Angelschein
Touristenfischereischein: Angeln im Urlaub ohne Prüfung
Von der Redaktion anglerkompass · Stand: September 2026 · 2 Min. Lesezeit
Kurz gesagt
Einen Touristen- oder Urlauberfischereischein ohne Prüfung bekommt jeder in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein (je bis 28 Tage) sowie in Thüringen (ein Vierteljahr, einmal im Jahr). In Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Sachsen und Rheinland-Pfalz gibt es solche Scheine nur für Gäste ohne Wohnsitz in Deutschland. In Brandenburg brauchst du für Friedfische gar keinen Schein.
Touristenscheine für alle
Diese drei Länder geben befristete Scheine ohne Prüfung aus – auch an Deutsche, die keinen Fischereischein haben:
| Land | Dauer | Kosten | Erhältlich |
|---|---|---|---|
| Mecklenburg-Vorpommern Touristenfischereischein |
bis 28 aufeinanderfolgende Tage, im Jahr mehrfach verlängerbar | 23–24 € inkl. Abgabe, Verlängerung 13 € | Gemeinden, Ausgabestellen, online unter erlaubnis.angeln-mv.de |
| Schleswig-Holstein Urlauberfischereischein |
höchstens 28 Tage, bis zu zweimal im Jahr | online 38 € inkl. Abgabe, Verlängerung 18 €; bei der Behörde 50 € / 30 € | Onlinedienst des Landes, Ämter und Städte |
| Thüringen Vierteljahresfischereischein |
ein Vierteljahr, einmal pro Kalenderjahr, ab 14 Jahren | 25 € inkl. Abgabe | Gemeinden |
In Mecklenburg-Vorpommern nennt das Landesamt auf verschiedenen Seiten 23 € (digital) und 24 € (Ersterteilung mit Broschüre). Der Touristenschein gilt nur im jeweiligen Land und lässt sich nicht in einen regulären Schein umtauschen. In Schleswig-Holstein dürfen Inhaber eines Urlauberscheins keine Kinder beim Angeln beaufsichtigen.
Scheine nur für Gäste aus dem Ausland
- Bayern: Jahresfischereischein für Volljährige ohne Wohnsitz in Deutschland, gültig für höchstens drei selbst gewählte Monate. 7,50 € plus 15 € Abgabe; nötig ist eine Bestätigung von Angelerfahrung und Kenntnis des bayerischen Fischereirechts.
- Nordrhein-Westfalen: Ausländerfischereischein ohne Prüfung für Personen, die höchstens ein Jahr in Deutschland gemeldet sind. Online 20 € plus Abgabe.
- Hamburg: Ausländerfischereischein für Gäste ohne Wohnsitz in Deutschland mit Fischereiberechtigung ihres Heimatlandes, gültig bis Jahresende. 35 € plus 10 € Abgabe.
- Sachsen: Gastfischereischein bei Hauptwohnsitz im Ausland, mit Nachweis der Sachkunde; 15 € für einen Monat bis 75 € für sechs Monate.
- Rheinland-Pfalz: Gästeschein für Personen ohne Wohnsitz in Deutschland, höchstens zweimal im Jahr für je bis zu 30 Tage.
- Baden-Württemberg: Wer sich höchstens einen Monat in Deutschland aufhält, braucht keinen Sachkundenachweis.
Brandenburg, Berlin, Niedersachsen
- Brandenburg: Kein Touristenschein nötig. Auf Friedfische darf jeder ohne Schein angeln; Gäste ohne Wohnsitz in Deutschland dürfen bei kurzem Aufenthalt auch ohne Schein angeln (mit Ausweis, Angelkarte und Abgabe-Nachweis).
- Berlin: Kein Touristenschein. Gäste aus dem Ausland brauchen eine Fischereilegitimation ihres Heimatlandes und eine Angelkarte.
- Niedersachsen: Im Binnenland reichen Ausweis und Erlaubnisschein.
Alle Länder im Überblick
| Bundesland | Gäste und Urlauber |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Ohne Sachkundenachweis bei höchstens 1 Monat Aufenthalt in Deutschland |
| Bayern | Jahresfischereischein für Ausländer ohne Wohnsitz in Deutschland, max. 3 Monate, 7,50 € + 15 € Abgabe |
| Berlin | Kein Touristenschein; Ausländer mit Heimat-Legitimation und Angelkarte |
| Brandenburg | Kein Touristenschein nötig: Friedfisch ohne Schein; Gäste ohne Wohnsitz in Deutschland dürfen bei kurzem Aufenthalt ohne Schein angeln |
| Bremen | Kein eigener Touristenschein belegt |
| Hamburg | Ausländerfischereischein nur ohne Wohnsitz in Deutschland, 45 € inkl. Abgabe |
| Hessen | Ausländer- bzw. Besucherfischereischein |
| Mecklenburg-Vorpommern | Touristenfischereischein ohne Prüfung, bis 28 Tage, 23–24 € inkl. Abgabe, auch online |
| Niedersachsen | Im Binnenland reichen Ausweis und Erlaubnisschein |
| Nordrhein-Westfalen | Ausländerfischereischein ohne Prüfung, 20 € + Abgabe |
| Rheinland-Pfalz | Gästeschein ohne Wohnsitz in Deutschland, 2 × 30 Tage im Jahr |
| Saarland | Kein Touristenschein im Gesetz gefunden |
| Sachsen | Gastfischereischein für Wohnsitz im Ausland, 15 € (1 Monat) bis 75 € (6 Monate) |
| Sachsen-Anhalt | Kein Touristenschein |
| Schleswig-Holstein | Urlauberfischereischein ohne Prüfung, 28 Tage, online 38 € inkl. Abgabe |
| Thüringen | Vierteljahresfischereischein ohne Prüfung ab 14, einmal im Jahr, 25 € inkl. Abgabe |
Stand: September 2026. Quellen: Landesfischereigesetze und -verordnungen, Fischereibehörden und Prüfungsstellen der Länder – die Belege stehen auf den Länderseiten. „Nicht amtlich bestätigt“ heißt: Wir haben den Wert nur bei Verbänden oder Kursanbietern gefunden.
Für Angelreisen ins Ausland gelten eigene Regeln. Was du in Norwegen, Dänemark und den Niederlanden brauchst, steht auf der Seite Angeln im Ausland; für Norwegen gilt zusätzlich die Ausfuhrquote.
Häufige Fragen
Wo bekomme ich einen Touristenfischereischein?
Ohne Wohnsitzbedingung in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Thüringen – bei den Gemeinden oder online (MV, SH).
Wie lange gilt der Touristenfischereischein?
In Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein bis zu 28 Tage, in Thüringen ein Vierteljahr. In MV ist er im Jahr mehrfach verlängerbar, in SH einmal.
Brauche ich trotzdem eine Angelkarte?
Ja. Der Touristenschein ersetzt nur den Fischereischein, nicht die Erlaubnis für das Gewässer.
Darf ich mit dem Touristenschein in anderen Ländern angeln?
Nein. Der Schein gilt nur in dem Land, das ihn ausgestellt hat, und wird von anderen Ländern nicht anerkannt.
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