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See · Mecklenburg-Vorpommern

Schweriner See

Schweriner See angeln: zweitgrößter See Norddeutschlands mit Innen- und Außensee – Hecht, Zander, Barsch und Aal, Karten der Berufsfischer und Befahrensverbote in vier Naturschutzgebieten.

Der Schweriner See ist mit gut 61 Quadratkilometern der zweitgrößte See Norddeutschlands nach der Müritz. Er ist fast 25 Kilometer lang und bis zu sechs Kilometer breit und reicht von der Landeshauptstadt Schwerin bis nach Hohen Viecheln und Bad Kleinen. Der 1842 fertiggestellte Paulsdamm teilt ihn in den Innensee im Süden und den Außensee im Norden.

Das Gewässer

Der See ist in der Weichsel-Eiszeit als Gletscherzungenbecken entstanden. Laut Seedaten der Landeshauptstadt Schwerin liegt die tiefste Stelle mit 52,4 Metern im Außensee, der 35,2 Quadratkilometer groß und im Mittel 9,4 Meter tief ist. Nach Süden fließt das Wasser über Stör und Störkanal zur Elde und damit zur Elbe. Nach Norden führt der künstliche Wallensteingraben, um 1531 unter Herzog Albrecht VII. angelegt, in Richtung Wismar und Ostsee.

Der Innensee ist laut Landeshauptstadt Schwerin 26,4 Quadratkilometer groß, bis 44,6 Meter tief und im Mittel 13,5 Meter. Im Außensee liegen die Inseln Lieps, Horst und Rethberg, im Innensee Kaninchenwerder, Ziegelwerder und die Schlossinsel. Über Jahrzehnte war der See stark mit Nährstoffen belastet: In den 1970er-Jahren wurden bis zu 2 Milligramm Phosphor je Liter gemessen, mit Sauerstoffschwund im Tiefenwasser und Blaualgenblüten. Seit 1990 sank die Nährstoffzufuhr durch moderne Kläranlagen; weil das Wasser rund zehn Jahre im See bleibt, ging der Phosphor laut Stadt erst um die Jahrtausendwende merklich zurück. Vor allem dank der neuen Kläranlage Schwerin-Süd verbesserte sich der Innensee von „eutroph 2“ (2003) auf „eutroph 1“ (2013); den ökologischen Zustand nach Wasserrahmenrichtlinie nennt die Stadt „mäßig“. Der See ist Teil des EU-Vogelschutzgebiets „Schweriner Seen“, der Innensee ist Landschaftsschutzgebiet.

Angeln am Schweriner See

Laut Gewässerverzeichnis des Landesanglerverbands Mecklenburg-Vorpommern sind die Hauptfischarten in Innen- und Außensee Aal, Barsch, Blei, Hecht, Karpfen, Plötze, Schleie und Zander. Im Außensee kommt die Kleine Maräne hinzu. Beide Seeteile sind Gewässer der Berufsfischerei.

  • Hecht und Zander: Die wichtigsten Raubfische des Sees. Der Innensee ist im Mittel tiefer als der Außensee, dieser hat aber mit 52,4 Metern die tiefste Stelle.
  • Barsch: Zählt in beiden Seeteilen zu den Hauptfischarten.
  • Aal, Karpfen und Schleie: Klassische Ziele für das Grundangeln in den krautreichen Buchten.
  • Weißfisch: Blei und Plötze sind in großen Beständen vorhanden.

Was du wissen solltest

  • Der Schweriner See gehört mit Heiden- und Ziegelsee zur Störwasserstraße und ist Bundeswasserstraße. Nach der Befahrensverordnung für Naturschutzgebiete an Bundeswasserstraßen darfst du die Wasserflächen der Naturschutzgebiete „Döpe“, „Kaninchenwerder und Großer Stein“, „Ziegelwerder“ und „Ramper Moor“ nicht befahren. Ausnahmen gibt es für die Zufahrt zum Anleger auf Kaninchenwerder und vom 15. April bis 15. Oktober für das Ankern in bestimmten Buchten.
  • Über die Schleuse Banzkow verbindet die Störwasserstraße den See mit der Müritz-Elde-Wasserstraße. Rechne auf dem See mit Fahrgastschiffen und viel Sportbootverkehr.
  • Schonzeiten, Mindestmaße und die Zahl der Ruten regelt die Binnenfischereiverordnung des Landes: Schonzeiten und Mindestmaße in Mecklenburg-Vorpommern. Die Fischereibetriebe können eigene Bedingungen festlegen – frag beim Kartenkauf nach.

