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See · Bremen

Stadtwaldsee (Unisee)

Stadtwaldsee angeln: Bremens größter Baggersee, bis 15 Meter tief – viele Barsche, dazu Hecht, Zander, Aal, Wels und Karpfen, Gastkarten vom Sportfischer-Verein Bremen.

Der Stadtwaldsee im Bremer Stadtteil Horn-Lehe, von vielen nur Unisee genannt, ist ein beliebter Bade- und Freizeitsee nahe der Universität. Der Sportfischer-Verein Bremen (SFV) bezeichnet ihn als Bremens größten Baggersee. Für Angler bietet er tiefes Wasser und einen artenreichen Fischbestand.

Das Gewässer

Laut einem Gutachten im Auftrag der Bremer Umweltbehörde entstand der See 1972 und 1973 durch Sandentnahme für den Bau der Autobahn 27. Er ist rund 28 bis 29 Hektar groß, im Mittel etwa 8,1 Meter tief und erreicht in einzelnen Bereichen 14,5 Meter; die Umweltbehörde und der SFV geben 15 Meter an. Die Ufer fallen steil ab. Größere Flachwasserbereiche gibt es nur an den Badestränden im Südosten und Osten und am angrenzenden Schilfgürtel.

Der See hat keine nennenswerten Zuflüsse und wird aus dem Grundwasser gespeist. Seit den 1990er-Jahren zeigt er laut Gutachten Anzeichen von Nährstoffanreicherung; zuletzt kam es häufiger zu Blaualgenblüten, die die Nutzung zeitweise einschränkten. Im Sommer fehlt im Tiefenwasser Sauerstoff. Die Badegewässerqualität stuft die Umweltbehörde dennoch als ausgezeichnet ein, zuletzt ermittelt aus den Jahren 2022 bis 2025. Es gibt eine DLRG-Station, einen Nichtschwimmerbereich und im Nordwesten eine Slipanlage.

Angeln am Stadtwaldsee

Der SFV nennt Aal, Barsch, Hecht, Zander, Wels, Karpfen, Schleie und Weißfische. Das Gutachten von 2022 bestätigt eine vergleichsweise artenreiche Fischgemeinschaft und nennt den SFV als Pächter, der den Bestand hegt.

  • Barsch: Bei der Stellnetzbefischung 2022 war der Flussbarsch mit rund 65 Prozent aller gefangenen Fische die mit Abstand häufigste Art.
  • Hecht, Zander, Wels: Die reinen Raubfische wurden nachgewiesen, waren aber vergleichsweise selten. Zander setzt der SFV laut Gutachten seit 2018 jedes Jahr ein.
  • Karpfen, Schleie, Aal: Laut Fanglisten des SFV seit 1980 gehören sie mit Barsch, Hecht und Zander zu den am häufigsten entnommenen Arten. Große Karpfen und Brassen gelten wegen ihrer Wühlspuren am Grund als sicher vorhanden.
  • Rotauge: Laut Gutachten gibt es einen stabilen Bestand.

Was du wissen solltest

  • An den Badestränden darfst du laut SFV vom 15. Mai bis 15. September nicht angeln, eine Bojenkette markiert die Grenze. Der Zeitraum entspricht der amtlichen Badesaison; laut Bremer Gemeingebrauchsverordnung darf Angeln den Badebetrieb nicht beeinträchtigen.
  • Laut SFV-Gewässerseite ist außerhalb der Badesaison das Angeln von nicht motorisierten Booten gestattet. Für Gastkarteninhaber schließt der Verein das Bootsangeln aber in allen seinen Gewässern aus.
  • Laut Schonzeitentabelle des SFV darfst du Hechte nur zwischen 60 und 80 Zentimetern und Zander zwischen 50 und 75 Zentimetern entnehmen, jeweils höchstens zwei pro Tag; beide sind vom 1. Januar bis 31. Mai geschont. Für Barsche gilt laut Tabelle ein Entnahmefenster von 25 bis 40 Zentimetern und ebenfalls eine Schonzeit vom 1. Januar bis 31. Mai. Welse unterliegen einer Entnahmepflicht.
  • Die übrigen Schonzeiten und Mindestmaße: Angelregeln in Bremen.

Angelkarten

Gastkarten für den Stadtwaldsee (Unisee) gibt der Sportfischer-Verein Bremen aus: in der Geschäftsstelle (dienstags 17 bis 20 Uhr) oder online über hejfish. Voraussetzung ist eine bestandene Fischereiprüfung. Beachte die Gewässerordnung des SFV und die Auflagen auf deinem Erlaubnisschein.

Schonzeiten und Mindestmaße

Landesrecht Bremen. Der Fischereiberechtigte kann für dieses Gewässer strengere Regeln festlegen – sie stehen auf deiner Angelkarte und gehen vor.

FischartSchonzeitMindestmaßHeuteQuelle und Stand
Aal keine 45 cm
§ 3 Abs. 2 Nr. 1; keine Schonzeit.
Erlaubt Quelle · gültig ab 30.09.2011
geprüft 29.09.2026
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Bachforelle 15. Oktober – 15. März 30 cm
§ 3 Abs. 1 Nr. 1, § 4 Abs. 1 Nr. 2 b: Entnahme nur, wenn als Besatz nachweislich eingebracht oder bestandsunterstützende Maßnahmen durchgeführt wurden.
Schonzeit Quelle · gültig ab 30.09.2011
geprüft 29.09.2026
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Barsch 1. Februar – 15. Mai 15 cm
§ 3 Abs. 2 Nr. 3, § 4 Abs. 1 Nr. 1 a (Raubfischschonzeit).
Erlaubt Quelle · gültig ab 30.09.2011
geprüft 29.09.2026
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Döbel keine 30 cm
§ 3 Abs. 2 Nr. 4: Döbel (Leucisus cephalus) 30 cm; keine Schonzeit.
Erlaubt Quelle · gültig ab 30.09.2011
geprüft 30.09.2026
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Flunder keine 25 cm
§ 3 Abs. 2 Nr. 5: Flunder (Platichthys flesus) 25 cm (Binnengewässer); keine Schonzeit.
Erlaubt Quelle · gültig ab 30.09.2011
geprüft 30.09.2026
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Hecht 1. Februar – 15. Mai 60 cm
§ 3 Abs. 2 Nr. 6, § 4 Abs. 1 Nr. 1 b.
Erlaubt Quelle · gültig ab 30.09.2011
geprüft 29.09.2026
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Meerforelle 15. Oktober – 15. März 50 cm
§ 3 Abs. 1 Nr. 3, § 4 Abs. 1 Nr. 2 d: Entnahme nur, wenn 'als Besatz nachweislich in das Gewässer eingebracht' oder bestandsunterstützende Maßnahmen durchgeführt wurden; 50 cm; Schonzeit 15.10. bis 15.03.
Schonzeit Quelle · gültig ab 30.09.2011
geprüft 30.09.2026
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Rapfen keine 40 cm
§ 3 Abs. 2 Nr. 8; keine Schonzeit.
Erlaubt Quelle · gültig ab 30.09.2011
geprüft 29.09.2026
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Zander 1. Februar – 15. Mai 40 cm
§ 3 Abs. 2 Nr. 9, § 4 Abs. 1 Nr. 1 c.
Erlaubt Quelle · gültig ab 30.09.2011
geprüft 29.09.2026
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Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist immer der Text der verlinkten Verordnung bzw. Gewässerordnung. Vereinsregeln können strenger sein als die Landesregeln.

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