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Angelschein

Angeln ohne Angelschein: Wo es ohne Prüfung erlaubt ist

Von der Redaktion anglerkompass · Stand: September 2026 · 1 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Ohne Prüfung angeln darfst du nur in bestimmten Fällen: auf Friedfische in Brandenburg, mit einem befristeten Urlauber- oder Touristenschein in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Thüringen, als Kind in Begleitung eines Erwachsenen mit Schein oder an privaten Angelteichen. In Niedersachsen verlangt das Gesetz im Binnenland gar keinen Schein – aber die Vereine meist schon.

1Land mit Friedfischangeln ohne Schein
3Urlauberscheine für alle ohne Prüfung
28 TageTouristenschein MV und SH
ab 7Begleitangeln ohne Schein (BY, RP)

Friedfisch ohne Schein: nur in Brandenburg

Brandenburg ist das einzige Land, in dem das Friedfischangeln gesetzlich von der Fischereischeinpflicht ausgenommen ist (§ 17 Fischereigesetz). Mit einer Friedfischhandangel – einschenkliger Haken, Köder wie Teig, Mais, Made oder Wurm – darfst du ohne Prüfung angeln. Du brauchst nur eine Angelkarte und ab 14 Jahren die Fischereiabgabe. Alle Details: Angelschein Brandenburg.

In Sachsen-Anhalt gibt es einen Friedfischfischereischein ab 8 Jahren – dafür ist aber eine vereinfachte Friedfischprüfung als Gespräch im Verein nötig.

Urlauber- und Touristenscheine ohne Prüfung

Drei Länder geben befristete Scheine ohne Prüfung an alle aus, die keinen Fischereischein haben – auch an Deutsche:

  • Mecklenburg-Vorpommern: Touristenfischereischein für bis zu 28 aufeinanderfolgende Tage, verlängerbar, 23 bis 24 € inklusive Abgabe. Auch online erhältlich.
  • Schleswig-Holstein: Urlauberfischereischein für höchstens 28 Tage, bis zu zweimal im Jahr. Online 38 € inklusive Abgabe, Verlängerung 18 €.
  • Thüringen: Vierteljahresfischereischein ab 14 Jahren, einmal pro Kalenderjahr, nur für die Handangel, 25 € inklusive Abgabe.

Andere Länder haben Scheine nur für Gäste ohne Wohnsitz in Deutschland. Die Übersicht steht auf der Seite Touristenfischereischein.

Niedersachsen: keine staatliche Scheinpflicht

Im niedersächsischen Binnenland reichen rechtlich ein Personalausweis und der Erlaubnisschein des Gewässers (§ 57 Niedersächsisches Fischereigesetz). Die meisten Vereine verlangen trotzdem die Fischerprüfung, bevor sie eine Karte ausgeben. Mehr: Angelschein Niedersachsen.

Kinder und Jugendliche in Begleitung

In vielen Ländern dürfen Kinder ohne eigenen Schein angeln, wenn ein Erwachsener mit Fischereischein dabei ist – etwa in Bayern und Rheinland-Pfalz ab 7 Jahren, in NRW und Hessen von 10 bis 15 Jahren. Einige Länder haben stattdessen einen Jugendfischereischein ohne Prüfung. Die Regeln je Land: Jugendfischereischein.

Private Angelteiche und Charterkutter

Einige Länder nehmen bewirtschaftete Anlagen ausdrücklich aus: In Schleswig-Holstein brauchst du an Teichwirtschaften, gewerblichen Angelteichen und auf Charterkuttern mit Aufsicht des Betreibers keinen Schein, in Sachsen an bewirtschafteten Anlagen, wenn der Betreiber unterweist und beaufsichtigt. Frag im Zweifel beim Betreiber nach.

Alle Länder im Überblick

Ohne Prüfung angeln: nur mit Ausnahmen
BundeslandFriedfisch ohne PrüfungGäste und Urlauber
Baden-WürttembergneinOhne Sachkundenachweis bei höchstens 1 Monat Aufenthalt in Deutschland
BayernneinJahresfischereischein für Ausländer ohne Wohnsitz in Deutschland, max. 3 Monate, 7,50 € + 15 € Abgabe
BerlinneinKein Touristenschein; Ausländer mit Heimat-Legitimation und Angelkarte
BrandenburgjaKein Touristenschein nötig: Friedfisch ohne Schein; Gäste ohne Wohnsitz in Deutschland dürfen bei kurzem Aufenthalt ohne Schein angeln
BremenneinKein eigener Touristenschein belegt
HamburgneinAusländerfischereischein nur ohne Wohnsitz in Deutschland, 45 € inkl. Abgabe
HessenneinAusländer- bzw. Besucherfischereischein
Mecklenburg-VorpommernneinTouristenfischereischein ohne Prüfung, bis 28 Tage, 23–24 € inkl. Abgabe, auch online
Niedersachsenkeine Scheinpflicht im BinnenlandIm Binnenland reichen Ausweis und Erlaubnisschein
Nordrhein-WestfalenneinAusländerfischereischein ohne Prüfung, 20 € + Abgabe
Rheinland-PfalzneinGästeschein ohne Wohnsitz in Deutschland, 2 × 30 Tage im Jahr
SaarlandneinKein Touristenschein im Gesetz gefunden
SachsenneinGastfischereischein für Wohnsitz im Ausland, 15 € (1 Monat) bis 75 € (6 Monate)
Sachsen-Anhaltnur mit FriedfischprüfungKein Touristenschein
Schleswig-HolsteinneinUrlauberfischereischein ohne Prüfung, 28 Tage, online 38 € inkl. Abgabe
ThüringenneinVierteljahresfischereischein ohne Prüfung ab 14, einmal im Jahr, 25 € inkl. Abgabe

Stand: September 2026. Quellen: Landesfischereigesetze und -verordnungen, Fischereibehörden und Prüfungsstellen der Länder – die Belege stehen auf den Länderseiten. „Nicht amtlich bestätigt“ heißt: Wir haben den Wert nur bei Verbänden oder Kursanbietern gefunden.

Häufige Fragen

Wo darf ich ohne Angelschein angeln?

Auf Friedfisch in Brandenburg, mit einem Urlauberschein in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Thüringen, als Kind in Begleitung in vielen Ländern und an manchen privaten Angelteichen. In Niedersachsen verlangt das Gesetz im Binnenland keinen Schein.

Was passiert, wenn ich ohne Schein angle?

Das ist in den Ländern mit Scheinpflicht eine Ordnungswidrigkeit, ohne Erlaubnis des Berechtigten kann es als Fischwilderei sogar eine Straftat sein. Die Höhe der Bußgelder regelt jedes Land selbst.

Kann ich als Deutscher einen Touristenschein bekommen?

In Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Thüringen ja. In Bayern, NRW, Hamburg, Sachsen und Rheinland-Pfalz gibt es solche Scheine nur für Gäste ohne Wohnsitz in Deutschland.

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