Angelkarten

Du brauchst einen Fischereischein und eine Angelerlaubnis des Fischereiberechtigten. Laut Gewässerverzeichnis des Landesanglerverbands bewirtschaften die Schweriner Seenfischerei und der Fischereihof Mueß den Innensee, die Schweriner Seenfischerei und die Fischerei Prignitz in Hohen Viecheln den Außensee. Die Schweriner Seenfischerei nennt auf ihrer Website für den Schweriner See (Stand 2026) 15 € für die Tageskarte, 30 € für die Woche, 50 € für den Monat und 150 € für das Jahr; Jugendliche bis 14 Jahre zahlen die Hälfte, Inhaber der Landesangelkarte 80 Prozent des Jahreskartenpreises. Ihre Karte gilt laut Schweriner Angelfachhandel für Burgsee, Heidensee, Ziegelinnen- und Ziegelaußensee, den Innensee und den Außensee (ohne Ramper Moor) bis zur Fischereigrenze Prignitz. Die Fischerei Prignitz gibt laut örtlicher Ausgabestellen-Liste Karten für den nördlichen See bis zur Insel Lieps aus. Die Gastangelerlaubnis des Landesanglerverbands gilt auf diesen Berufsfischereigewässern nicht. Mitglieder mit LAV-Jahresangelerlaubnis dürfen laut Verband dort angeln; für sie nennt der Verband zusätzlich höchstens 20 Barsche, 2 Hechte und 1 Zander pro Tag und Driftangeln mit einer Handangel bis Windstärke 4. Im Übrigen gelten die Bedingungen des jeweiligen Fischereibetriebs.

Schonzeiten und Mindestmaße

Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern. Der Fischereiberechtigte kann für dieses Gewässer strengere Regeln festlegen – sie stehen auf deiner Angelkarte und gehen vor.

