See · Hessen
Edersee
Edersee angeln: Talsperre mit Hecht, Zander, Barsch und Wels – Angelkarten des Naturparks Kellerwald-Edersee, Nachtangelschein, Schonzeiten und stark schwankender Wasserstand.
Der Edersee ist eine der großen Talsperren Deutschlands. Zwischen 1908 und 1914 wurde die Eder hier mit einer 400 Meter langen und 47 Meter hohen Staumauer aufgestaut. Voll gefüllt fasst der See 199,3 Millionen Kubikmeter Wasser auf 11,5 Quadratkilometern. Er zieht sich als schmales, gewundenes Band von Herzhausen bis zur Mauer bei Hemfurth; am Südufer grenzt der Nationalpark Kellerwald-Edersee.
Ein See, der atmet
Betreiber der Edertalsperre ist das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser. Die Talsperre dient laut WSA der Niedrigwasseraufhöhung der Oberweser, dem Hochwasserschutz und der Stromerzeugung. Bis zum 1. Mai soll sie voll sein; im Sommer und Herbst sinkt der Wasserstand dann meist stetig, weil mehr Wasser abgegeben wird als nachfließt. Für dich als Angler heißt das: Uferlinie, Tiefen und Plätze verändern sich im Lauf des Jahres stark. Stellen, an denen du im Mai im Wasser stehst, liegen im Herbst oft trocken.
Angeln am Edersee
Das Fischereirecht am Edersee hat seit 2003 der Zweckverband Naturpark Kellerwald-Edersee gepachtet. Befischt werden darf der See von der Brücke in Herzhausen bis zur Staumauer. Er ist bis zu 42 Meter tief. Als Hauptzielfische nennt der Naturpark Hecht, Zander, Flussbarsch, Rotauge, Brasse und Güster. Dazu kommt der Wels: Sein Bestand hat laut Naturpark deutlich zugenommen. Seit dem 1. Juli 2026 dürfen Angler gefangene Welse deshalb verkaufen, etwa an einen Partnerbetrieb in Hemfurth, der Fische zwischen 60 Zentimetern und 1,20 Meter abnimmt. Erlaubt sind Spinn-, Grund-, Schlepp- und Vertikalangeln sowie Posen- und Feederangeln.
Die folgenden Regeln stammen aus den Besonderen Bedingungen des Naturparks in der Fassung vom 20. Dezember 2022. Zum 1. Juli 2026 sind neue Fischereischeinbedingungen in Kraft getreten; prüf beim Kartenkauf, ob sich außer dem Welsverkauf weitere Punkte geändert haben.
- Zander: Am Edersee gilt eine eigene Zanderschonzeit vom 15. März bis 31. Mai. In dieser Zeit ist auch das Angeln mit totem Köderfisch verboten.
- Hecht: Während der Hechtschonzeit vom 1. Februar bis 15. April sind Raubfisch- und Spinnangeln sowie die Köderfischsenke verboten; erlaubt sind nur Regenwurm, Maden und Teig.
- Tageslimit: Höchstens ein Hecht und zwei Zander am Tag.
- Schleppen: Vom Ruderboot aus vom 16. April bis 31. Januar, mit Elektromotor vom 1. Oktober bis 31. Januar.
Was du wissen solltest
- Geräte: Zwei Handangeln mit je einer Anbissstelle und eine Köderfischsenke bis 125 mal 125 Zentimeter. Krebse und lebende Wirbeltiere sind als Köder verboten.
- Angelzeit: Der Erlaubnisschein gilt von Sonnenaufgang bis 24 Uhr. Vom 1. Juni bis 30. September kannst du einen Nachtangelschein dazukaufen; dann darfst du in ausgewiesenen Bereichen vom Ufer aus auch nach Mitternacht fischen.
- Verbote: Kein Angeln im Naturschutzgebiet Ederseeufer bei Herzhausen, in den Tauchzonen, von Radwegen, Brücken und Bauwerken, in den Seitenbächen und Vorbecken sowie im Banfeteich und Rehbachteich. Eisangeln ist verboten.
