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Angelschein

Gilt mein Angelschein in anderen Bundesländern – und nach einem Umzug?

Von der Redaktion anglerkompass · Stand: September 2026 · 5 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Als Gast darfst du mit einem gültigen Fischereischein, für den du eine Prüfung abgelegt hast, in der Regel in jedem Bundesland angeln. Viele Länder verlangen aber zusätzlich ihre eigene Fischereiabgabe. Ziehst du um, hängt es vom neuen Land ab: Manche lassen dir den alten Schein, andere verlangen einen neuen Schein. Die Prüfung wird fast überall anerkannt.

GastSchein mit Prüfung gilt fast überall
Umzugje nach Land umschreiben oder behalten
4 Länderverlangen von Gästen ausdrücklich ihre Abgabe

Darf ich mit meinem Schein in einem anderen Bundesland angeln?

In aller Regel ja. Die Länder erkennen Fischereischeine aus anderen Bundesländern an. Die Bedingungen unterscheiden sich im Detail: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg lassen fremde Scheine nur gelten, solange du im Land keinen Haupt- bzw. ständigen Wohnsitz hast (§ 17 Abs. 5 BbgFischG, § 7 Abs. 8 LFischG M-V, § 9 Abs. 4 HmbFAnG). Hamburg und Thüringen verlangen zusätzlich, dass der Schein auf einer Prüfung beruht (§ 26 Abs. 4 ThürFischG). Schleswig-Holstein (§ 26 Abs. 4 LFischG), Bremen (§ 34 Abs. 4 BremFiG), Rheinland-Pfalz (§ 33 Abs. 2 LFischG) und das Saarland (§ 27 Abs. 3 SFischG) erkennen Scheine anderer Länder bei Gästen ohne solche Einschränkung an; für Zugezogene haben Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz eigene Regeln (siehe Tabelle unten).

Zwei Einschränkungen solltest du kennen:

  • Scheine ohne Prüfung zählen oft nicht. Hamburg, Bayern und Thüringen nehmen Scheine aus, die ohne gleichwertige Prüfung erteilt wurden. Das betrifft etwa Jugendscheine oder Sonderscheine. Laut Deutschem Angelfischerverband erkennen Bayern und Baden-Württemberg den Friedfischfischereischein aus Sachsen-Anhalt nicht an.
  • Die Angelkarte brauchst du immer. Der Schein ersetzt nie die Erlaubnis des Gewässerbewirtschafters.

Dazu kommt fast überall die Frage nach der Fischereiabgabe – dazu gleich mehr.

Wo muss ich als Gast zusätzlich Abgabe zahlen?

Das ist der Punkt, an dem Gastangler am häufigsten danebenliegen. Die Regeln unterscheiden sich stark:

  • Abgabe des Gastlandes Pflicht: Hamburg (Abgaben anderer Länder gelten dort seit 2019 nicht), Mecklenburg-Vorpommern (seit 01.09.2025 für alle, die dort fischen), Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen (§ 31 Abs. 8 LFischG).
  • Befreit, wenn schon anderswo gezahlt: Brandenburg befreit Gäste ohne Hauptwohnsitz im Land, die die Abgabe in einem anderen Bundesland entrichtet haben (§ 22 Abs. 4 BbgFischG). Rheinland-Pfalz erhebt von Gästen nur dann eine Abgabe, wenn sie keinen Abgabenachweis eines anderen Landes haben (§ 40 Abs. 2 LFischG). Berlin befreit Gäste mit Hauptwohnsitz außerhalb Berlins und einem Schein eines anderen Bundeslandes.
  • Keine Abgabe: Bremen, Niedersachsen und Sachsen erheben gar keine.

Für die übrigen Länder nennen unsere Quellen keine eindeutige Regel für Gäste. Frag dort beim Kauf der Angelkarte nach oder schau auf die jeweilige Länderseite. Die Beträge aller Länder stehen auf der Seite Fischereiabgabe.

Was passiert mit meinem Schein, wenn ich umziehe?

Hier ist die Lage uneinheitlicher, weil viele Länder die Anerkennung an den Wohnsitz knüpfen. Die Tabelle fasst zusammen, was die Landesgesetze und Behörden sagen:

Neues Wohnland Was gilt für deinen alten Schein?
Bremen Scheine anderer Länder und aus EU-Staaten gelten weiter und müssen nach dem Umzug nicht umgeschrieben werden (service.bremen.de, § 34 Abs. 4 BremFiG).
Sachsen Du behältst deinen Schein aus einem anderen Land im bisherigen Umfang (§ 20 Abs. 1 Satz 3 SächsFischG).
Saarland Auswärtige Scheine sind gleichgestellt, der Gesetzestext nennt keinen Wohnsitzvorbehalt (§ 27 Abs. 3 SFischG).
Bayern Ein Schein aus einem anderen Land gilt bis zum Ende seiner Gültigkeit, wenn du bei der Ausstellung nicht in Bayern gewohnt hast und er auf einer Prüfung beruht (§ 2 AVBayFiG, Landeshauptstadt München).
Nordrhein-Westfalen Nach einem Zuzug brauchst du einen Schein mit vergleichbaren Sicherheitsmerkmalen, sonst wird der alte am 31.12.2031 ungültig (§ 31 LFischG n. F.).
Rheinland-Pfalz Dein Schein bleibt im bisherigen Umfang und bis zum Ende seiner Gültigkeit gültig (§ 33 Abs. 2 LFischG, Fassung seit 19.02.2026). Die Abgabe für Rheinland-Pfalz zahlst du, sobald dein Abgabenachweis aus dem alten Land ausläuft, spätestens ein Jahr nach dem Umzug (§ 40 Abs. 2).
Mecklenburg-Vorpommern Fremde Scheine gelten nur ohne Hauptwohnsitz im Land. Nach dem Zuzug kannst du einen vergleichbaren Schein in einen Lebenszeitschein aus M-V umtauschen.
Schleswig-Holstein Scheine anderer Länder gelten auch nach dem Umzug, müssen dann aber vergleichbare Sicherheitsmerkmale wie ein Schein aus SH haben (§ 26 Abs. 4 LFischG, Fassung seit 01.10.2025). Sonst beantragst du einen neuen Schein; deine Prüfung befreit dich von der Prüfung in SH (§ 27 Abs. 3 Nr. 2 LFischG).
Brandenburg Fremde Scheine gelten nicht für Personen mit ständigem Wohnsitz in Brandenburg (§ 17 Abs. 5 BbgFischG) – du brauchst also einen Brandenburger Schein.
Berlin Der Fischereischein A setzt einen Hauptwohnsitz in Berlin voraus. Prüfungen anderer Länder sind der Berliner Prüfung gleichgestellt.
Hamburg Fremde Scheine gelten nur ohne Hauptwohnsitz in Hamburg (§ 9 Abs. 4 HmbFAnG). Eine auswärtige Prüfung zählt nur, wenn du bei der Prüfung nicht in Hamburg gewohnt hast (§ 10 Abs. 2 HmbFAnG).
Niedersachsen Mit einer in einem anderen Land vorgeschriebenen Prüfung bekommst du den niedersächsischen Schein (§ 59 Nds. FischG). Im Binnenland gibt es ohnehin keine staatliche Scheinpflicht.
Thüringen Scheine anderer Länder mit nachgewiesener Qualifikation sind gleichgestellt (§ 26 Abs. 4 ThürFischG), Prüfungen anderer Länder werden anerkannt (§ 33 ThürFischAVO).
Baden-Württemberg Dein alter Schein gilt laut Landesportal längstens bis zum Ende des Kalenderjahres nach dem Umzug. Prüfungen anderer Länder gelten als Sachkundenachweis, wenn du beim Ablegen nicht in BW gewohnt hast (§ 14 Abs. 4 LFischVO); die Behörde kann Ausnahmen zulassen.
Hessen Prüfungen und Scheine anderer Länder können anerkannt werden. Die oberste Fischereibehörde prüft, ob die hessischen Ausbildungsinhalte vermittelt und geprüft wurden.
Sachsen-Anhalt Das Landesverwaltungsamt macht keine Angabe – bitte vor dem Umzug bei der Behörde nachfragen.

Quellen: Landesfischereigesetze und Behördenseiten, abgerufen am 29. und 30.09.2026. Die Einzelbelege stehen auf den Länderseiten und unten.

Muss ich nach dem Umzug die Prüfung wiederholen?

Meist nicht. Fast alle Länder erkennen eine bestandene Prüfung aus einem anderen Bundesland an, wenn du einen neuen Schein beantragst. Dann gehst du mit deinem Prüfungszeugnis oder dem alten Schein zur zuständigen Stelle am neuen Wohnort und bekommst den Schein des neuen Landes.

Einen Haken gibt es in Hamburg, Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen: Dort zählt eine auswärtige Prüfung grundsätzlich nur, wenn du zum Zeitpunkt der Prüfung nicht im jeweiligen Land gewohnt hast. Wer also in München wohnt und die Prüfung in einem Nachbarland ablegt, weil sie dort vermeintlich einfacher ist, bekommt damit keinen bayerischen Schein. In Nordrhein-Westfalen wird eine solche Prüfung nur anerkannt, wenn sie die Mindestanforderungen des Ministeriums erfüllt (§ 31 Abs. 5 LFischG n. F.). Hamburg verlangt seit 2020 von allen mit Erstwohnsitz in der Stadt die Hamburger Prüfung (Umweltbehörde, § 10 Abs. 2 HmbFAnG).

