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Fluss · Brandenburg

Oder

Oder angeln in Brandenburg: Grenzstrom mit Buhnenfeldern – Zander, Wels, Rapfen und Aland, Große Oderangelkarte, Regeln im Nationalpark Unteres Odertal.

Die Oder ist Brandenburgs großer Strom: 161 Kilometer lang bildet sie die Grenze zu Polen, von der Neißemündung bei Ratzdorf über Frankfurt (Oder) und das Oderbruch bis ins Untere Odertal bei Schwedt. Die Staatsgrenze verläuft in der Strommitte.

Der Fluss

Die Grenzoder ist eine regulierte Stromstrecke mit Buhnen, Deck- und Parallelwerken. Zwischen den Buhnen entstehen ruhige Buhnenfelder mit Kehrströmung – die klassischen Angelplätze. Breite Röhrichtgürtel und viele Altarme dienen den Fischen als Rückzugsraum. Die Oder ist Bundeswasserstraße; zuständig ist das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Oder-Havel.

Angeln an der Oder

Das Leibniz-Institut IGB hat an der Grenzoder über 30 heimische Fischarten nachgewiesen. Für Angler sind laut IGB vor allem Aland, Rapfen und Quappe wichtig; Berufsfischer vermarkten vor allem Wels, Blei, Zander, Hecht, Schleie, Karpfen, Aal und Barsch. Der Aalbestand hängt vollständig vom Besatz ab. Seit 2006 wird der Baltische Stör wieder angesiedelt – er ist ganzjährig geschont.

  • Zander und Wels: An den Buhnenköpfen und in der Kehrströmung dahinter, besonders in der Dämmerung.
  • Rapfen: Jagt im Sommer im schnellen Wasser an den Buhnenspitzen – weite Würfe mit schlanken Ködern.
  • Quappe: Im Winter nachts am Grund, in Brandenburg ohne Schonzeit (Mindestmaß 30 cm).

Nach dem Fischsterben 2022

Im August 2022 starben in der Oder geschätzt rund 1.000 Tonnen Fisch – ausgelöst durch die Goldalge bei hohem Salzgehalt, Niedrigwasser und Hitze. Laut Bundesumweltministerium gab es im Frühjahr 2025 wieder überdurchschnittliche Fänge; das IGB rechnete damit, dass sich der Bestand bis 2026/27 weitgehend erholt, Kieslaicher wie Rapfen und Barbe langsamer. Das Land betreibt Messstationen in Ratzdorf, Frankfurt (Oder) und Hohenwutzen mit einem dreistufigen Warnsystem. Im Ernstfall können Baden und Angeln kurzfristig verboten werden.

Was du wissen solltest

  • Nationalpark Unteres Odertal: Hier gelten eigene Regeln. In der Schutzzone Ib ist Angeln grundsätzlich verboten, in den Poldern gilt eine Brutzeitsperre vom 1. März bis 30. Juni, Nachtangeln ist verboten. Zum Ufer führt nur der kürzeste Weg, Röhricht darfst du nur auf bestehenden Wegen queren.
  • Hochwasser: Die Oder steigt schnell – 2024 galt Alarmstufe 4. An der unteren Oder sind Eishochwasser typisch. Buhnen bei hohem Wasser meiden.
  • In Brandenburg darfst du mit höchstens zwei Handangeln oder einer Spinn- bzw. Flugangel fischen.

Angelkarten

Der Landesanglerverband Brandenburg gibt die Große Oderangelkarte aus: für den Oderstrom mit Alt-, Stich- und Nebengewässern von Oder-km 547,5 bei Neuzelle bis zum Wehr Marienhof (km 704), die Westoder bis Mescherin und viele Gewässer im Oderbruch. Sie kostet laut LAVB 40 € (Kinder bis 14 Jahre 10 €), gibt es online und nur für Verbandsmitglieder mit gültiger Beitrags- und Fischereiabgabemarke. Gastangler bekommen Karten laut Stadt Frankfurt (Oder) bei den jeweiligen Fischereiberechtigten oder in Angelläden. Im Nationalpark wird mit dem Erlaubnisschein ein Merkblatt ausgegeben.

Schonzeiten und Mindestmaße

Landesrecht Brandenburg. Der Fischereiberechtigte kann für dieses Gewässer strengere Regeln festlegen – sie stehen auf deiner Angelkarte und gehen vor.

FischartSchonzeitMindestmaßHeuteQuelle und Stand
Aal keine 50 cm
max. 3 je Tag
Höchstens 3 Aale je Fangtag mit der Handangel (§ 2a Abs. 6)
Erlaubt Quelle · gültig ab 24.08.2026
geprüft 29.09.2026
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Bachforelle 16. Oktober – 15. April 30 cm Schonzeit Quelle · gültig ab 24.08.2026
geprüft 29.09.2026
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Barbe 1. Mai – 31. Juli 40 cm
Anlage zu § 2 Abs. 1 BbgFischO: Barbe (Barbus barbus) 1. Mai bis 31. Juli, 40 cm.
Erlaubt Quelle · gültig ab 24.08.2026
geprüft 30.09.2026
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Hecht 1. Februar – 31. März 45 cm
Schonzeit gilt für die Handangel
Erlaubt Quelle · gültig ab 24.08.2026
geprüft 29.09.2026
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Karpfen keine 35 cm Erlaubt Quelle · gültig ab 24.08.2026
geprüft 29.09.2026
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Meerforelle 1. Januar – 31. Dezember keins
Anlage zu § 2 Abs. 1 BbgFischO: Meerforelle (Salmo trutta) Schonzeit ganzjährig. Abweichend: Anlage zu § 2 Abs. 1 BbgFischO: nur 'als Satzfisch eingebrachte Meerforelle' – 16. Oktober bis 15. April, 60 cm. (Schonzeit 16. Oktober – 15. April, Mindestmaß 60 cm).
Schonzeit Quelle · gültig ab 24.08.2026
geprüft 30.09.2026
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Rapfen 1. April – 30. Juni 40 cm Erlaubt Quelle · gültig ab 24.08.2026
geprüft 29.09.2026
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Schleie keine 25 cm Erlaubt Quelle · gültig ab 24.08.2026
geprüft 29.09.2026
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Zander 1. April – 31. Mai 45 cm
Schonzeit gilt für die Handangel
Erlaubt Quelle · gültig ab 24.08.2026
geprüft 29.09.2026
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Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist immer der Text der verlinkten Verordnung bzw. Gewässerordnung. Vereinsregeln können strenger sein als die Landesregeln.

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