Fluss · Bremen
Weser in Bremen
Weser in Bremen angeln: Stadtstrecke mit Weserwehr und 4,5 Metern Tidenhub – Zander, Aal, Rapfen und Flunder, Erlaubnisscheine des Fischeramts Bremen und das Bremer Stockangelrecht.
Die Weser fließt mitten durch Bremen – vorbei an der Altstadt und den Häfen bis nach Vegesack und Farge. Am Weserwehr in Hastedt endet die gestaute Mittelweser, darunter beginnt die Unterweser mit Ebbe und Flut. Wer hier angelt, stößt auf ein Fischereirecht, das bis ins Mittelalter zurückreicht.
Der Fluss
Als Bundeswasserstraße ist die Weser laut Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt 452 Kilometer lang. Sie entsteht in Hann. Münden aus Werra und Fulda. Die Unter- und Außenweser von Bremen-Hemelingen bis zur Nordsee ist rund 85 Kilometer lang und tidebeeinflusst. Bis Bremen gelten die Regeln der Binnenschifffahrt, danach die der Seeschifffahrt.
Das heutige Weserwehr in Hastedt wurde von 1989 bis 1993 gebaut und regelt den Wasserstand der Mittelweser. Daneben liegen eine große Schiffsschleuse und eine Sportbootschleuse. Durch Begradigung und Vertiefung der Unterweser beträgt der Tidenhub am Wehr laut Bremer Umweltbehörde etwa 4,5 Meter. Die Ufer der Stadtstrecke sind überwiegend mit Steinschüttungen und Spundwänden befestigt, bei Farge fallen bei Ebbe große Sandflächen trocken. Nach der Wasserrahmenrichtlinie wurde die Weser 2004 vorläufig als erheblich verändert eingestuft.
Am Weserwehr helfen ein Fischpass und eine Fischaufstiegsanlage am Weserkraftwerk den Fischen über den Höhenunterschied. Laut Weser-Kurier zählte der Betreiber swb 2024 dort 22 Arten, am häufigsten Rotauge, Barbe und Meerforelle, dazu 25 Zander und 17 Lachse. Naturschützer kritisieren, dass die Lockströmung oft zu schwach ist.
Angeln an der Weser
Eine Untersuchung der Hochschule Bremen hat laut Weser-Kurier 24 Fischarten in Ufernähe nachgewiesen, darunter Zander, Aal, Flunder, Rapfen und die Finte, die für die Wesermündung typisch ist. Die Bremer Umweltbehörde fand bei Hemelingen vor allem Aal und Güster, dazu Aland, Brassen und Flussbarsch. Durch den Fischpass wandern unter anderem Zander, Rapfen, Wels, Karpfen, Döbel und Barbe.
- Zander: Der wichtigste Raubfisch der Stadtstrecke. Er steht an Steinpackungen, Spundwänden und in strömungsberuhigten Bereichen.
- Aal: Laut Fischeramt setzt es Aale auf eigene Kosten ein, weil das Land den Besatz nicht mehr fördert. Fänge musst du dem Fischeramt melden.
- Flunder: Zieht aus dem Brackwasser bis in die Bremer Weser.
- Rapfen: Jagt in der Strömung unterhalb des Wehrs und an Buhnen.
Was du wissen solltest
- Laut Fischeramt sind während der Raubfischschonzeit vom 1. Februar bis 15. Mai Spinnfischen, Blinkern, Twistern und das Angeln mit Köderfisch oder Fischfetzen verboten. Die Fangergebnisse aller Arten musst du bis Ende Dezember an das Fischeramt melden.
- Laut Fischeramt darfst du unter anderem Finte, Neunaugen, Nordseeschnäpel und Stör nicht entnehmen. Alle Schonzeiten und Mindestmaße: Schonzeiten und Mindestmaße in Bremen.
- Die Tide ist stark: Rechne mit über vier Metern Wasserstandsunterschied, starker Strömung und Wellenschlag durch Seeschiffe.