Unsere Einschätzung: Leg die Prüfung in dem Land ab, in dem du zum Zeitpunkt der Prüfung wohnst. Das ist in allen Ländern der sichere Weg.

Wie beantrage ich den Schein im neuen Land?

Umschreiben nach einem Umzug: so gehst du vor
  1. Rechtslage prüfen

    In der Tabelle oben oder auf der Länderseite nachsehen, ob dein alter Schein im neuen Land weiter gilt.

  2. Unterlagen sammeln

    Prüfungszeugnis oder alten Fischereischein, Personalausweis und Meldebestätigung; manche Stellen wollen ein Passbild.

  3. Antrag stellen

    Bei der Gemeinde oder unteren Fischereibehörde am neuen Wohnort, in einigen Ländern auch online.

  4. Abgabe zahlen

    Die Fischereiabgabe des neuen Landes zahlen, wo eine erhoben wird.

Redaktionelle Zusammenfassung; Zuständigkeit und Unterlagen je Land auf den Länderseiten. Stand: September 2026.

Zuständig sind je nach Land die Gemeinde, das Ordnungsamt oder die untere Fischereibehörde des Kreises. Welche Stelle es genau ist, steht auf der jeweiligen Länderseite. Was der neue Schein kostet, zeigt die Seite Angelschein Kosten.

Was gilt für Kinder und Jugendliche?

Jugendfischereischeine werden ohne Prüfung erteilt und deshalb von mehreren Ländern nicht anerkannt, etwa von Hamburg und Thüringen. Nach einem Umzug zählt ein Jugendschein in Sachsen ausdrücklich nicht als Sachkundenachweis (§ 21 Abs. 3 SächsFischG). Viele Länder haben den Jugendschein inzwischen abgeschafft und erlauben stattdessen das Angeln in Begleitung. Welche Regeln wo gelten, steht auf der Seite Jugendfischereischein.

Gilt mein alter DDR- oder Altschein noch?

Das hängt vom Land ab. Berlin erkennt Scheine mit Ausstellungsdatum vor dem 30.04.1995 an. Thüringen erkennt die vor 1990 abgelegte Raubfischqualifikation als Fischerprüfung an (§ 33 Abs. 1 ThürFischAVO). In Bremen verlieren dagegen alte Stockangelscheine ohne Fischereiprüfung schrittweise ihre Gültigkeit, die ältesten mit Ablauf des 31.12.2026 (§ 42 Abs. 5 BremFiG). Mehr zu Laufzeiten und Fristen steht auf der Seite Wie lange ist der Angelschein gültig?

Häufige Fragen

Gilt mein Angelschein in ganz Deutschland?

In der Regel ja, wenn du ihn nach einer Prüfung bekommen hast und im Gastland nicht deinen Hauptwohnsitz hast. Viele Länder verlangen zusätzlich ihre eigene Fischereiabgabe, und für jedes Gewässer brauchst du eine Angelkarte.

Muss ich meinen Fischereischein nach einem Umzug umschreiben lassen?

Das hängt vom neuen Land ab. In Bremen und Sachsen behältst du deinen alten Schein, in Rheinland-Pfalz bis zum Ende seiner Gültigkeit. In Brandenburg, Berlin, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern gelten fremde Scheine nur ohne Hauptwohnsitz im Land, dort brauchst du einen neuen Schein. Schleswig-Holstein und NRW verlangen nach dem Zuzug einen Schein mit vergleichbaren Sicherheitsmerkmalen.

Muss ich nach dem Umzug die Prüfung noch einmal machen?

Meist nicht. Die Prüfung wird fast überall anerkannt. In Hamburg, Bayern und Baden-Württemberg gilt eine auswärtige Prüfung aber nur, wenn du beim Ablegen nicht dort gewohnt hast; NRW erkennt sie sonst nur an, wenn sie die Mindestanforderungen des Ministeriums erfüllt.

Muss ich in jedem Bundesland Fischereiabgabe zahlen?

Nein, aber in mehreren. Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und NRW verlangen ihre Abgabe auch von Gästen. Brandenburg, Berlin und Rheinland-Pfalz befreien Gäste unter bestimmten Bedingungen, Bremen, Niedersachsen und Sachsen erheben keine.

Gilt ein Jugendfischereischein in anderen Bundesländern?

Oft nicht, weil er ohne Prüfung erteilt wird. Hamburg und Thüringen nehmen solche Scheine ausdrücklich von der Anerkennung aus.

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