Fluss · Rheinland-Pfalz
Rhein (Mittelrhein)
Rhein angeln am Mittelrhein: Gebirgsstrecke an der Loreley mit Zander, Wels, Barbe und Rapfen – Angelkarte der SGD Nord online für Boppard bis Kaub, Frühjahrssperre für Spinnangeln.
Zwischen Bingen und Bonn zwängt sich der Rhein durch das Rheinische Schiefergebirge. Dieser Mittelrhein mit Burgen, Weinbergen und der Loreley ist der bekannteste Abschnitt des Stroms. Für Angler ist er ein anspruchsvolles Revier: tiefes, schnelles Wasser, felsiger Grund und dichter Schiffsverkehr.
Der Fluss
Der Rhein ist zwischen Rheinfelden bei Basel und der Nordsee auf 884 Kilometern schiffbar. Die Gebirgsstrecke zwischen Bingen und St. Goar ist laut Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung bis heute gefährlich und verlangt gute Streckenkenntnis. Das Flussbett ist durch die steilen Talflanken eingeengt, starke Krümmungen prägen den Verlauf. In der Nähe der Loreley misst das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Rhein Tiefen von bis zu 20 Metern; felsiger Untergrund und stellenweise starke Strömung geben dem Rhein hier den Charakter eines Gebirgsflusses. Unterhalb von Koblenz, wo die Mosel mündet, öffnet sich das Tal zum Neuwieder Becken.
Angeln am Mittelrhein
Die Streckenangaben der SGD Nord für die Angelkarte Boppard bis Kaub nennen eine lange Artenliste: Aal, Aland, Äsche, Bach- und Regenbogenforelle, Barbe, Barsch, Döbel, Hecht, Karpfen, Lachs, Meerforelle, Nase, Quappe, Rapfen, Schleie, Wels, Zander und verschiedene Weißfische. Auch drei eingewanderte Grundelarten stehen darauf: Kessler-, Marmorierte und Schwarzmundgrundel. Lachs, Meerforelle, Aland und Quappe darfst du laut Landesfischereiordnung allerdings ganzjährig nicht befischen.
- Zander: In den ruhigeren Bereichen hinter Buhnen, an Hafeneinfahrten und an Steinpackungen, besonders in der Dämmerung.
- Wels: In tiefen Rinnen und Kolken; im Rhein wachsen sehr große Fische heran. Kräftiges Gerät ist Pflicht.
- Barbe und Döbel: Klassische Strömungsfische. Mit Feeder oder Grundmontage am Übergang von der Strömung ins ruhigere Wasser.
- Rapfen: Jagt im Sommer an der Oberfläche in schnellem Wasser, etwa an Buhnenköpfen.
Was du wissen solltest
- Geräte: Laut Streckenangaben der SGD Nord sind Spinn-, Flug- und Ansitzangeln erlaubt, mit höchstens zwei Ruten.
- Frühjahrssperre: Vom 15. April bis einschließlich 31. Mai sind laut Angelkarte Spinnangeln und Köderfisch verboten. Die Landesfischereiordnung untersagt in dieser Frühjahrsschonzeit alle Spinner, Blinker und sonstigen Kunstköder, erlaubt bleibt nur die künstliche Fliege.
- Nachtangeln: Ob du nachts angeln darfst, hängt vom Abschnitt ab. Die Regel steht auf deiner Angelkarte.
- Schifffahrt: Große Schiffe erzeugen Sog und Wellenschlag. Das Wasser an den Buhnen fällt kurz ab und läuft dann mit Wucht zurück. Halte Abstand zur Wasserkante und sichere Ruten und Kescher.
- Hochwasser: Der Rhein steigt nach Regen im Einzugsgebiet schnell. Buhnen und Uferwege können dann überflutet sein.
- Wanderfische: Lachs und Meerforelle sind in den Rhein zurückgekehrt. In Rheinland-Pfalz gilt für beide ein ganzjähriges Fangverbot; hängt einer am Haken, setzt du ihn sofort schonend zurück.
Seit dem 19. Februar 2026 gilt in Rheinland-Pfalz ein neues Landesfischereigesetz. Schonzeiten, Mindestmaße und Fangverbote findest du unter Regeln in Rheinland-Pfalz.
Angelkarten
Die Fischereirechte am Rhein von Kaub bis zur Landesgrenze bei Remagen gehören dem Land Rheinland-Pfalz; verwaltet werden sie von der SGD Nord in Koblenz. Laut SGD Nord sind das 3.119 Hektar Wasserfläche. Seit dem 1. Juni 2025 gibt es die Karte für die Strecke Boppard bis Kaub – mit Loreley und St. Goar – online über das Portal Fiskado; die Angelkarte kommt direkt nach dem Kauf als PDF. Weiterhin bekommst du Erlaubnisscheine auch bei den Ausgabestellen der SGD Nord. Oberhalb von Kaub ist die SGD Nord nicht zuständig. Du brauchst einen gültigen Fischereischein.
Schonzeiten und Mindestmaße
Landesrecht Rheinland-Pfalz. Der Fischereiberechtigte kann für dieses Gewässer strengere Regeln festlegen – sie stehen auf deiner Angelkarte und gehen vor.
| Fischart | Schonzeit | Mindestmaß | Heute | Quelle und Stand |
|---|---|---|---|---|
| Aal | keine | 50 cm § 17 |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 11.02.2026 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Bachforelle | 15. Oktober – 15. März | 25 cm § 20 Abs. 1 Nr. 1: 'in Gewässern, die keiner Winterschonzeit unterliegen' (in den übrigen Gewässern gilt ohnehin die Winterschonzeit 15.10.–15.03.); § 17 |
Schonzeit | Quelle · gültig ab 11.02.2026 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Barbe | 1. Mai – 15. Juni | 35 cm § 20 Abs. 1 Nr. 5; § 17 |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 11.02.2026 geprüft 30.09.2026 Fehler melden |
| Flunder | 1. Januar – 31. Dezember | keins § 20 Abs. 2: Fang darf nicht ausgeübt werden 'Flunder (Pleuronectes flesus L.)' |
Schonzeit | Quelle · gültig ab 11.02.2026 geprüft 30.09.2026 Fehler melden |
| Hecht | 1. Februar – 31. Mai | 50 cm § 20 Abs. 1 Nr. 3; § 17 |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 11.02.2026 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Karpfen | keine | 35 cm § 17 |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 11.02.2026 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Meerforelle | 1. Januar – 31. Dezember | keins § 20 Abs. 2: Fang darf nicht ausgeübt werden 'Meerforelle (Salmo trutta L.)' |
Schonzeit | Quelle · gültig ab 11.02.2026 geprüft 30.09.2026 Fehler melden |
| Rotauge | keine | 15 cm § 17 'Plötze, Rotauge' |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 11.02.2026 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Rotfeder | keine | 15 cm § 17 |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 11.02.2026 geprüft 30.09.2026 Fehler melden |
| Schleie | keine | 25 cm § 17 |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 11.02.2026 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Zander | 15. März – 15. Mai | 45 cm § 20 Abs. 1 Nr. 4 ('im Übrigen'); § 17; in der Lahn abweichend (siehe zweiter Eintrag) Abweichend: § 20 Abs. 1 Nr. 4: 'in der Lahn' (Schonzeit 1. April – 31. Mai, Mindestmaß 45 cm). |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 11.02.2026 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist immer der Text der verlinkten Verordnung bzw. Gewässerordnung. Vereinsregeln können strenger sein als die Landesregeln.
Stand der Angaben: 30.09.2026. Hinweise auf Fehler nehmen wir gern entgegen.
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