Angelkarten
Du brauchst einen Fischereischein und einen Erlaubnisschein. Das Fischeramt Bremen, hervorgegangen aus der alten Bremer Fischergilde, ist Pächter der bremischen Weser. Es gibt Erlaubnisscheine für die Weser von km 364 bis Unterweser-km 17,5 oder von km 17,5 bis 29 und für die Lesum aus: laut Fischeramt je 30 € für zwei Angelruten. Die Ausgabestelle Bremen-Mitte ist geschlossen. Karten gibt es bei Scherfs Angelsport in Bremen-Blumenthal und bei Angelsportprofi in Delmenhorst. Bremerinnen und Bremer mit Hauptwohnsitz in der Stadt können stattdessen den Stockangelschein nutzen: Er erlaubt laut Stadt höchstens zwei Stockangeln in der bremischen Weser, der Kleinen Weser, der Lesum bis zur Burger Straßenbrücke und im tideabhängigen Teil der Geeste; in Naturschutz- und Fischschongebieten ist Angeln nicht erlaubt. Neue Scheine gibt es nur noch mit bestandener Fischereiprüfung, wer einen vor 2024 ausgestellten Schein ohne Prüfung hat, muss sie nachholen – sonst verliert der Schein je nach Ausstellungsjahr Ende 2026, 2028 oder 2030 seine Gültigkeit. Für die Hafengebiete stellt das Hansestadt Bremische Hafenamt eigene Erlaubnisscheine aus, laut Hafenamt 25 € für das Kalenderjahr (Voraussetzung: Fischereischein oder Stockangelschein; online beantragbar, persönlich nur donnerstags gegen Barzahlung).
Schonzeiten und Mindestmaße
Landesrecht Bremen. Der Fischereiberechtigte kann für dieses Gewässer strengere Regeln festlegen – sie stehen auf deiner Angelkarte und gehen vor.
| Fischart | Schonzeit | Mindestmaß | Heute | Quelle und Stand |
|---|---|---|---|---|
| Aal | keine | 45 cm § 3 Abs. 2 Nr. 1; keine Schonzeit. |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 30.09.2011 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Bachforelle | 15. Oktober – 15. März | 30 cm § 3 Abs. 1 Nr. 1, § 4 Abs. 1 Nr. 2 b: Entnahme nur, wenn als Besatz nachweislich eingebracht oder bestandsunterstützende Maßnahmen durchgeführt wurden. |
Schonzeit | Quelle · gültig ab 30.09.2011 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Barsch | 1. Februar – 15. Mai | 15 cm § 3 Abs. 2 Nr. 3, § 4 Abs. 1 Nr. 1 a (Raubfischschonzeit). |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 30.09.2011 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Döbel | keine | 30 cm § 3 Abs. 2 Nr. 4: Döbel (Leucisus cephalus) 30 cm; keine Schonzeit. |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 30.09.2011 geprüft 30.09.2026 Fehler melden |
| Flunder | keine | 25 cm § 3 Abs. 2 Nr. 5: Flunder (Platichthys flesus) 25 cm (Binnengewässer); keine Schonzeit. |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 30.09.2011 geprüft 30.09.2026 Fehler melden |
| Hecht | 1. Februar – 15. Mai | 60 cm § 3 Abs. 2 Nr. 6, § 4 Abs. 1 Nr. 1 b. |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 30.09.2011 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Meerforelle | 15. Oktober – 15. März | 50 cm § 3 Abs. 1 Nr. 3, § 4 Abs. 1 Nr. 2 d: Entnahme nur, wenn 'als Besatz nachweislich in das Gewässer eingebracht' oder bestandsunterstützende Maßnahmen durchgeführt wurden; 50 cm; Schonzeit 15.10. bis 15.03. |
Schonzeit | Quelle · gültig ab 30.09.2011 geprüft 30.09.2026 Fehler melden |
| Rapfen | keine | 40 cm § 3 Abs. 2 Nr. 8; keine Schonzeit. |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 30.09.2011 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Zander | 1. Februar – 15. Mai | 40 cm § 3 Abs. 2 Nr. 9, § 4 Abs. 1 Nr. 1 c. |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 30.09.2011 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist immer der Text der verlinkten Verordnung bzw. Gewässerordnung. Vereinsregeln können strenger sein als die Landesregeln.
Stand der Angaben: 30.09.2026. Hinweise auf Fehler nehmen wir gern entgegen.
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