FischartSchonzeitMindestmaßHeuteQuelle und Stand
Aal 1. Dezember – 28. Februar 50 cm
Binnengewässer: § 4 Nr. 1, § 5 Nr. 1 BiFVO M-V; Schonzeit gilt 'für den Fang mit der Handangel'. Abweichend: Küstengewässer: § 4 Nr. 1, § 5 Nr. 1 KüFVO M-V; Wortlaut: a) außerhalb der Drei-Seemeilen-Zone 1. Oktober bis 31. März, b) für den Fang mit der Handangel in allen anderen Hoheitsgewässern 1. Dezember bis 28. Februar. (Schonzeit 1. Dezember – 28. Februar, Mindestmaß 50 cm).
Erlaubt Quelle · gültig ab 21.01.2022
geprüft 29.09.2026
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Bachforelle 1. Oktober – 31. März 30 cm
Binnengewässer: § 4 Nr. 4, § 5 Nr. 2 BiFVO M-V (Salmo trutta forma fario). In den Küstengewässern gilt für Meerforelle (Salmo trutta) 45 cm, Schonzeit 15.9.–14.12. (§§ 4, 5 KüFVO M-V).
Schonzeit Quelle · gültig ab 21.01.2022
geprüft 29.09.2026
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Barbe 1. Januar – 31. Dezember keins
Binnengewässer: § 3 Nr. 2 BiFVO M-V – Aneignungsverbot für Barbe (Barbus barbus); in der KüFVO nicht geregelt.
Schonzeit Quelle · gültig ab 21.01.2022
geprüft 30.09.2026
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Barsch keine 17 cm
Binnengewässer: § 4 Nr. 5 BiFVO M-V. Abweichend: Küstengewässer: § 4 Nr. 2 KüFVO M-V. (Mindestmaß 20 cm).
Erlaubt Quelle · gültig ab 21.01.2022
geprüft 29.09.2026
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Dorsch keine 35 cm
keine Entnahme erlaubt
Küstengewässer: Mindestmaß 35 cm nach § 4 Nr. 3 KüFVO M-V; § 9 Nr. 3 KüFVO verweist für Dorsch auf die EU-Tagesfangmengen. EU-Recht: Verordnung (EU) 2025/2454 des Rates vom 1. Dezember 2025 (Fangmöglichkeiten Ostsee 2026) – Freizeitfischerei auf Dorsch in der Ostsee 2026 ganzjährig verboten, gefangene Dorsche unverzüglich schonend zurücksetzen (Quelle: Landesportal schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/F/fischerei/dorsch, abgerufen 29.09.2026). tageslimit 0 = Aneignung verboten. Für 2027 neu prüfen.
Keine Entnahme Quelle · gültig ab 21.01.2022
geprüft 29.09.2026
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Flunder keine 25 cm
Küstengewässer: § 4 Nr. 4 KüFVO M-V; keine Schonzeit.
Erlaubt Quelle · gültig ab 21.01.2022
geprüft 30.09.2026
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Hecht keine 45 cm
Binnengewässer: § 4 Nr. 6 BiFVO M-V; keine Schonzeit in der BiFVO. Abweichend: Küstengewässer: § 4 Nr. 6, § 5 Nr. 2 KüFVO M-V. Tageslimit 3 Hechte je Angeltag und Erlaubnisscheininhaber (§ 9 Nr. 3 KüFVO M-V). (Schonzeit 1. März – 30. April, Mindestmaß 50 cm).
Erlaubt Quelle · gültig ab 21.01.2022
geprüft 29.09.2026
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Karpfen keine 40 cm
Binnengewässer: § 4 Nr. 7 BiFVO M-V; in der KüFVO nicht geregelt.
Erlaubt Quelle · gültig ab 21.01.2022
geprüft 29.09.2026
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Meerforelle 1. September – 31. März 45 cm
Binnengewässer: § 4 Nr. 10, § 5 Nr. 9 BiFVO M-V (Salmo trutta trutta). Abweichend: Küstengewässer: § 4 Nr. 9, § 5 Nr. 4 KüFVO M-V; Schonzeit zusätzlich 1. Juni bis 15. September außerhalb einer Zone, deren seewärtige Begrenzung vier Seemeilen von der Basislinie verläuft. Tageslimit: bis zu drei Meerforellen je Angeltag und Erlaubnisscheininhaber (§ 9 Nr. 3 KüFVO M-V). Fisch- und Laichschonbezirke nach §§ 11, 12 KüFVO beachten. (Schonzeit 15. September – 14. Dezember, Mindestmaß 45 cm).
Schonzeit Quelle · gültig ab 21.01.2022
geprüft 30.09.2026
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Rapfen keine 35 cm
Binnengewässer: § 4 Nr. 12 BiFVO M-V; keine Schonzeit; in der KüFVO nicht geregelt.
Erlaubt Quelle · gültig ab 21.01.2022
geprüft 29.09.2026
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Schleie keine 25 cm
Binnengewässer: § 4 Nr. 13 BiFVO M-V; in der KüFVO nicht geregelt.
Erlaubt Quelle · gültig ab 21.01.2022
geprüft 29.09.2026
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Scholle keine 25 cm
Küstengewässer: § 4 Nr. 12 KüFVO M-V; keine Schonzeit.
Erlaubt Quelle · gültig ab 21.01.2022
geprüft 30.09.2026
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Wels 1. Mai – 30. Juni 70 cm
Binnengewässer: § 4 Nr. 15, § 5 Nr. 14 BiFVO M-V; in der KüFVO nicht geregelt.
Erlaubt Quelle · gültig ab 21.01.2022
geprüft 29.09.2026
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Zander keine 45 cm
Binnengewässer: § 4 Nr. 16 BiFVO M-V; keine Schonzeit in der BiFVO. Abweichend: Küstengewässer: § 4 Nr. 14, § 5 Nr. 7 KüFVO M-V; Mindestmaß 40 cm in den Fischereibezirken Stettiner Haff, Peenestrom und Darßer Boddenkette, im Übrigen 45 cm. Tageslimit 3 Zander je Angeltag und Erlaubnisscheininhaber (§ 9 Nr. 3 KüFVO M-V). (Schonzeit 23. April – 22. Mai, Mindestmaß 45 cm).
Erlaubt Quelle · gültig ab 21.01.2022
geprüft 29.09.2026
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Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist immer der Text der verlinkten Verordnung bzw. Gewässerordnung. Vereinsregeln können strenger sein als die Landesregeln.

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