Angelschein
Fischereiabgabe: Was sie ist, wer sie zahlt und wie viel
Von der Redaktion anglerkompass · Stand: September 2026 · 5 Min. Lesezeit
Kurz gesagt
Die Fischereiabgabe ist eine Landesabgabe, die Angler zusätzlich zum Fischereischein zahlen. Das Geld fließt in Fischbestände, Gewässer und Fischerei. Die meisten Länder verlangen 6 bis 21 € pro Jahr, oft auch für mehrere Jahre im Voraus. Bremen, Niedersachsen und Sachsen erheben keine. Mehrere Länder verlangen ihre Abgabe auch von Gästen aus anderen Ländern.
Was ist die Fischereiabgabe?
Die Fischereiabgabe ist eine Abgabe, die das jeweilige Bundesland von Anglern erhebt. Sie ist etwas anderes als die Gebühr für den Fischereischein und als der Preis der Angelkarte:
- Die Scheingebühr zahlst du einmal oder je Laufzeit für das Dokument selbst.
- Die Fischereiabgabe zahlst du wiederkehrend, meist für ein Kalenderjahr oder mehrere Jahre im Voraus.
- Die Angelkarte kaufst du beim Verein oder Bewirtschafter für ein bestimmtes Gewässer.
Das Geld aus der Abgabe ist zweckgebunden. Sachsen-Anhalt nennt als Verwendung Fischschutz, Artenschutz, Forschung und Hege. Im Saarland gehen laut Gesetz 80 % an den Fischereiverband Saar (§ 33 SFischG). In einigen Ländern gilt der Schein nur zusammen mit dem Abgabenachweis – in Nordrhein-Westfalen steht das ausdrücklich im Gesetz (§ 31 Abs. 1 LFischG), Berlin nennt einen Schein ohne Abgabemarke ungültig.
Wie hoch ist die Fischereiabgabe in meinem Bundesland?
| Bundesland | Fischereischein | Fischereiabgabe |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Gebühr der Gemeinde | 12 € pro Jahr |
| Bayern | 35 €, lebenslang | 40 € für 5 Jahre |
| Berlin | 18 € (1 Jahr) / 27 € (5 Jahre) | 21 € pro Jahr |
| Brandenburg | 25 €, lebenslang | 12 € pro Jahr |
| Bremen | 64 €, unbefristet | keine |
| Hamburg | 15 €, lebenslang | 10 € pro Jahr |
| Hessen | bei der Gemeinde erfragen | 10 € (§ 27 HFischV) |
| Mecklenburg-Vorpommern | 8 €, lebenslang | 10 € pro Jahr |
| Niedersachsen | z. B. 45 € (Hannover), unbefristet | keine |
| Nordrhein-Westfalen | 18 € online, lebenslang | 14 € pro Jahr (online inkl. Gebühr) |
| Rheinland-Pfalz | neu lebenslang, Gebühr offen | Höhe offen |
| Saarland | amtlich nicht bestätigt | amtlich nicht bestätigt |
| Sachsen | 42 €, lebenslang | keine |
| Sachsen-Anhalt | 10 € pro Jahr bis 150 € lebenslang | 6 € pro Jahr |
| Schleswig-Holstein | 18 € online, lebenslang | 18 € pro Jahr (+ Gebühr) |
| Thüringen | 8 € pro Jahr bis 45 € lebenslang (+ Abgabe) | 10 € pro Jahr |
Stand: September 2026. Quellen: Landesfischereigesetze und -verordnungen, Fischereibehörden und Prüfungsstellen der Länder – die Belege stehen auf den Länderseiten. „Nicht amtlich bestätigt“ heißt: Wir haben den Wert nur bei Verbänden oder Kursanbietern gefunden.
Die Jahresbeträge im direkten Vergleich:
Fischereiabgabe für ein Jahr ohne Verwaltungsgebühr, Erwachsene. Bayern: 40 € für 5 Jahre, auf ein Jahr umgerechnet. Nicht im Vergleich: Hessen (widersprüchliche Angaben), Rheinland-Pfalz und Saarland (Höhe amtlich offen), Bremen, Niedersachsen und Sachsen (keine Abgabe). Quellen: Landesrecht und Behörden, Stand September 2026.
Welche Laufzeiten und Sonderregeln gibt es?
- Brandenburg: 12 € pro Kalenderjahr oder 40 € für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre, einheitlich für alle ab 14 Jahren (Abgabeverordnung, zuletzt geändert am 29.12.2025); unter 14 abgabefrei.
- Berlin: 21 € pro Jahr für den Schein A, 4 € für Jugendliche.
- Mecklenburg-Vorpommern: 10 € pro Kalenderjahr, zahlbar bei der Gemeinde oder online. Kinder unter 14 sind befreit. Der gesetzliche Rahmen liegt bei 6 bis 25 € (§ 9 Abs. 2 LFischG).
