Fluss · Bayern
Main bei Würzburg
Main bei Würzburg angeln: rund 20 km Stadtstrecke von Sommerhausen bis Veitshöchheim – Zander, Hecht, Barsch, Wels und Barbe, Erlaubnisschein der Fischerzunft, Sperrzonen und Fanglimit.
Der Main ist laut Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung der wichtigste Nebenfluss des Rheins: 524 Kilometer lang, davon 388 Kilometer als Bundeswasserstraße ausgebaut. 34 Staustufen mit 40 Schleusen halten den Wasserstand so, dass voll beladene Schiffe das ganze Jahr fahren können. Dieses Porträt gilt der Stadtstrecke Würzburg, die die Fischerzunft Würzburg bewirtschaftet.
Die Stadtstrecke
Die Stadtstrecke reicht laut Fischereiordnung der Zunft von Main-Kilometer 265,26 an der Brücke Sommerhausen/Winterhausen bis Kilometer 245,40 nahe der IC-Brücke bei Veitshöchheim – knapp 20 Kilometer Fluss quer durch die Stadt. Innerhalb der Strecke liegen die Staustufen Randersacker und Würzburg; beide werden wie Erlabrunn von der Leitzentrale Würzburg des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamts Main gesteuert. Der Main ist hier also kein frei fließender Fluss, sondern eine Kette von Stauhaltungen mit Berufs- und Fahrgastschifffahrt.
Die Fischerzunft Würzburg gehört zu den ältesten Zünften Europas: Sie wurde 1010 gegründet und feierte 2010 ihr tausendjähriges Bestehen.
Angeln am Main
Die Fischereiordnung der Zunft führt Schonzeiten und Schonmaße unter anderem für Aal, Barbe, Flussbarsch, Hecht, Karpfen, Nase, Aland, Rapfen, Rotauge, Rotfeder, Rutte, Schleie und Zander. Zu den Weißfischen zählt sie außerdem Laube, Brachse, Güster und Giebel. Auch den Wels nennt sie ausdrücklich.
- Zander und Hecht: Im gestauten Main an Kanten, Hafeneinfahrten und strömungsberuhigten Bereichen – beachte die Raubfischschonzeit bis Ende Juni.
- Barbe und Aland: Typische Fließgewässerarten, die du mit Grund- und Posenmontagen befischst.
- Wels: Gefangene Welse darfst du laut Fischereiordnung nicht zurücksetzen – ebenso wenig die eingewanderte Schwarzmeergrundel.
Regeln laut Erlaubnisschein
Die Zunft legt in ihrer Fischereiordnung eigene Bestimmungen fest. Die wichtigsten:
- Angelzeiten: Vom 1. April bis 31. Oktober von 5 bis 1 Uhr, vom 1. November bis 31. März von 6 bis 21 Uhr.
- Gerät: Höchstens zwei Handangeln, nur vom zu Fuß erreichbaren Ufer; mit Jugendschein eine Handangel. Boot, Netz, Reusen und Legeschnur sind verboten, ebenso Echolot und Drohne. Köder darfst du nicht mit Boot oder Futterboot ausbringen. Anfüttern ist nur in kleinen Mengen während des Angelns erlaubt.
- Raubfischschonzeit: Vom 1. Februar bis 30. Juni ist der Fang von Raubfischen verboten, auch mit Kunstködern, Fetzenködern oder toten Köderfischen. Auf Waller darfst du dann nur mit Wurmbündel angeln.
- Friedfische: Nur mit Einzelhaken, keine Drillinge mit Naturködern.
- Fanglimit: Pro Angeltag zwei Edelfische (Hecht, Zander, Karpfen, Aal, Barsch, Schleie) und höchstens 3 Kilogramm oder 20 Stück Weißfische.
- Entnahme: Maßige Fische ohne Schonzeit darfst du nicht zurücksetzen; sie werden sofort in die Fangliste eingetragen. Untermaßige Fische und solche in der Schonzeit setzt du schonend zurück.
- Gesperrt: Die Lochfischerei an der Alten Mainbrücke (350 Meter oberhalb bis 150 Meter unterhalb), der Alte Hafen mit kleinem Damm, der Neue Hafen mit Biotop, der Sander-Weiher, das Ufer am Auslauf des Umgehungsgerinnes in Randersacker und das Naturdenkmal oberhalb der Mainmühle Eibelstadt. An Schleusen, Wehren und Kraftwerken ist das Angeln ebenfalls verboten.
