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Angelschein

Jugendfischereischein: Ab wann Kinder angeln dürfen

Von der Redaktion anglerkompass · Stand: September 2026 · 2 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Den Jugendfischereischein gibt es nur noch in sechs Ländern, etwa in Brandenburg (ab 8), Thüringen (ab 8), Sachsen (ab 9), Baden-Württemberg (ab 7) und Berlin (ab 12) – jeweils ohne Prüfung. Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz haben ihn abgeschafft: Dort dürfen Kinder ohne eigenen Schein in Begleitung eines Erwachsenen mit Fischereischein angeln.

6Länder mit Jugendfischereischein
4Länder setzen seit 2022 auf Begleitangeln
ab 7jüngstes Einstiegsalter (BW, BY, RP)
2,50 €Brandenburg, günstigster Schein

Jugendfischereischein oder Begleitangeln?

Die Länder gehen zwei Wege: Einige stellen Kindern einen eigenen Jugendfischereischein ohne Prüfung aus, mit dem sie meist in Begleitung eines Erwachsenen angeln. Andere haben den Schein abgeschafft und erlauben das Begleitangeln: Kinder angeln ohne eigenen Schein, solange ein volljähriger Fischereischeininhaber dabei ist und die Verantwortung trägt. Eine Angelkarte für das Gewässer brauchen die Kinder in beiden Fällen.

Die Regeln je Bundesland

Ab wann Kinder angeln dürfen – und ab wann die Prüfung möglich ist
BundeslandKinder und JugendlichePrüfung ab
Baden-Württemberg7–15 Jahre, ohne Prüfung, unter Aufsicht, abgabefrei10 Jahre
BayernAbgeschafft seit 2025; 7–17 Jahre in Begleitung ohne Schein12 Jahre
BerlinSchein J, 12–17 Jahre, ohne Prüfung, 10 €14 Jahre
Brandenburg8–17 Jahre, ohne Prüfung, 2,50 € (nur Friedfisch)14 Jahre
BremenKein eigener; unter 14 nur in Begleitung13 Jahre (14 im Prüfungsjahr)
HamburgKein eigener; unter 15 ohne Schein unter Aufsicht12 Jahre
HessenAbgeschafft 2022; 10–15 Jahre unter Aufsicht, 3,50 € Abgabe14 Jahre (Angelalter laut Ministerium)
Mecklenburg-VorpommernKein eigener; unter 14 ohne Schein unter Aufsichtab 10 Jahren möglich
NiedersachsenKein staatlicher14 Jahre
Nordrhein-WestfalenAbgeschafft; 10–15 Jahre in Begleitung ohne Schein12 Jahre
Rheinland-PfalzAbgeschafft 2026; ab 7 Jahren in Begleitung13 Jahre
SaarlandUnter 16 ohne Prüfung unter Aufsichtnicht amtlich bestätigt
Sachsen9–15 Jahre, ohne Prüfung, 9 €14 Jahre
Sachsen-AnhaltErsetzt durch Friedfischfischereischein ab 8 (mit Friedfischprüfung)12 Jahre (Friedfischprüfung ab 8)
Schleswig-HolsteinKein eigener; unter 14 ohne Schein unter Aufsichtab 12 Jahren möglich
Thüringen8–13 Jahre, ohne Prüfung, 12 € inkl. Abgabe10 Jahre

Stand: September 2026. Quellen: Landesfischereigesetze und -verordnungen, Fischereibehörden und Prüfungsstellen der Länder – die Belege stehen auf den Länderseiten. „Nicht amtlich bestätigt“ heißt: Wir haben den Wert nur bei Verbänden oder Kursanbietern gefunden.