- Schleswig-Holstein: 18 € pro Jahr seit 01.01.2026 (vorher 10 €), ab 12 Jahren. Dazu kommt eine Verwaltungsgebühr: online 2 € je Jahr, bei der Behörde 10 € je Vorgang – ein Jahr kostet also 20 € online oder 28 € vor Ort. Der Nachweis ist digital (auf dem Smartphone oder ausgedruckt); private Verkaufsstellen dürfen die Abgabe seit 01.10.2025 nicht mehr verkaufen. Laut Gesetz kannst du bis zu vier Jahre im Voraus zahlen (§ 29 Abs. 1 LFischG), die Landesseite nennt Preise für bis zu fünf Jahre – offenbar einschließlich des laufenden Jahres.
- Hamburg: 10 € pro Kalenderjahr, im Voraus für bis zu drei Jahre (§ 12 HmbFAnG). Pflicht für alle Angler, auch für alle, die wegen einer Ausnahme keinen Fischereischein brauchen. Zahlbar bei privaten Ausgabestellen, online oder – nur mit Wohnsitz in Hamburg – bei Hamburg Service.
- Sachsen-Anhalt: 6 € pro Jahr, unter 18 Jahren 1 €, lebenslang 125 €. Die Abgabe wird zusammen mit der Scheingebühr erhoben.
- Thüringen: Die Abgabe hängt an der Laufzeit des Scheins: 10 € beim Jahresschein, 30 € für fünf, 50 € für zehn Jahre, 200 € lebenslang, 7 € beim Jugendschein (§ 37 ThürFischAVO).
- Bayern: 40 € für fünf aufeinanderfolgende Jahre oder einmalig für die Lebenszeit. Der Lebenszeitbetrag sinkt mit dem Alter bei Zahlung: Die Stadt München nennt 352 € für 14- bis 16-Jährige und 32 € für 63- bis 67-Jährige. Zum Jahresfischereischein für Touristen gehören 15 € Abgabe. Jugendliche mit Prüfung (nur bei der Fünfjahreszahlung) und volljährige Menschen mit Behinderung zahlen die Hälfte (§ 9 AVBayFiG).
- Baden-Württemberg: 12 € je Kalenderjahr seit 01.01.2024, zahlbar für 1, 5 oder 10 Jahre (§ 12 LFischVO). Der Jugendfischereischein ist abgabefrei.
- Nordrhein-Westfalen: Seit Juli 2026 getrennt vom Schein für 1 oder 5 Kalenderjahre. Ein Jahr kostet online 14 € (10 € Abgabe plus 4 € Gebühr), bei der Gemeinde 22 €; fünf Jahre online 42 € (30 € Abgabe plus 12 € Gebühr), bei der Gemeinde 50 €.
- Hessen: § 27 der Hessischen Fischereiverordnung nennt 10 € und 3,50 € je Kalenderjahr für Jugendliche. Die Ministeriumsseite listet dagegen noch 7,50 €, 27 € und 50 € je nach Laufzeit. Frag bei deiner Gemeinde, welcher Betrag gilt.
- Rheinland-Pfalz: Jährliche Abgabe für Inhaber mit Hauptwohnsitz im Land. Gäste zahlen nur, wenn sie keinen Abgabenachweis eines anderen Landes haben. Die Höhe legt das Ministerium per Verordnung fest (§ 40 Abs. 2 LFischG); nach dem neuen Gesetz von 2026 war sie in unseren Quellen noch offen.
- Saarland: Höchstens das Dreifache der Scheingebühr (§ 33 SFischG). Konkrete Beträge haben wir nur aus nicht amtlichen Quellen gefunden.
Wie zahle und weise ich die Abgabe nach?
Auch das regelt jedes Land selbst. Die Wege werden zunehmend digital:
- Online: In Nordrhein-Westfalen zahlst du über das Landesportal mit BundID-Login und Kreditkarte; der Nachweis ist digital oder als Ausdruck gültig. In Mecklenburg-Vorpommern geht es über erlaubnis.angeln-mv.de, in Hamburg über das HamburgService-Portal. In Schleswig-Holstein gibt es den Nachweis nur noch digital, über den Onlinedienst oder bei der Behörde.
- Bei der Gemeinde: In Mecklenburg-Vorpommern bekommst du dort eine Marke oder einen Beleg. In Thüringen erhebt die Gemeinde die Abgabe vor der Erteilung des Scheins, in Sachsen-Anhalt wird sie zusammen mit der Scheingebühr fällig.
- Private Ausgabestellen: In Hamburg verkaufen auch Angelgeschäfte, Vereine, Verbände und Guides die Abgabe.
Beim Angeln musst du den Nachweis in mehreren Ländern dabeihaben. Hamburg verlangt den Schein mit fest eingefügtem Abgabenachweis (§ 9 Abs. 1 HmbFAnG), Nordrhein-Westfalen den Nachweis digital oder als Ausdruck neben Schein, Lichtbildausweis und Erlaubnisschein.
Welche Länder erheben keine Fischereiabgabe?