Schonzeiten und Schonmaße stehen vollständig auf deinem Erlaubnisschein, zum Beispiel für den Zander 50 Zentimeter und eine Schonzeit vom 1. Februar bis 30. Juni. Die landesweiten Vorgaben findest du unter Regeln in Bayern.
Angelkarten
Die Erlaubnisscheine gibt die Fischerzunft Würzburg über das Portal hejfish aus. Seit 2026 gibt es statt Kalendermonatskarten 30-Tage-Karten; sie sind kontingentiert und nur für April bis November erhältlich. Neu sind Jugend-Tages- und Jugend-Monatskarten. Für Tages- und Monatsscheine brauchst du keine Mitgliedschaft im Fischereiverband Unterfranken. Jahresscheine vergibt die Zunft auf Bewerbung, die nächste Runde für 2027 beginnt voraussichtlich im November 2026. Ein Anspruch auf einen Schein besteht nicht. Fänge meldest du online über hejfish; ohne Fangmeldung wird kein neuer Schein freigeschaltet. Dazu brauchst du einen gültigen Fischereischein. Kinder und Jugendliche von 7 bis 17 Jahren dürfen laut Fischereiordnung seit 2025 auch ohne Jugendfischereischein mit eigenem Erlaubnisschein angeln, wenn ein Erwachsener mit gültigem Fischereischein und Erlaubnisschein sie ständig beaufsichtigt.
Schonzeiten und Mindestmaße
Landesrecht Bayern. Der Fischereiberechtigte kann für dieses Gewässer strengere Regeln festlegen – sie stehen auf deiner Angelkarte und gehen vor.
| Fischart | Schonzeit | Mindestmaß | Heute | Quelle und Stand |
|---|---|---|---|---|
| Aal | 1. Oktober – 31. Dezember | 50 cm Anlage Nr. 2.30; gilt nur in den Flussgebieten Elbe, Rhein, Weser (E/R/W), nicht im Donaugebiet; Aalbewirtschaftung § 12 (Allgemeinverfügungen des Staatsministeriums können auch den Aalfang der Angelfischerei regeln, § 12 Abs. 5) |
Schonzeit | Quelle · gültig ab 10.04.2025 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Bachforelle | 1. Oktober – 15. März | 26 cm Anlage Nr. 2.32 (Salmo trutta forma fario) |
Schonzeit | Quelle · gültig ab 10.04.2025 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Barbe | 1. Mai – 30. Juni | 40 cm Anlage Nr. 2.33; gilt in D/E/R/W (ganz Bayern) |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 10.04.2025 geprüft 30.09.2026 Fehler melden |
| Hecht | 15. Februar – 30. April | 50 cm Anlage Nr. 2.36; gilt in D/E/R/W |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 10.04.2025 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Karpfen | keine | 35 cm Anlage Nr. 2.38; keine Schonzeit |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 10.04.2025 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Meerforelle | 1. Januar – 31. Dezember | keins Anlage Nr. 2.15: ganzjährig geschont; gilt in den Flussgebieten Elbe, Rhein, Weser (E/R/W) |
Schonzeit | Quelle · gültig ab 10.04.2025 geprüft 30.09.2026 Fehler melden |
| Rapfen | 1. März – 30. April | 40 cm Anlage Nr. 2.46 (Schied/Rapfen); gilt in D/E/R/W |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 10.04.2025 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Regenbogenforelle | 15. Dezember – 15. März | 26 cm Anlage Nr. 2.43 |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 10.04.2025 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Saibling | 1. Oktober – 31. Dezember | 30 cm Anlage Nr. 2.49 'Seesaiblinge, Salvelinus spp.'; gilt nur im Donaugebiet (D). Bachsaibling (Nr. 2.52) steht unter 'Fische ohne Schonbestimmungen' – keine Schonzeit, kein Schonmaß |
Schonzeit | Quelle · gültig ab 10.04.2025 geprüft 30.09.2026 Fehler melden |
| Schleie | 1. Mai – 30. Juni | 26 cm Anlage Nr. 2.47 |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 10.04.2025 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Zander | 15. Februar – 30. April | 50 cm Anlage Nr. 2.50; gilt in D/E/R/W (ganz Bayern) |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 10.04.2025 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist immer der Text der verlinkten Verordnung bzw. Gewässerordnung. Vereinsregeln können strenger sein als die Landesregeln.
Stand der Angaben: 30.09.2026. Hinweise auf Fehler nehmen wir gern entgegen.
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