Länder mit Jugendfischereischein

  • Brandenburg: 8 bis 17 Jahre, ohne Prüfung, 2,50 €, berechtigt zur Friedfischangel. Weil Friedfischangeln hier ohnehin scheinfrei ist, dürfen Kinder ab 8 auch ohne Schein und ohne Begleitung auf Friedfische angeln.
  • Thüringen: 8 bis 13 Jahre, ohne Prüfung, 12 € inklusive Abgabe. Angeln nur in Begleitung eines Volljährigen mit Schein – außer, das Kind hat die Fischerprüfung schon bestanden (ab 10 möglich).
  • Sachsen: 9 bis 15 Jahre, ohne Prüfung, 9 €. Angeln in Begleitung – oder allein nach mindestens einem Jahr Mitgliedschaft im Angelverein.
  • Baden-Württemberg: seit Oktober 2024 schon ab 7 Jahren bis vor dem 16. Geburtstag, ohne Prüfung, nur unter Aufsicht eines mindestens 18-jährigen Scheininhabers. Keine Fischereiabgabe.
  • Berlin: Schein J für 12 bis 17 Jahre, ohne Prüfung, 10 € plus 4 € Abgabe. Voraussetzungen: Wohnsitz in Berlin, Vereinsmitgliedschaft und eine sachkundige Einweisung.
  • Saarland: Jugendfischereischein unter 16 Jahren ohne Prüfung, nur unter Aufsicht eines volljährigen Scheininhabers, jeweils ein Kalenderjahr gültig. Das Mindestalter konnten wir amtlich nicht bestätigen.

Sachsen-Anhalt hat den Jugendschein durch einen Friedfischfischereischein ab 8 Jahren ersetzt; dafür ist eine vereinfachte Friedfischprüfung im Verein nötig.

Länder mit Begleitangeln statt Jugendschein

  • Bayern (seit 1. Januar 2025): Kinder und Jugendliche von 7 bis 17 Jahren angeln in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Scheininhabers. Keine Scheinkosten.
  • Nordrhein-Westfalen (seit Juli 2026): 10 bis 15 Jahre in Begleitung ohne Schein; die Begleitperson weist das Alter per Schülerausweis nach.
  • Hessen (seit November 2022): 10 bis 15 Jahre unter Aufsicht, mit eigenem Erlaubnisschein und 3,50 € Fischereiabgabe pro Jahr.
  • Rheinland-Pfalz (seit Februar 2026): ab 7 Jahren in Begleitung eines Volljährigen; unter 10 Jahren kein Abködern, Betäuben oder Töten.
  • Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Bremen: Unter 14 Jahren brauchen Kinder keinen Schein, aber die Aufsicht eines Erwachsenen mit Fischereischein. In Hamburg gilt das unter 15 Jahren.

Früh die richtige Prüfung machen

Wer allein und auf alle Fische angeln will, braucht den regulären Fischereischein. Die Prüfung ist je nach Land schon mit 10 Jahren (Baden-Württemberg, Thüringen, praktisch auch Mecklenburg-Vorpommern), 12 Jahren (Bayern, NRW, Hamburg, Schleswig-Holstein) oder 13 bis 14 Jahren möglich. Jugendliche zahlen oft ermäßigte Gebühren.

Häufige Fragen

Ab wann dürfen Kinder angeln?

Mit Begleitung eines Erwachsenen mit Fischereischein je nach Land ab 7 Jahren (Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz), sonst meist ab 8 bis 10. In Brandenburg dürfen Kinder ab 8 sogar allein auf Friedfische angeln.

Braucht mein Kind eine Prüfung?

Für den Jugendfischereischein oder das Begleitangeln nicht. Wer allein auf alle Fische angeln will, braucht die reguläre Fischerprüfung.

Was kostet der Jugendfischereischein?

Brandenburg 2,50 €, Sachsen 9 €, Berlin 10 € plus 4 € Abgabe, Thüringen 12 € inklusive Abgabe. In Baden-Württemberg legt die Gemeinde die Gebühr fest, eine Abgabe fällt nicht an.

Braucht mein Kind eine eigene Angelkarte?

In der Regel ja. Ob Kinder auf der Karte eines Erwachsenen mitangeln dürfen, regelt die Gewässerordnung.

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