Drei: Bremen kennt im Fischereigesetz keine Abgabe. Niedersachsen erhebt laut Deutschem Angelfischerverband grundsätzlich keine. Sachsen hat die Abgabe abgeschafft; § 34 SächsFischG regelt nur noch die Verwendung der Mittel, die am 30.06.2012 übrig waren. In diesen Ländern zahlst du also nur einmal für den Schein und danach für die Angelkarten.
Muss ich als Gast aus einem anderen Bundesland zahlen?
Das ist in jedem Land anders – und oft der Grund für Ärger bei Kontrollen:
- Ja, zusätzlich: Hamburg (Abgaben anderer Länder gelten seit 2019 nicht), Mecklenburg-Vorpommern (seit 01.09.2025 auch, wer schon woanders gezahlt hat), Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen (§ 31 Abs. 8 LFischG).
- Nein, wenn schon gezahlt: Brandenburg befreit Gäste ohne Hauptwohnsitz im Land, die die Abgabe in einem anderen Bundesland entrichtet haben (§ 22 Abs. 4 BbgFischG). Rheinland-Pfalz verlangt von Gästen nur ohne Abgabenachweis eines anderen Landes eine Abgabe (§ 40 Abs. 2 LFischG). Berlin befreit Gäste mit Hauptwohnsitz außerhalb Berlins und einem Schein eines anderen Bundeslandes.
- Keine Abgabe: Bremen, Niedersachsen, Sachsen.
Für die übrigen Länder nennen unsere Quellen keine eindeutige Gastregel. Mehr zur Anerkennung von Scheinen steht auf der Seite Angelschein in anderen Bundesländern.
Wer ist von der Abgabe befreit?
Die Befreiungen unterscheiden sich. Belegt sind unter anderem:
- Kinder: In Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern sind Kinder unter 14 Jahren befreit, in Schleswig-Holstein Kinder unter 12 sowie Kinder unter 14, die ohne eigenen Schein unter Aufsicht angeln (§ 29 LFischG, § 26 Abs. 2 Nr. 6), in Baden-Württemberg ist der Jugendfischereischein abgabefrei.
- Menschen mit Behinderung: In Mecklenburg-Vorpommern sind die nach § 7 Abs. 7 LFischG befreiten schwerbehinderten oder erkrankten Personen ausgenommen; in Bayern zahlen volljährige Menschen mit Behinderung die Hälfte.
- Ermäßigte Jugendtarife: Berlin 4 €, Sachsen-Anhalt 1 € pro Jahr, Hessen 3,50 € je Kalenderjahr, Thüringen 7 € beim Jugendschein.
Lohnt es sich, für mehrere Jahre zu zahlen?
Rechnerisch oft ja. In Brandenburg kosten fünf Jahre 40 € statt 60 €, in Nordrhein-Westfalen online 42 € statt 70 €, weil die Abgabe für fünf Jahre nur 30 € beträgt und die Gebühr nur einmal anfällt. In Bayern gibt es gar keine Jahreszahlung für Einheimische, sondern nur fünf Jahre oder die Lebenszeit. Ob sich die Lebenszeitabgabe lohnt, hängt vom Alter ab: Nach der Münchner Tabelle entspricht die Zahlung für 14- bis 16-Jährige rund 44 Jahren zu je 8 €. Als Richtwert gilt nach unserer Einschätzung: Mehrjahreszahlungen lohnen sich, wenn du sicher bist, dass du mindestens so lange im Land angelst. Ziehst du um, ist das Geld in der Regel weg. Was Schein, Prüfung und Abgabe zusammen kosten, rechnet der Kostenrechner für jedes Land aus.
Häufige Fragen
Was ist die Fischereiabgabe?
Eine Landesabgabe, die Angler zusätzlich zur Scheingebühr zahlen, meist jährlich oder für mehrere Jahre. Das Geld fließt zweckgebunden in Fischbestände, Gewässer und Fischerei.
Wie viel kostet die Fischereiabgabe?
Meist 6 bis 21 € pro Jahr: zum Beispiel 6 € in Sachsen-Anhalt, 10 € in Hamburg, 12 € in Brandenburg und Baden-Württemberg, 18 € in Schleswig-Holstein und 21 € in Berlin. In Bayern sind es 40 € für fünf Jahre.
In welchen Bundesländern gibt es keine Fischereiabgabe?
In Bremen, Niedersachsen und Sachsen.
Muss ich die Fischereiabgabe in jedem Bundesland zahlen, in dem ich angle?
Nicht überall. Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und NRW verlangen ihre Abgabe auch von Gästen. Brandenburg, Berlin und Rheinland-Pfalz befreien Gäste unter bestimmten Bedingungen.
Wo zahle ich die Fischereiabgabe?
Meist bei der Gemeinde oder online, in Hamburg auch bei privaten Ausgabestellen wie Angelgeschäften und Vereinen. Online ist sie in einigen Ländern günstiger, etwa in NRW und Schleswig-Holstein.
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