See · Thüringen
Talsperre Heyda
Talsperre Heyda angeln: Stausee im Ilm-Kreis mit Karpfen, Hecht, Zander und Wels – digitaler Erlaubnisschein des KAFV Ilmenau, kein Boots- und Eisangeln, Tageslimit und Laichschongebiet im Frühjahr.
Die Talsperre Heyda liegt im Ilm-Kreis zwischen Ilmenau und Arnstadt, am Rand des Thüringer Waldes. Sie staut die Wipfra auf, deren Wasser über Gera, Unstrut und Saale zur Elbe fließt. Vom Boot und auf dem Eis darfst du hier nicht angeln.
Das Gewässer
Die Talsperre wurde von 1980 bis 1988 gebaut und ging 1989 in Betrieb. Der Erddamm ist knapp 16 Meter hoch, die Wasserfläche umfasst rund 95 Hektar. Dienen soll die Anlage unter anderem der Bewässerung, dem Hochwasserschutz, der Brauchwasserversorgung und der Fischerei. An der Stauwurzel liegt ein Naturschutzgebiet, das Gelände an der Staumauer gehört der Thüringer Fernwasserversorgung. Fischereipächter ist der Kreis-Angelfischereiverband Ilmenau (KAFV).
Angeln an der Talsperre Heyda
Die Bedingungen des KAFV nennen Karpfen, Schleie, Forelle, Hecht, Zander und Aal als Arten mit Fanglimit, außerdem Wels, Brassen, Güster sowie Gras-, Silber- und Marmorkarpfen. Den Wels befischt der Verband mit seinem „Team Welsangeln“ auch als Hegemaßnahme. Maßige Welse, Brassen, Güster und Silberkarpfen darfst du nicht zurücksetzen.
Laut Erlaubnisschein des Bewirtschafters (Stand 1. Dezember 2025) gilt:
- Mindestmaße: Hecht 55 Zentimeter, Zander 50 Zentimeter, Spiegel- und Schuppenkarpfen 40 Zentimeter. Abweichende Schonzeiten gibt es nicht.
- Tageslimit: Insgesamt drei Fische aus Karpfen, Schleie, Forelle, Hecht, Zander und Aal, davon höchstens zwei Karpfen, zwei Schleien, zwei Forellen und je ein Aal, Zander und Hecht.
- Geräte: Zwei Friedfischangeln, eine Friedfisch- und eine Köderfischangel oder eine Spinn- oder Flugangel. Kunstköder sind vom 1. Mai bis 31. Januar erlaubt, die Köderfischangel vom 1. Juni bis 31. Dezember.
Was du wissen solltest
- Kein Boots- und Eisangeln: Ein Boot darfst du nur nutzen, um zum Angelplatz überzusetzen, Elektromotor erlaubt. Halte 50 Meter Abstand zum Ufer und ziehe das Boot am Platz an Land. Füttern oder Köder auslegen mit dem Boot ist verboten.
- Sperrbereiche: Das Gelände der Fernwasserversorgung, das Schutzgebiet und die Bootsstege sind gesperrt, an der Staumauer markieren gelbe Bojen die Grenze. Am Ostufer des Schutzgebiets darfst du vom 1. Mai bis 30. September bis zum Einlauf des Autobahngrabens angeln. Die Spitze der Heydaer Bucht ist vom 1. April bis 30. Juni Laichschongebiet.
- Fangkarte: Ohne mitgeführte Fangkarte ist der Erlaubnisschein ungültig. Trag entnommene Fische sofort mit Gewicht ein und gib die Karte nach Ablauf zurück – digital gilt sie als abgegeben.
- Ausrüstung: Pflicht sind Müllbeutel, Maßband, Hakenlöser, Messer, Kescher und eine digitale Waage.
- Wald: Offenes Feuer und Zelten sind verboten, ein Schirmzelt direkt am Wasser ist erlaubt. Mit dem Auto fährst du nur zur Staumauer oder zum Waldparkplatz bei Heyda.
Im Übrigen gelten die landesweiten Vorgaben, siehe Regeln in Thüringen.
Angelkarten
Erlaubnisscheine verkauft der KAFV nur noch online als digitale Angelkarte im PDF-Format, bezahlt per PayPal oder Kreditkarte. Du brauchst einen gültigen Fischereischein, Vierteljahresfischereischeine erkennt der Verband laut Shop nicht an; in den Produktbeschreibungen lässt er den Thüringer Vierteljahresfischereischein nur zusammen mit einem Angelführer des KAFV zu. Im Shop kostet die 24-Stunden-Karte 18 €, die 48-Stunden-Karte 34 €, die 72-Stunden-Karte 50 € und die Jugendkarte für 24 Stunden 10 €. Die Jahreskarte 2026 für bis zu 20 Angeltage kostet im Shop 185 €; ermäßigte Jahreskarten gibt es über die Mitgliedsvereine. Wer weder E-Mail noch PayPal hat, kann nach Absprache mit dem Verband eine Papierkarte bekommen.
Schonzeiten und Mindestmaße
Landesrecht Thüringen. Der Fischereiberechtigte kann für dieses Gewässer strengere Regeln festlegen – sie stehen auf deiner Angelkarte und gehen vor.
| Fischart | Schonzeit | Mindestmaß | Heute | Quelle und Stand |
|---|---|---|---|---|
| Aal | 1. November – 28. Februar | 50 cm max. 2 je Tag § 1 Abs. 1; mit der Handangel höchstens zwei Aale je Fangtag (§ 3 Abs. 6) |
Schonzeit | Quelle · gültig ab 02.07.2024 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Bachforelle | 1. Oktober – 31. März | 30 cm § 1 Abs. 1 |
Schonzeit | Quelle · gültig ab 02.07.2024 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Barbe | 1. April – 31. August | 40 cm § 1 Abs. 1 |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 02.07.2024 geprüft 30.09.2026 Fehler melden |
| Döbel | keine | 20 cm § 1 Abs. 1; Schonzeit 'keine' |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 02.07.2024 geprüft 30.09.2026 Fehler melden |
| Hecht | 15. Februar – 30. April | 50 cm § 1 Abs. 1 |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 02.07.2024 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Karpfen | keine | 35 cm § 1 Abs. 1; Schonzeit 'keine' |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 02.07.2024 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Meerforelle | 1. Januar – 31. Dezember | keins § 1 Abs. 1: Schonzeit 'ganzjährig', Mindestmaß 'entfällt' |
Schonzeit | Quelle · gültig ab 02.07.2024 geprüft 30.09.2026 Fehler melden |
| Rapfen | 1. Januar – 31. Dezember | keins § 1 Abs. 1: Schonzeit 'ganzjährig', Mindestmaß 'entfällt' |
Schonzeit | Quelle · gültig ab 02.07.2024 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Rotfeder | keine | 15 cm § 1 Abs. 1; Schonzeit 'keine' |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 02.07.2024 geprüft 30.09.2026 Fehler melden |
| Schleie | keine | 25 cm § 1 Abs. 1; Schonzeit 'keine' |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 02.07.2024 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Wels | keine | 50 cm § 1 Abs. 1; Schonzeit 'keine' |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 02.07.2024 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Zander | 1. April – 31. Mai | 45 cm § 1 Abs. 1 |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 02.07.2024 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist immer der Text der verlinkten Verordnung bzw. Gewässerordnung. Vereinsregeln können strenger sein als die Landesregeln.
Stand der Angaben: 30.09.2026. Hinweise auf Fehler nehmen wir gern entgegen.
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