B. Ornumer Noor, Strandlagune Aschau, Neustädter Binnenwasser nach § 1 Abs. 2 BiFVO): Anlage 1 BiFVO, Dorsch 35 cm, keine Schonzeit. EU-Freizeitfangverbot Ostsee 2026 beachten (gilt laut Land nicht binnenseitig in Schlei und Trave). (Mindestmaß 35 cm). |
Keine Entnahme | Quelle · gültig ab 16.12.2025 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Flunder | 1. Februar – 30. April | 25 cm Küstengewässer: Anlage 1 Nr. 10 KüFVO – Nordsee und Ostsee je 25 cm; Schonzeit gilt nur für 'weibliche Flunder'. |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 16.12.2025 geprüft 30.09.2026 Fehler melden |
| Hecht | 15. Februar – 15. April | 45 cm Binnengewässer: Anlage 1 BiFVO. Abweichend: Küstengewässer: Anlage 1 Nr. 22 KüFVO. (Schonzeit 15. Februar – 30. April, Mindestmaß 45 cm). |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 16.12.2025 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Hering | keine | 11 cm Küstengewässer Ostsee: Anlage 1 Nr. 6 KüFVO – 11 cm, keine Schonzeit. Abweichend: Küstengewässer Nordsee: Anlage 1 Nr. 6 KüFVO – 20 cm, keine Schonzeit. § 9 Abs. 1 KüFVO: Heringspilken verboten; beim Heringsfang auch lose Haken, wenn ruckartig oder reißend eingesetzt. (Mindestmaß 20 cm). |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 16.12.2025 geprüft 30.09.2026 Fehler melden |
| Karpfen | keine | 35 cm Binnengewässer: Anlage 1 BiFVO. |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 16.12.2025 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Makrele | keine | 30 cm Küstengewässer: Anlage 1 Nr. 17 KüFVO – Mindestmaß 30 cm nur 'in der Nordsee'; für die Ostsee kein Mindestmaß. |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 16.12.2025 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Meerforelle | 1. Oktober – 28. Februar | 40 cm Binnengewässer: Anlage 1 BiFVO (Salmo trutta trutta). Zusätzlich Winterschonzeit 1.10.–31.12. (Fischfangverbot) in den Gewässern der Anlage 3 (§ 5 BiFVO). Abweichend: Küstengewässer: Anlage 1 Nr. 4 KüFVO – Schonzeit nur 'für Fische im Laichkleid, silbrige Fische mit losen Schuppen sind ausgenommen'. Laich- und Fischschonbezirke nach § 7 mit Anlage 2 KüFVO (u. a. 200 m vor Ostsee-Au-Mündungen vom 1.10. bis 31.12.). (Schonzeit 1. Oktober – 31. Dezember, Mindestmaß 40 cm). |
Schonzeit | Quelle · gültig ab 16.12.2025 geprüft 30.09.2026 Fehler melden |
| Rapfen | keine | 50 cm Binnengewässer: Anlage 1 BiFVO; in der KüFVO nicht aufgeführt. |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 16.12.2025 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Schleie | keine | 25 cm Binnengewässer: Anlage 1 BiFVO. |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 16.12.2025 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Scholle | 1. Februar – 30. April | 25 cm Küstengewässer Ostsee: Anlage 1 Nr. 9 KüFVO – 25 cm; Schonzeit gilt nur für 'weibliche Scholle'. Abweichend: Küstengewässer Nordsee: Anlage 1 Nr. 9 KüFVO – 27 cm; Schonzeit gilt nur für 'weibliche Scholle'. (Schonzeit 1. Februar – 30. April, Mindestmaß 27 cm). |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 16.12.2025 geprüft 30.09.2026 Fehler melden |
| Wels | keine | 70 cm Küstengewässer: Anlage 1 Nr. 23 KüFVO. In der BiFVO (Binnen) ohne Mindestmaß und Schonzeit aufgeführt. |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 16.12.2025 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Zander | 15. März – 15. Mai | 45 cm Binnengewässer (offene Binnengewässer): Anlage 1 BiFVO. Abweichend: Küstengewässer: Anlage 1 Nr. 21 KüFVO; Schonzeit nur 'in Elbe und Nebengewässern'. (Schonzeit 15. Februar – 15. Mai, Mindestmaß 40 cm). |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 16.12.2025 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist immer der Text der verlinkten Verordnung bzw. Gewässerordnung. Vereinsregeln können strenger sein als die Landesregeln.
Stand der Angaben: 30.09.2026. Hinweise auf Fehler nehmen wir gern entgegen.
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