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Regeln · Hessen

Regel-Kompass

Schonzeiten und Mindestmaße Hessen

Heute erlaubt oder Schonzeit? Jede Angabe mit Quelle und Stand – geprüft, bevor sie hier erscheint.

FischartSchonzeitMindestmaßHeuteQuelle und Stand
Aal 15. September – 1. März 50 cm
§ 2 Abs. 1: Entnahmefenster 50–70 cm
Schonzeit Quelle · gültig ab 16.12.2025
geprüft 29.09.2026
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Bachforelle 1. Oktober – 31. März 25 cm
§ 2 Abs. 1: 'Atlantische Forelle (Bachforellen, Meerforellen, Seeforellen)'; Entnahmefenster 25–60 cm
Schonzeit Quelle · gültig ab 16.12.2025
geprüft 29.09.2026
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Barbe 1. Mai – 30. Juni 40 cm
§ 2 Abs. 1: Entnahmefenster 40–60 cm
Erlaubt Quelle · gültig ab 16.12.2025
geprüft 30.09.2026
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Flunder 1. Januar – 31. Dezember keins
§ 1: Fang- und Entnahmeverbot 'Flunder (Platichthys flesus)'
Schonzeit Quelle · gültig ab 16.12.2025
geprüft 30.09.2026
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Hecht 1. Februar – 15. April 50 cm
§ 2 Abs. 1: Entnahmefenster 50–90 cm (größere Fische zurücksetzen)
Erlaubt Quelle · gültig ab 16.12.2025
geprüft 29.09.2026
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Karpfen 15. März – 31. Mai 45 cm
§ 2 Abs. 1: gilt für 'Karpfen (Wildform)'; Entnahmefenster 45–60 cm
Erlaubt Quelle · gültig ab 16.12.2025
geprüft 29.09.2026
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Meerforelle 1. Oktober – 31. März 25 cm
§ 2 Abs. 1 'Atlantische Forelle (Bachforellen, Meerforellen, Seeforellen)': Entnahmefenster 25–60 cm
Schonzeit Quelle · gültig ab 16.12.2025
geprüft 30.09.2026
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Rotfeder 15. März – 31. Mai 20 cm
§ 2 Abs. 1: Entnahmefenster 20–30 cm
Erlaubt Quelle · gültig ab 16.12.2025
geprüft 30.09.2026
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Schleie 1. Mai – 30. Juni 25 cm
§ 2 Abs. 1: Entnahmefenster 25–45 cm
Erlaubt Quelle · gültig ab 16.12.2025
geprüft 29.09.2026
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Zander keine 50 cm
§ 2 Abs. 1: Schonzeit '-', Entnahmemaß 'ab 50' cm
Erlaubt Quelle · gültig ab 16.12.2025
geprüft 29.09.2026
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Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist immer der Text der verlinkten Verordnung bzw. Gewässerordnung. Vereinsregeln können strenger sein als die Landesregeln.

Weitere Regeln für Angler

  • Entnahmemaß ist ein Fenster: Fische unter- UND oberhalb des Fensters dürfen weder gefangen noch entnommen werden (§ 2 Abs. 1)
  • Verbotswidrig lebend gefangene Tiere sofort sorgfältig zurücksetzen; bei absehbarem Verenden töten und vergraben (§ 2 Abs. 3)
  • Verkürzung von Schonzeiten/Entnahmemaßen durch Fischereirechtsinhaber unzulässig (§ 2 Abs. 4)
  • Verboten: Fangsysteme mit mehr als einer Anbissstelle zum gleichzeitigen Fang mehrerer Fische, Hegene, Langleine, künstliches Licht (§ 9)
  • Setzkescher: Hältern längstens bis Ende des Fangtags, kein Zurücksetzen, mind. 3,50 m lang, Ringdurchmesser mind. 0,50 m, knotenlos, max. 1 kg Fisch je 100 l; nicht bei Wellenschlag, nicht in Bundeswasserstraßen, nicht von nicht verankerten Booten (§ 10)
  • Aus Fließgewässern müssen nicht in § 1, § 2 Abs. 1 oder § 12 Abs. 1 genannte Arten nach dem Fang entnommen werden (§ 14 Abs. 2)
  • Zurücksetzen nur mit vernünftigem Grund; invasive Arten nicht zurücksetzen (§ 14 Abs. 3)
  • Krebse oder lebende Wirbeltiere als Köder verboten (§ 14 Abs. 5)
  • Catch-and-Release (Zurücksetzen aller Fische) verboten (§ 14 Abs. 6)
  • Fangstatistik mit Art, Anzahl und Länge führt der Fischereirechtsinhaber/Ausübungsberechtigte (§ 13)
  • Gemeinschaftsfischen mit Wettbewerbscharakter verboten (§ 16 Abs. 2)
  • Döbel ist nur als zulässige Besatzart genannt (§ 12 Abs. 1), Bachsaibling nur als Besatzart für abgesperrte stehende Gewässer (§ 12 Abs. 2) – keine Schonzeit, kein Entnahmemaß
  • Bachsaiblinge sind nach dem Fang aus Fließgewässern zu entnehmen (§ 14 Abs. 2 Satz 4)

Quelle und Stand

Verordnung über die gute fachliche Praxis in der Fischerei und den Schutz der Fische, die Fischerprüfung, die Fischereiabgabe und die Hegegemeinschaften (Hessische Fischereiverordnung – HFischV) vom 14. April 2023 (GVBl. S. 318), geändert durch Artikel 37 des Gesetzes vom 16. Dezember 2025 (GVBl. 2025 Nr. 110); § 2 Abs. 1 (Schonzeiten und Entnahmemaße). Hinweis: die frühere HFO ist durch die HFischV ersetzt; gültig bis 31.12.2030

Zum amtlichen Text →

Ohne landesweite Schonzeit und ohne Mindestmaß: Barsch, Wels, Rapfen, Brasse, Rotauge, Regenbogenforelle, Döbel, Saibling, Hering, Scholle. Vereine und Gewässerordnungen können strengere Regeln festlegen.

Alle Schonzeiten im Jahr auf einen Blick

Der kostenlose Saisonplaner 2027: Zielfische und Schonzeiten Monat für Monat, zum Ausdrucken.

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