- Abstände: 50 Meter zu Fahrgastschiffen, Bootsstegen und fischereilichen Anlagen. An Badestellen und in der Wasserskizone hörst du auf, wenn du andere behinderst.
- Freiwilliger Schutz: Der Naturpark bittet dich, vom 1. März bis 31. Mai in den markierten Schutzzonen nicht vom Ufer zu angeln und mit dem Boot 30 Meter Abstand zu halten.
- Talsperren-Verordnung: Im Stauraum darfst du nicht parken, Zelten und Feuer sind auf den bundeseigenen Uferflächen verboten.
- Sinkt der Wasserstand stark, kann das Angeln untersagt werden.
Mindestmaße und landesweite Schonzeiten stehen unter Regeln in Hessen. Führ eine Fangliste; bei online gekauften Karten trägst du den Fang im Portal des Naturparks ein.
Angelkarten
Die Erlaubnisscheine gibt der Zweckverband Naturpark Kellerwald-Edersee aus, online über hejfish oder bei Ausgabestellen in der Region. Du brauchst dazu einen gültigen Fischereischein. Für den benachbarten Affolderner See unterhalb der Staumauer gibt es eigene Karten und Regeln.
Schonzeiten und Mindestmaße
Landesrecht Hessen. Der Fischereiberechtigte kann für dieses Gewässer strengere Regeln festlegen – sie stehen auf deiner Angelkarte und gehen vor.
| Fischart | Schonzeit | Mindestmaß | Heute | Quelle und Stand |
|---|---|---|---|---|
| Aal | 15. September – 1. März | 50 cm § 2 Abs. 1: Entnahmefenster 50–70 cm |
Schonzeit | Quelle · gültig ab 16.12.2025 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Bachforelle | 1. Oktober – 31. März | 25 cm § 2 Abs. 1: 'Atlantische Forelle (Bachforellen, Meerforellen, Seeforellen)'; Entnahmefenster 25–60 cm |
Schonzeit | Quelle · gültig ab 16.12.2025 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Barbe | 1. Mai – 30. Juni | 40 cm § 2 Abs. 1: Entnahmefenster 40–60 cm |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 16.12.2025 geprüft 30.09.2026 Fehler melden |
| Flunder | 1. Januar – 31. Dezember | keins § 1: Fang- und Entnahmeverbot 'Flunder (Platichthys flesus)' |
Schonzeit | Quelle · gültig ab 16.12.2025 geprüft 30.09.2026 Fehler melden |
| Hecht | 1. Februar – 15. April | 50 cm § 2 Abs. 1: Entnahmefenster 50–90 cm (größere Fische zurücksetzen) |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 16.12.2025 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Karpfen | 15. März – 31. Mai | 45 cm § 2 Abs. 1: gilt für 'Karpfen (Wildform)'; Entnahmefenster 45–60 cm |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 16.12.2025 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Meerforelle | 1. Oktober – 31. März | 25 cm § 2 Abs. 1 'Atlantische Forelle (Bachforellen, Meerforellen, Seeforellen)': Entnahmefenster 25–60 cm |
Schonzeit | Quelle · gültig ab 16.12.2025 geprüft 30.09.2026 Fehler melden |
| Rotfeder | 15. März – 31. Mai | 20 cm § 2 Abs. 1: Entnahmefenster 20–30 cm |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 16.12.2025 geprüft 30.09.2026 Fehler melden |
| Schleie | 1. Mai – 30. Juni | 25 cm § 2 Abs. 1: Entnahmefenster 25–45 cm |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 16.12.2025 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
| Zander | keine | 50 cm § 2 Abs. 1: Schonzeit '-', Entnahmemaß 'ab 50' cm |
Erlaubt | Quelle · gültig ab 16.12.2025 geprüft 29.09.2026 Fehler melden |
Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich ist immer der Text der verlinkten Verordnung bzw. Gewässerordnung. Vereinsregeln können strenger sein als die Landesregeln.
Stand der Angaben: 30.09.2026. Hinweise auf Fehler nehmen wir gern entgegen.
Die Saison im Blick
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